Register der Begünstigten (UBO) in den Niederlanden eingeführt
22.10.2020Am 27. September 2020 wurde in den Niederlanden ein Register der Endbegünstigten juristischer Personen eingeführt.
Ultimate Beneficiary (UBO) ist eine Person, die eine juristische Person mit mindestens 25% Anteil kontrolliert. Für den Fall, dass das Unternehmen im Besitz eines anderen Unternehmens ist, muss festgestellt werden, zu welcher endgültigen Person eine solche Struktur führt. Die Offenheit der Informationen über die tatsächlichen Begünstigten von Unternehmen ist ein wichtiges Prinzip der europäischen Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die Niederlande sind eines der letzten europäischen Länder, das ein solches UBO-Register gemäß den europaweiten Anforderungen eingeführt hat. In der überwiegenden Mehrheit der europäischen Gerichtsbarkeiten sind solche Register bereits vorhanden. Die Geheimhaltung von Informationen über die Eigentümer von Unternehmen ist in der EU und in den Industrieländern insgesamt seit langem nicht mehr die Norm. Daher sehen wir im Zusammenhang mit der Einführung des UBO-Registers keine dramatischen Veränderungen. Es ist unwahrscheinlich, dass die Einführung des UBO-Registers die Wahrnehmung der Niederlande durch internationale Geschäftsleute als stabile, vorhersehbare, loyale und effiziente Gerichtsbarkeit verändert. Wir erwarten nicht, dass sich dies auf die Anzahl der Personen auswirkt, die bereit sind, ihr Geschäft mit Hilfe niederländischer Unternehmen (hauptsächlich Beteiligungen und operative BVs) zu strukturieren. Es sind jedoch einige zusätzliche Formalitäten entstanden.
Am Ende des Materials geben wir Auskunft darüber, welche Arten von Unternehmen einer Registrierung im UBO-Register unterliegen und welche nicht. Insbesondere die Inhaber niederländischer BVs - die häufigste Form einer juristischen Person - müssen im Register eingetragen werden.
Den Eigentümern bereits operierender niederländischer Unternehmen wurde eine angenehme Frist für die Übermittlung von Informationen an das Register eingeräumt - bis zum 27. März 2022. Bitte kontaktieren Sie uns für Details und Unterstützung bei dieser Aufgabe. Für dieselben Unternehmen, die nach dem 27. September 2020 gegründet wurden, gilt die Verpflichtung zur Übermittlung von Daten ab dem Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens. Wir werden diesen Prozess im Rahmen der Unterstützung der Gründung (Registrierung) von BV oder eines anderen Unternehmens vollständig organisieren.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass einige der UBO-Daten öffentlich verfügbar sind. Jeder kann die folgenden Begünstigteninformationen anzeigen, indem er einen Auszug aus dem UBO-Register bestellt:
- Vorname und Nachname
- Monat und Jahr der Geburt
- Citizenship
- Gastgeberland
- Form und Höhe der Teilnahme
Einige der UBO-Daten sind nicht öffentlich verfügbar. Sie können nur von den zuständigen Behörden (z. B. der Staatsanwaltschaft) eingesehen werden. Sie verwenden diese Daten, um die Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren.
Im Moment gibt es nur wenige Informationen in der UBO-Registrierung, aber in Zukunft kann die Überprüfung Ihrer Gegenparteien in dieser Registrierung ein wichtiges Element für die Anzeige der Due-Diligence-Richtlinien Ihres niederländischen Unternehmens werden.
Muss ich mich bei UBO registrieren??
Organisationen mit folgenden Organisations- und Rechtsformen müssen sich unbedingt im UBO-Register registrieren lassen:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BV)
- Stiftungen (stichting)
- Assoziationen (vereniging)
- Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit
- Genossenschaften
- Partnerschaften: Partnerschaften, Personengesellschaften und Kommanditgesellschaften
- Reedereien
- Europäische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SE)
- Europäische Genossenschaften (SCE)
- Europäische Wirtschaftspartnerschaften mit Sitz in den Niederlanden gemäß deren Statuten.
Wer muss sich nicht registrieren?
Wenn Ihre Organisation eine der folgenden Rechtsformen hat, müssen Sie sich nicht registrieren:
- Privatunternehmer
- eingetragene Privatgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- 100% Tochterunternehmen börsennotierter Unternehmen
- Eigentümerverbände
- juristische Personen in Ausbildung
- Vereinigungen mit begrenzter Rechtsfähigkeit, die keine Geschäfte tätigen
- öffentliche juristische Personen
- andere private juristische Personen, einschließlich historischer juristischer Personen (z. B. Zünfte und Innenhöfe)
Ausländische juristische Personen wie Ltd oder GmbH sowie ausländische juristische Personen mit Niederlassungen nur in den Niederlanden müssen sich in den Niederlanden nicht registrieren lassen. Ltd oder GmbH müssen UBO im Land der Registrierung registrieren.
Füllen Sie das Formular aus oder kontaktieren Sie uns auf eine für Sie bequeme Weise. Unsere Experten helfen Ihnen bei der Lösung des Problems.