Wie sieht ein O-Dokument aus?
14.02.2023Für einen Teil der Vertriebenen aus der Ukraine, die der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz (Richtlijn Tijdelijke Bescherming - RTB) unterliegen, stellt der Migrationsdienst zur Bestätigung ihres Aufenthaltsrechts in den Niederlanden eine Plastikkarte - O-Dokument aus. Das O-Dokument erhalten insbesondere Personen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft, aber mit Anspruch auf RTB (Familienangehörige von Ukrainern, Personen mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine usw.).
Alien-ID Typ O
Dieses Dokument ist für Personen bestimmt, die vor dem Krieg aus der Ukraine (Oekraïne) geflohen sind und vorübergehend Schutz in den Niederlanden erhalten haben. Dieses Dokument bestätigt:
- Persönlichkeit,
- Staatsbürgerschaft,
- rechtmäßiger Wohnsitz in den Niederlanden.
Über weitere Arten von Ausländerausweisen können Sie sich informieren hier.
Welche Informationen enthält ein O-Dokument?
Auf der Vorderseite:
- Name und Vorname,
- Staatsbürgerschaft,
- Dokumententyp: O
- Dokumentnummer,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort.
Auf der anderen Seite:
- Dokumentnummer,
- V-Nummer: die Ausländernummer, die in den Schreiben des IND angegeben wurde,
- Bis wann ist das Dokument gültig?
- Grund für den Aufenthalt in den Niederlanden und Nachweis der Beschäftigungsberechtigung.
Achten Sie!
- Sie dürfen sich in den Niederlanden aufhalten, solange Ihre Karte gültig ist. Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union vorübergehenden Schutz beantragen, endet Ihr vorübergehender Schutz in den Niederlanden.
- Sie können mit Ihrer Karte nicht (über die Grenze) reisen, da das O-Dokument kein Reisedokument ist. Nehmen Sie jedoch Ihr O-Dokument mit auf Reisen: Wenn Sie es an der Grenze vorzeigen, wird bescheinigt, dass Sie in den Niederlanden vorübergehenden Schutz genießen.
- Wenn Ihre Karte verloren gegangen ist, gestohlen oder beschädigt wurde und die Angaben falsch sind, müssen Sie bei ind.nl eine neue Karte beantragen. Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie jedoch zunächst die Polizei verständigen (Anzeige erstatten).
- Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden ein Kind bekommen haben, müssen Sie Ihr Kind bei der örtlichen Gemeinde (gemeente) anmelden. Sie müssen auch das Formular M35-J beim IND einreichen: Sie finden dieses Formular auf der Seite https://ind.nl/en/ukraine.
- Wenn Sie die Niederlande verlassen, informieren Sie bitte Ihre Gemeinde, damit Sie abgemeldet werden können. Die Gemeinde teilt die Löschung Ihrer IND-Registrierung mit.