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Nutzungsbedingungen in russischer Sprache

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER NALOG.NL BV VOM 02.01.2023

Artikel 1. DEFINITIONEN

Die nachfolgend in Großbuchstaben angegebenen Definitionen haben im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Bedeutung:

  • Dokumente: alle Informationen oder Daten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt; alle vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags/der Vereinbarung erstellten oder gesammelten Daten; und alle anderen Informationen, die für die Ausführung oder den Abschluss des Auftrags relevant sind. Die oben genannten Informationen können auf materiellen oder immateriellen Datenträgern gespeichert werden, unabhängig davon, ob sie an Dritte weitergegeben werden oder nicht;
  • Arbeitnehmer: eine natürliche Person, die beim Auftragnehmer beschäftigt ist oder mit ihm verbunden ist, unabhängig davon, ob dies auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags erfolgt oder nicht;
  • Auftrag/Vereinbarung: der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, in dem sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, bestimmte Arbeiten auszuführen;
  • Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die dem Auftragnehmer den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten erteilt hat;
  • Der Auftragnehmer: Nalog.nl BV Alle Aufträge werden ausschließlich von der Firma angenommen und ausgeführt, nicht von oder im Namen eines einzelnen Mitarbeiters, auch wenn der Kunde den Auftrag ausdrücklich oder stillschweigend zum Zweck der Ausführung durch einen bestimmten Mitarbeiter oder einen bestimmten Mitarbeiter bereitgestellt hat bestimmte Mitarbeiter. Die Anwendbarkeit der §§ 404, 407 Abs. 2 und 409 Siebtes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen;
  • Arbeiten: alle vom Auftragnehmer zugunsten des Auftraggebers auszuführenden Arbeiten, für die ein Auftrag erteilt wird und die vom Auftragnehmer akzeptiert wurden.

Artikel 2. ANWENDBARKEIT

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für: alle Angebote, Aufträge, Rechtsbeziehungen und Vereinbarungen, unter welcher Bezeichnung auch immer, bei denen sich der Auftragnehmer verpflichtet/verpflichten wird, Arbeiten für den Auftraggeber auszuführen.
  2. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, beispielsweise in einem Vertrag (schriftlich) oder in einer (weiteren) Auftragsbestätigung.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der separaten Vereinbarung oder des Auftragsbestätigungsschreibens im Widerspruch stehen, gilt hinsichtlich des Widerspruchs die in der separaten Vereinbarung oder dem Auftragsbestätigungsschreiben enthaltene Bestimmung.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren oder nachfolgenden Aufträge.
  5. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit vom Auftragnehmer ausdrücklich widersprochen. Durch die mündliche oder schriftliche Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden.
  6. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich natürliche und juristische Personen berufen, die direkt oder indirekt oder in irgendeiner Weise, sei es auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags oder nicht, an der Erbringung von Dienstleistungen für den Auftraggeber durch oder im Namen des Auftragnehmers beteiligt sind und Bedingungen.

Artikel 3. KUNDENDATEN

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Unterlagen, die der Auftragnehmer seiner Meinung nach für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags benötigt, in der erforderlichen Form, in der erforderlichen Weise und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer legt fest, was unter der erforderlichen Form, der erforderlichen Art und Weise und der Fristigkeit zu verstehen ist.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen.
  3. Der Auftraggeber entschädigt den Auftragnehmer für alle Verluste oder Schäden, die aus ungenauen oder unvollständigen Dokumenten resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren Dritter und/oder zusätzlicher Stunden, die für die Ausführung eines Auftrags erforderlich sind.
  4. Die dem Auftragnehmer entstandenen Mehrkosten und die vom Auftragnehmer zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden sowie der weitere Verlust oder Schaden, den der Auftragnehmer dadurch erleidet, dass der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt hat Die Ausführung der Arbeiten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  5. Im Falle der elektronischen Übermittlung von Informationen durch den Auftragnehmer an Dritte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Berichte (und auf Bestellungen) des Auftraggebers, gilt der Auftraggeber als die Partei, die unterschreibt und sendet die betreffenden Informationen.
  6. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Ausführung des Auftrags auszusetzen, bis der Auftraggeber die im ersten Unterabschnitt genannten Verpflichtungen erfüllt hat.
  7. Auf erste schriftliche Aufforderung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Originaldokumente zurückgeben. Das Verfahren zur Rücksendung von Unterlagen ist in Anlage 3 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.

Artikel 4. AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS

  1. Der Auftrag für den Auftrag kann vom Kunden auf verschiedene Weise erteilt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Bestellung auf der Webseite Nalog.nl, E-Mail, Telefonanruf, Messenger und andere Kommunikationsmittel.
  2. Der Vertrag kommt zustande und beginnt in dem Moment, in dem der Kunde den Auftrag bestätigt oder wenn der Auftrag tatsächlich ausgeführt wird. Die Auftragsbestätigung basiert auf den Angaben, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu diesem Zeitpunkt gemacht hat. Die Bestätigung stellt den Vertrag richtig und vollständig dar und kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
  3. Wenn der Auftrag mündlich erteilt wurde, gilt der Auftrag vorbehaltlich der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.
  4. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise, in der der Auftrag ausgeführt wird und durch welchen Mitarbeiter.
  5. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten nach bestem Gewissen und nach bestem Wissen und Gewissen ausführen; Der Auftragnehmer kann jedoch keine Gewähr für die Erreichung des beabsichtigten Ergebnisses übernehmen.
  6. Der Auftrag wird unter gebührender Beachtung der geltenden Vorschriften und der gesetzlichen oder gesetzlichen Anforderungen ausgeführt. Der Kunde ist stets verpflichtet, an den hieraus entstehenden Verpflichtungen vollumfänglich mitzuwirken.
  7. Wenn der ausgeführte Auftrag eine Genehmigung durch den Kunden erfordert, muss diese Genehmigung innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum der Übermittlung der Daten zur Genehmigung erfolgen, im Falle einer Berichterstattung jedoch gemäß Anhang 2. Die Arbeit gilt als abgenommen eine solche Genehmigung, wenn sie gemäß dem Auftrag erforderlich ist. In allen anderen Fällen gilt der Auftrag als abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer den vereinbarten Arbeitsumfang erfüllt hat. In allen anderen Fällen gilt der Auftrag als abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer den vereinbarten Arbeitsumfang erbracht hat.
  8. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wwft):
  9. a) kann erforderlich sein, eine Untersuchung zur Identität des Kunden durchzuführen;
  10. b) kann verpflichtet sein, bestimmte Transaktionen den Regierungsbehörden zu melden.
  11. Der Auftragnehmer schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch die Einhaltung der für ihn geltenden Gesetze und (Berufs-)Regeln durch den Auftragnehmer entstehen.
  12. Der Auftragnehmer führt in Bezug auf den Auftrag eine Arbeitsdatei mit Kopien relevanter Dokumente, die Eigentum des Auftragnehmers ist.
  13. Der Auftragnehmer hat das Recht, Arbeiten durch einen von ihm benannten Dritten ausführen zu lassen.

Artikel 6. GEISTIGES EIGENTUM

  1. Die Ausführung des Auftrags durch den Auftragnehmer beinhaltet nicht die Übertragung von geistigen Eigentumsrechten, die dem Auftragnehmer zustehen. Alle geistigen Eigentumsrechte, die während oder infolge der Ausführung des Auftrags entstehen, gehören dem Auftragnehmer.
  2. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, die Produkte, an denen die geistigen Eigentumsrechte des Auftragnehmers bestehen, bzw. die Produkte, an denen geistige Eigentumsrechte bestehen und für deren Nutzung der Auftragnehmer die Rechte erworben hat, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu nutzen von Nutzen. Dies betrifft beispielsweise (ohne darauf beschränkt zu sein): Computerprogramme, Systemdesigns, Arbeitsmethoden, Ratschläge, (Muster-)Verträge, Berichte, Vorlagen, Makros und andere geistige Arbeiten.
  3. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die in Absatz XNUMX genannten Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben.

Artikel 7. HÖHERE GEWALT

  1. Wenn die Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt im Sinne von § 75 Buch 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen können, werden diese Verpflichtungen bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, zu dem die Parteien dies tun diese in der vereinbarten Weise erfüllen können.
  2. Tritt die im ersten Unterabschnitt genannte Situation ein, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
  3. Wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Eintritts der Situation höherer Gewalt die vereinbarten Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die ausgeführten Arbeiten in der Zwischenzeit gesondert in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber muss diese Rechnung so bezahlen, als ob es sich um eine gesonderte Transaktion handele.

Artikel 8. GEBÜHREN UND KOSTEN

  1. Die vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten werden dem Auftraggeber auf der Grundlage des Zeitaufwands und der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart, beispielsweise die Zahlung eines Festpreises. Die Zahlung des Honorars ist nicht vom Ergebnis der Arbeiten abhängig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Zusätzlich zum Honorar werden die dem Auftragnehmer entstandenen Auslagen und die Rechnungen der vom Auftragnehmer eingeschalteten Dritten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  3. Der Auftragnehmer hat das Recht, vom Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 100 % zu verlangen. Das Versäumnis, die Vorauszahlung (rechtzeitig) zu leisten, kann für den Auftragnehmer ein Grund sein, die Arbeiten auszusetzen oder die Ausführung eines Auftrags zu kürzen.
  4. Sollten sich nach Inkrafttreten des Vertrags, aber vor der vollständigen Ausführung des Auftrags, Gebühren oder Preise ändern, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Tarif entsprechend anzupassen.
  5. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird die Umsatzsteuer („omzetbelasting“) auf alle Beträge, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer schuldet, gesondert erhoben.

Artikel 9. ZAHLUNG

  1. Die Zahlung der dem Auftragnehmer geschuldeten Beträge durch den Auftraggeber muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, ohne dass der Auftraggeber ein Recht auf Abzug, Minderung, Aussetzung oder Aufrechnung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Als Zahlungstag gilt der Tag der Gutschrift des geschuldeten Betrages auf dem Konto des Auftragnehmers.
  2. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der im ersten Unterabschnitt genannten Frist bezahlt hat, gerät der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und der Auftragnehmer ist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen (Handels-)Zinsen zu berechnen.
  3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist verschickt der Auftragnehmer Zahlungserinnerungen, bei der dritten Mahnung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Erstattung der Verwaltungskosten durch den Auftraggeber entsprechend der für die Erstellung der Mahnungen aufgewendeten Zeit. Erfolgt die Zahlung an den Auftraggeber nicht innerhalb der in Absatz XNUMX genannten Frist, ist der Auftraggeber zur Zahlung aller dem Auftragnehmer tatsächlich entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten verpflichtet. Die Erstattung der entstandenen Kosten beschränkt sich nicht auf eine gerichtlich festgelegte Kostenerstattung.
  4. Im Falle eines gemeinsam erbrachten Auftrags haften die Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Rechnungsbetrages sowie der geschuldeten Zinsen und Kosten.
  5. Sofern die Finanzlage oder die Zahlungsmoral des Auftraggebers nach Ansicht des Auftragnehmers hierfür Anlass geben oder der Auftraggeber es versäumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine Rechnung innerhalb der hierfür gesetzten Zahlungsfrist zu begleichen, wird der Auftragnehmer dies tun berechtigt zu verlangen, dass der Auftraggeber unverzüglich eine (zusätzliche) Sicherheit in einer vom Auftragnehmer zu bestimmenden Form leistet. Wenn der Auftraggeber es versäumt, die erforderliche Sicherheit zu leisten, ist der Auftragnehmer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Vertragserfüllung sofort auszusetzen, und alle Forderungen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer aus welchem ​​Grund auch immer schuldet, werden sofort fällig fällig.

Artikel 10. ZEITRAUM/BEDINGUNGEN

  1. Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Frist/Frist vereinbart wurde, innerhalb derer der Auftrag ausgeführt werden muss, und der Auftraggeber es unterlässt: (a) eine Vorauszahlung zu leisten – sofern vereinbart – oder (b) die erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen Der Auftraggeber und der Auftragnehmer werden sich rechtzeitig, vollständig, in der erforderlichen Form und auf die erforderliche Art und Weise über eine neue Frist/ein neues Datum für die Ausführung des Auftrags verständigen.
  2. Fristen/Fristen, innerhalb derer die Arbeiten abgeschlossen sein müssen, gelten nur dann als Endtermin, wenn dies ausdrücklich und in wenigen Worten (schriftlich) zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart wurde.

Artikel 11. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ  

  1. Für versäumte Meldefristen haftet der Auftragnehmer in Höhe von Vertragsstrafen, wenn die Fristüberschreitung auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste oder Schäden des Auftraggebers, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine, unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat oder diese nicht übermittelt wurden rechtzeitig. Hierzu zählt auch der Fall, dass der Auftragnehmer aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers nicht in der Lage ist, innerhalb der gesetzlichen Frist Meldungen zu erstatten.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Verluste oder Schäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen und andere Folgeschäden, oder indirekte Verluste oder Schäden, die das Ergebnis einer Nicht- oder Nicht-Versorgung sind fristgerechte oder nicht zufriedenstellende Leistung des Auftragnehmers.
  3. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf den Ersatz direkter Verluste oder Schäden, die die direkte Folge (einer zusammenhängenden Reihe) von zurechenbaren Fehlern bei der Ausführung des Auftrags sind. Unter unmittelbarem Verlust oder Schaden versteht man unter anderem: die angemessenen Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Ausmaßes des Schadens entstanden sind; die angemessenen Kosten, die entstehen, um sicherzustellen, dass die Leistung des Auftragnehmers vertragsgemäß ist, und die angemessenen Kosten, die für die Vermeidung und Begrenzung des Schadens entstehen.
  4. Diese Haftung ist für alle Dienstleistungen auf maximal einmal das Honorar für die ausgeführte Arbeit beschränkt.
  5. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner leitenden Angestellten („leidinggevend management“) vorliegen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen. Der Auftragnehmer hat das Recht, Schäden durch Reparatur oder Verbesserung der ausgeführten Arbeiten zu beheben oder zu begrenzen.
  7. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen Verlusten oder Schäden frei, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine Dokumente oder unrichtige oder unvollständige Dokumente zur Verfügung gestellt hat.
  8. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Mitarbeiter des Auftragnehmers und vom Auftragnehmer beauftragter Dritter) frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags Verluste oder Schäden erleiden, die auf die Handlungen oder Unterlassungen zurückzuführen sind Teil des Kunden.
  9. Die Regelungen der Absätze 1 bis 8 dieses Artikels beziehen sich sowohl auf die vertragliche als auch auf die außervertragliche Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber.
  10. Reklamationen über erbrachte Leistungen oder den Rechnungsbetrag müssen innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Unterlagen oder Informationen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht auf sämtliche Ansprüche, oder, wenn der Kunde glaubhaft machen kann, dass er die Mängel des Werks nicht früher erkennen konnte, kann er sie dem Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitteilen. Die Reklamation entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Rechnungen.

Artikel 12. KÜNDIGUNG

  1. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit (vorübergehend) mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Wenn der Vertrag endet, bevor der Auftrag abgeschlossen ist, schuldet der Auftraggeber das Honorar gemäß den vom Auftragnehmer angegebenen Stunden für die zu Gunsten des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten.
  2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Erstattung der ihm bereits entstandenen Mehrkosten; und Kosten, die sich aus einer Kündigung beauftragter Dritter ergeben (wie unter anderem etwaige Kosten im Zusammenhang mit der Vergabe von Unteraufträgen).
  3. Der Auftragnehmer kann den Vertrag jederzeit (vorübergehend) mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei in folgenden Fällen kündigen:
  • nach Abschluss dieses Vertrages erhält der Auftragnehmer Informationen, die Anlass zu der Annahme geben, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen kann;
  • Verstoß des Kunden gegen die Zahlungspflicht für Dienstleistungen für mehr als 30 Tage;
  • Zahlungsverzug oder Aussetzung des Kunden;
  • Liquidation des Kunden (falls juristische Person);
  • Einschränkung der Geschäftsfähigkeit oder Tod des Kunden (Einzelperson);
  • Erhalt von Informationen durch den Auftragnehmer, die Anlass zu der Annahme geben, dass der Auftraggeber seine Tätigkeiten unter Verstoß gegen die Gesetzgebung der Niederlande, einschließlich der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (Wet ter voorkoming witwassen en financiering terrorisme (Wwft)) oder unter Nichteinhaltung dieser ausführt den Auftraggeber mit der internen Richtlinie des Auftragnehmers zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  1. Durch die Beendigung des Vertrages entfallen alle Vorteile oder individuellen Vereinbarungen mit staatlichen Stellen, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Vermittlerrolle des Auftragnehmers gewährt wurden.

Artikel 13. RECHT AUF AUSSETZUNG

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen, einschließlich der Herausgabe von Dokumenten oder sonstigen Gegenständen an den Auftraggeber oder Dritte, bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen gegen den Auftraggeber auszusetzen.

Artikel 14. ABLAUFFRIST

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, verjähren sämtliche Ansprüche und sonstigen Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres ab diesem Zeitpunkt wenn der Kunde vom Bestehen dieser Rechte und Ansprüche wusste oder vernünftigerweise hätte wissen können.

Artikel 15. ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION UND ELEKTRONISCHE EINREICHUNG DER STEUERERKLÄRUNGEN UND ANDERER BERICHTE

  1. Während der Ausführung des Auftrags können Auftraggeber und Auftragnehmer über elektronische Ressourcen miteinander kommunizieren und/oder elektronische Speicher (z. B. Cloud-Anwendungen) nutzen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, können die Parteien davon ausgehen, dass korrekt adressierte Faxnachrichten, E-Mails (einschließlich E-Mails, die über das Internet gesendet werden) und (Voicemail-)Nachrichten gesendet werden, unabhängig davon, ob diese vertrauliche Informationen oder Dokumente im Zusammenhang mit dem Auftrag enthalten gegenseitig akzeptiert. Das Gleiche gilt auch für andere von der anderen Partei genutzte oder akzeptierte Kommunikationsmittel.
  2. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer haften einander nicht für Verluste oder Schäden, die einem oder beiden aus der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel, Netzwerke, Anwendungen, elektronischer Speicher oder anderer Systeme, einschließlich – aber, entstehen könnten nicht beschränkt auf – Verluste oder Schäden, die aus der Nichtzustellung oder Verzögerung der Zustellung elektronischer Kommunikation, Auslassungen, Verfälschungen, Abfangen oder Manipulation elektronischer Kommunikation durch Dritte oder durch Software/Geräte entstehen, die zum Senden, Empfangen oder Verarbeiten elektronischer Kommunikation verwendet werden, die Übertragung von Viren und das nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Telekommunikationsnetz oder andere für die elektronische Kommunikation erforderliche Ressourcen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. Das Vorstehende gilt auch für die Nutzung dieser Daten durch den Auftragnehmer im Kontakt mit Dritten.
  3. Über den vorstehenden Absatz hinaus übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Verluste oder Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von (elektronischen) Steuererklärungen und anderen Meldungen entstehen.
  4. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer werden alles tun oder unterlassen, was ihnen jeweils zumutbar ist, um den Eintritt der oben genannten Risiken zu verhindern.
  5. Die Datenauszüge aus dem Computersystem des Absenders liefern einen schlüssigen Beweis für (den Inhalt) der vom Absender gesendeten elektronischen Kommunikation, bis der Empfänger den Gegenbeweis erbracht hat.

Artikel 16 – DATENSCHUTZ

  1. Der Auftragnehmer respektiert die Privatsphäre des Auftraggebers. Der Auftragnehmer behandelt und verarbeitet alle zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Wet Bescherming Persoonsgegevens). Die Gegenpartei ist mit dieser Handhabung einverstanden. Der Auftragnehmer wendet angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten der Gegenpartei an.
  2. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung oder zur Bearbeitung einer Reklamation verwenden.

Artikel 17. VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

  1. Der Kunde wird keine an der Ausführung der Arbeiten beteiligten Mitarbeiter beschäftigen oder an sie herantreten, um eine Anstellung beim Kunden aufzunehmen, sei es vorübergehend, direkt oder indirekt, oder um Arbeiten zugunsten des Kunden auszuführen, sei es direkt oder indirekt während der Laufzeit des Vertrags oder einer Verlängerung desselben und während der 12 Monate danach nicht in einem bezahlten Beschäftigungsverhältnis stehen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden sowohl in englischer als auch in russischer Sprache verfasst. Im Falle eines Unterschieds oder Konflikts zwischen dem englischen und dem russischen Text ist der englische Text verbindlich.
  3. Die Vereinbarung unterliegt niederländischem Recht.
  4. Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht in dem Bezirk beigelegt, in dem der Auftragnehmer niedergelassen ist.
  5. Der Auftragnehmer hat das Recht, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Diese Änderungen treten mit dem angekündigten Wirksamkeitsdatum in Kraft. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die geänderten Geschäftsbedingungen rechtzeitig übersenden.
  6. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zugrunde liegenden Auftrags/Vertrags aufgrund einer gesetzlichen Regelung, einer gerichtlichen Entscheidung oder aus anderen Gründen ganz oder teilweise nichtig und/oder ungültig und/oder nicht durchsetzbar sein, gilt dies keinerlei Konsequenzen für die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zugrunde liegenden Auftrags/Vertrags.

ANHANG 1 ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON NALOG.NL. VORLAGE VON DOKUMENTEN

Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages die Unterlagen zur Verfügung stellen muss, erfolgt die Übergabe der Unterlagen wie folgt:

  1. Der Auftragnehmer akzeptiert Unterlagen ausschließlich in elektronischer Form. Papierdokumente, die im Büro des Auftragnehmers abgegeben oder per Post übermittelt werden, werden vom Auftragnehmer nicht bearbeitet.
  2. Alle Kontoauszüge werden monatlich im PDF-Format gespeichert und im Format „Name der juristischen Person/Person – Jahr – Monat“ benannt.
  3. Jedes Dokument muss in einer separaten Datei gespeichert werden.
  4. Rechnungen und Schecks in anderen Währungen müssen am Tag der Zahlung in Euro umgerechnet werden und der Euro-Wert neben der Originalwährung angegeben werden.
  5. Alle Dokumente müssen gut gescannt/fotografiert sein, alle Daten müssen sichtbar sein, es dürfen keine geknickten Enden oder Schatten entstehen.
  6. Die gescannten Dokumente sollten archiviert und an die vom Auftragnehmer angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.
  7.  Es besteht auch die Möglichkeit, Dokumente in einen Online-Speicher hochzuladen, was dem Auftragnehmer zusätzlich mitzuteilen ist.

ANHANG 2 ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NALOG.NL. FRISTEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DATEN ZUR BERICHTERSTATTUNG. UNTERZEICHNUNG DES BERICHTS

Der Kunde ist verpflichtet:

  1. Dem Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig Unterlagen und sonstige Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Leistungserbringung von entscheidender Bedeutung sind. Unterlagen zur Erstellung und Einreichung des Reportings sind wie folgt bereitzustellen:

1) Im Hinblick auf die Umsatzsteuermeldung – innerhalb von 10 Kalendertagen des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt;

Wenn die Anzahl der zu bearbeitenden Dokumente die Grenze von 45 Stück pro Quartal überschreitet, ist der Kunde dafür verantwortlich, die Dokumente innerhalb von 10 Kalendertagen nach jedem Monat zu versenden, der auf den Monat folgt, auf den sich die Dokumente beziehen.

2) Im Hinblick auf die Körperschaftssteuermeldung – spätestens drei Monate nach dem Ende des Jahres, für das die Meldung nach niederländischem Recht eingereicht werden muss;

3) In Bezug auf die Lohnsteuer – wenn die Zahlung auf Stundenbasis erfolgt, sollten die Informationen über die von jedem Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen nach dem Ende des Monats, für den das Gehalt gezahlt werden soll, übermittelt werden bezahlt.

4) Im Hinblick auf die Einkommensteuermeldung für Unternehmer – spätestens innerhalb eines Monats nach dem Ende des Jahres, für das die Meldung nach niederländischem Recht eingereicht werden muss;

Im Hinblick auf andere Berichte – wie zwischen den Parteien vereinbart, jedoch nicht später als 20 Kalendertage vor dem nach niederländischem Recht oder einer staatlichen Einrichtung vorgesehenen Einreichungstermin.

  1. Unterschreiben und spätestens 7 Kalendertage vor dem letzten Datum der Übermittlung der Steuererklärung an die niederländischen Behörden zurücksenden. Lehnt der Auftraggeber die Unterzeichnung der Steuererklärung ab, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer spätestens 7 Kalendertage vor dem Meldedatum eine schriftliche Erklärung für die Weigerung vorzulegen. Im Falle einer Verweigerung der Unterzeichnung des Steuerberichts ohne schriftliche Begründung oder der Vorlage einer schriftlichen Erklärung aus Gründen, die der Auftragnehmer gemäß der geltenden Gesetzgebung nicht akzeptieren kann, haftet der Auftragnehmer nicht für etwaige negative Folgen, die ihm entstehen können Kunde aus den oben genannten Gründen. Die Arbeit des Auftragnehmers gilt in diesem Fall als ausgeführt und ist vollständig zu vergüten.
  2. Informieren Sie den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen über alle Änderungen der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien und Dokumente sowie über Änderungen der Absichten oder Pläne des Auftraggebers in Bezug auf Buchhaltung, Steuern oder rechtliche Aspekte fällt in den Geltungsbereich dieser Vereinbarung. Wenn der Auftragnehmer nicht rechtzeitig über die oben genannten Änderungen informiert wird, ist der Auftragnehmer nicht für alle möglichen negativen Folgen und Folgen für den Auftraggeber verantwortlich.

ANHANG 3 ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON NALOG.NL. VORLAGE VON DOKUMENTEN

Nach Beendigung des Vertrages oder Ausführung des Auftrags hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftragnehmer eine Reihe von Dokumenten gemäß den folgenden Bedingungen zu erhalten:

  1. Die Originaldokumente, falls vorhanden, können beim Auftraggeber innerhalb eines Kalendermonats ab dem Datum der Ausführung des Auftrags oder der Beendigung des Vertrags („Kündigungsdatum“) während der Geschäftszeiten des Auftragnehmers eingehen.
  2. Liste der Dokumente, die bereitgestellt werden können:
    A) Die letzte Jahresrendite für die vorangegangene Periode;
    B) Umsatzsteuererklärungen für frühere Zeiträume des laufenden Kalenderjahres.
  3. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber seine Arbeitsdateien, Materialien, Berechnungen und internen Aufzeichnungen über die Ausführung des Auftrags nicht zur Verfügung.
  4. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber keine Unterlagen (und deren Kopien) zur Verfügung, die der Auftraggeber oder Dritte zur Erfüllung des Auftrags durch den Auftragnehmer übersandt haben.
  5. Die Bereitstellung weiterer Unterlagen ist nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer gegen Entgelt gemäß den Stundensätzen des Auftragnehmers möglich.

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