Stundenkriterium und Stundenverwaltung des Unternehmers EMZ (ZZP)
10.05.2023Um in den Niederlanden als Selbstständiger (sog. ZZP* oder EMZ*) zu gelten, reicht es aus, bei der KvK (Handelskammer) registriert zu sein.
Um als Privatunternehmer für die Steuer zu gelten, ist es aber neben der Registrierung im KvK auch notwendig die Anforderungen des Stundenkriteriums erfüllen (widmen Sie Ihrem Unternehmertum mindestens 1.225 Stunden pro Jahr). Darüber hinaus muss dies jedes Kalenderjahr erfolgen, da das Finanzamt jährlich entscheidet, ob Sie die erforderlichen Kriterien erfüllen oder nicht.
Warum ist es für die Steuer so wichtig, als Unternehmer zu gelten?
Dies ist von Vorteil, da Sie dadurch eine Reihe von Steuervorteilen erhalten, die Steuern erheblich senken und dementsprechend den Nettogewinn des Unternehmens steigern können. Zu diesen Vorteilen gehören:
- Steuerabzug für selbständige Tätigkeit – selbständiger Unternehmer (im Jahr 2023 beträgt er 5030 Euro);
- Starterabzug – Startersaftrek (Erhöhung des Selbstständigenabzugs, jedoch nicht mehr als dreimal in den ersten fünf Jahren ab Beginn der Geschäftstätigkeit; im Jahr 2023 beträgt die Höhe des Abzugs 2123 Euro);
- innovatiebox-Steuersystem (mit WBSO-Zertifikat vom Rijksdienst voor Ondernemend Nederland; mehr dazu in unserem Artikel);
- Abzug für helfende Partner – meewerkaftrek (wenn Ihr Partner mindestens 525 Stunden pro Jahr in Ihrem Unternehmen beschäftigt ist).
Und unabhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden wird nur eine Steuergutschrift gewährt. Dies ist der Vorteil für kleine und mittlere Unternehmen (MKB) – mkb-winstvrijstelling. Die Bereitstellung erfolgt einfach bei der Registrierung (jeder, der sein Unternehmen bei der KVK angemeldet hat, hat Anspruch auf eine Steuerbefreiung von 14 % seines Gewinns).
Also das Stundenkriterium:
- Sie müssen während eines Kalenderjahres mindestens 1225 Stunden für Ihr Unternehmertum (Einzelunternehmer / Unternehmen) arbeiten. Wenn Sie mehrere Unternehmen haben, werden die kumulierten Arbeitsstunden berücksichtigt. Nach dem stündlichen Kriterium ist eine "Neuberechnung" jedoch nicht möglich. Dies bedeutet, dass Sie auch dann, wenn Sie nicht am Anfang des Kalenderjahres beginnen, beispielsweise weil Sie ein angehender Unternehmer sind, bis zum Ende des Jahres die gleiche Mindeststundenzahl arbeiten müssen. Aus diesem Grund haben Unternehmer, die sich kurz vor Ende des Berichtsjahres angemeldet haben, häufig keinen Anspruch auf Steuervorteile (sie haben 1225 Stunden nicht gearbeitet).
- Und die zweite Bedingung ist, dass Sie mehr als 50% Ihrer gesamten Arbeitszeit für Ihr Unternehmen aufwenden. Wenn Sie zum Beispiel gerade ein eigenes Unternehmen gründen und gleichzeitig weiter anstellen, kann diese Arbeit mehr als 50% Ihrer Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere zunächst, während Ihr Unternehmen noch nicht an Dynamik gewonnen hat.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn Sie ein angehender Unternehmer sind: Sie müssen nicht die Anforderung erfüllen, dass mehr als 50% Ihrer Zeit für Ihr Unternehmen aufgewendet wird. Außerdem können Sie die Stunden zählen, die Sie damit verbracht haben, sich auf den Start Ihres Projekts vorzubereiten.
Wenn Sie Ihr Unternehmen nach einer Invalidenrente gründen, müssen Sie nicht 1225 Stunden für Ihr Unternehmen aufwenden, sondern nur mindestens 800 Stunden in einem Kalenderjahr.
Da die Erfüllung des Stundenkriteriums eine Voraussetzung für die steuerliche Tätigkeit als Unternehmer ist, sollten Sie die detaillierte Abrechnung Ihrer Arbeitstätigkeit nicht vernachlässigen.
Tun Sie dies so, dass Sie im Falle einer möglichen Inspektion durch die Steuerbehörden voll bewaffnet sind, dh nachweisen können, dass Sie wirklich die erforderliche Anzahl von Stunden gearbeitet haben. Dazu muss Ihre stündliche Verwaltung so detailliert sein, dass Sie genau sehen können, was und wie viel Zeit Sie verbracht haben.
Und natürlich ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Aufzeichnungen überprüfen können, damit alle Informationen so überprüfbar wie möglich sind. Dies kann beispielsweise mit Bahntickets, Korrespondenz oder Rechnungen erfolgen.
Wie verfolge ich die Arbeitszeit (Stundenverwaltung)?
Sie können es führen, wie Sie möchten, es gibt keine Einschränkungen. Sie können es in Excel oder einem ähnlichen Programm direkt auf Ihrem Computer tun, Sie können es in einer Online-Anwendung tun, aber wenn Sie Romantik wollen, können Sie es einfach in einem Notizbuch tun. Wenn Sie den Prozess optimieren möchten, kann das stündliche Verwaltungsprogramm mit dem Abrechnungsprogramm kombiniert werden.
Für Unternehmer, die ein Serviceabonnement bei der Firma Nalog.nl haben, bieten wir Vorlagen für die Durchführung der stündlichen Verwaltung an. Auf Wunsch können sie diese jedoch in jeder für sie geeigneten Form durchführen.
Was sollten Sie in Ihre Arbeitszeit einbeziehen und was nicht?
Alle direkten und indirekten Maßnahmen im Interesse ihres Unternehmens können bei der stündlichen Verwaltung berücksichtigt und dementsprechend bei der Berechnung des stündlichen Kriteriums berücksichtigt werden. Ob diese Maßnahmen aus unternehmerischer Sicht logisch sind, wird hier nicht bewertet. Ebenso wird nicht beurteilt, ob es produktiv ist oder nicht.
Ein Unternehmer entscheidet selbst, wie er sein Geschäft führt, die Steuerbehörden können für ihn nicht festlegen, wie es zu tun ist. Es ist wichtig, dass Sie die geleisteten Arbeitsstunden beispielsweise mit Hilfe der stündlichen Verwaltung begründen können.
Direktarbeitsberufe:
- Vorbereitung auf die Aufgabe
- Abschluss der Aufgabe
- Ausflüge: zum Kunden des Dienstes, aber auch zur und von der Arbeit
Indirekte Arbeitsaktivitäten:
- Verwaltungsmanagement: Buchhaltung, Rechnungsstellung, Zahlung von Rechnungen
- Geschäftsentwicklung: Kommunikation mit potenziellen und bestehenden Kunden, Sammeln von Aufgaben, Werbung
- Schulung: Teilnahme an Kursen oder anderen Schulungen, Lesen von Fachliteratur
- Arbeitsbereich: Computerwartung, Büroreinigung
- Networking (Bildung eines professionellen Bekanntenkreises): Kontaktaufnahme mit potenziellen Kunden bei thematischen Treffen
- Kauf von Geräten für das Unternehmen, z. B. eines Telefons oder Laptops
- Marketing: Website-Erstellung und Support
Gibt es einen Krankenstand für einen Unternehmer?
Leider wird Krankheit oder Behinderung nicht als mildernder Umstand angesehen, wenn Sie nicht die erforderliche Anzahl von Stunden arbeiten. Sie können nur die Stunden zählen, die Sie tatsächlich gearbeitet haben, nicht die Stunden, die Sie arbeiten könnten, wenn Sie gesund wären.
Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie die Arbeit wegen einer Schwangerschaft unterbrechen, können Sie Ihre Arbeitsstunden 16 Wochen lang so zählen, als ob Sie noch arbeiten würden. Wenn Sie in Mutterschaftsurlaub gegangen sind, können Sie außerdem unternehmerisches Mutterschaftsgeld erhalten, das separat beantragt wird. Und auch Nalog.nl hilft Ihnen gerne dabei!
Bestellen Sie den EMZ/ZZP-Registrierungsservice unter Link. Bei Fragen können Sie gerne einen Beratungstermin vereinbaren unsere Experten.