Steuerliche Abzüge für Geschenke und Wohltätigkeit
20.03.2024Haben Sie ein Geschenk erhalten oder gegeben oder Geld für wohltätige Zwecke gespendet? Dies führt zu steuerlichen Konsequenzen! Wenn Schenkungen und Spenden richtig strukturiert sind, können die dafür ausgegebenen Mittel von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden, erhaltene Schenkungen können jedoch zur Zahlung von Steuern führen. Wie macht man Geschenke und Spenden richtig? Wie viel und wem können Sie geben und spenden?
Geschenke für Kinder
Unabhängig davon, ob das Kind leiblich oder adoptiert ist, können Sie ihm im Jahr 2024 6633 Euro schenken und diesen Betrag von Ihrer Steuerbemessungsgrundlage absetzen. In diesem Fall muss Ihr Kind die erhaltenen Mittel versteuern.
Einmal im Leben eines Kindes im Alter zwischen 18 und 40 Jahren können Eltern eine erhöhte steuerfreie Schenkung vornehmen. Abhängig von den Zwecken, für die die erhaltenen Mittel verwendet werden, ändert sich der Höchstbetrag:
- bis zu 31 Euro, wenn das gespendete Geld für einen beliebigen Zweck verwendet werden kann,
- bis zu 66 Euro, wenn die gespendeten Mittel zur Finanzierung von Studiengebühren bestimmt sind.
Die bisher bestehende Möglichkeit, einem Kind steuerfreie Mittel für den Kauf oder die Renovierung eines Eigenheims zu geben (Jubelton), ist seit 2024 abgeschafft.
Bei Schenkungen an Kinder werden beide Elternteile vom Finanzamt als eine Person betrachtet, d. h. die Höhe der Schenkungen jedes Elternteils darf die oben genannten Beschränkungen nicht überschreiten.
Wohltätige Spenden
Spenden für wohltätige Zwecke können steuerlich absetzbar sein, wenn sie an eine gemeinnützige Organisation (algemeen nut beogende instelling – ANBI) erfolgen oder das Geld an einen Verein (vereniging) gespendet wird.
Spenden an ANBI
Die Organisation muss im Register der öffentlichen Zuwendungen eingetragen sein: Sie können überprüfen, ob dies der Fall ist Link.
Spenden an ANBI können einmalig oder wiederkehrend erfolgen. Die Steuerbefreiungsregeln hängen davon ab, wie Spenden qualifiziert werden.
Einmalige Spenden
Bei einmaligen wohltätigen Spenden an ANBI gibt es einen Schwellenwert und einen Höchstbetrag für den Abzug regelmäßiger Spenden. Sie können den Betrag über dem Schwellenwert abziehen. Allerdings nicht mehr als den Höchstbetrag.
Das Schwelleneinkommen ist die Summe Ihrer Steuerbemessungsgrundlagen in den Feldern 1, 2 und 3 Ihrer Steuererklärung. Der Grenzbetrag für eine einmalige Spende beträgt 1 % des Grenzeinkommens, mindestens jedoch 60 Euro. Spenden bis zu einer Höhe von 10 % des Grenzeinkommens unterliegen der Steuerbefreiung.
Regelmäßige Spenden
Zu den regelmäßigen (periodischen) Spenden zählen Beiträge, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Jedes Jahr wird Geld an dieselbe Organisation gespendet, und die jährlichen Spenden belaufen sich auf die gleiche Höhe.
- Spenden erfolgen über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren.
- Es gibt eine Frist für die Einstellung von Spenden. Verstirbt der Spender früher, endet die Spende mit seinem Tod.
Es gibt keinen Schwellenwert für den Abzug wiederkehrender Spenden. Aber es gibt ein Maximum. Dieser Höchstbetrag beträgt 250 Euro pro Jahr.
Spende an den Verein (vereniging)
An Vereine können nur regelmäßige Spenden geleistet werden. Die Spendenvoraussetzungen und maximalen Steuerfreibeträge sind dieselben wie für ANBI.
Der spendennehmende Verein muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 25 Mitglieder haben.
- Die Gründung eines Vereins muss notariell beurkundet werden, die Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (KvK) ist zwingend erforderlich – erst danach erlangt der Verein die volle Rechtsfähigkeit.
- Der Verein muss gemeinnützig sein und aus diesem Grund von der Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung befreit sein.
Die Steuerbefreiungsregeln für Schenkungen und wohltätige Spenden ändern sich jährlich, ebenso wie die Regeln für andere Steuerabzüge und Rabatte. Es ist äußerst schwierig, den Überblick über diese Veränderungen zu behalten, wenn man nicht beruflich mit der Besteuerung befasst ist. Beauftragen Sie die Abgabe einer Steuererklärung mit unseren Spezialisten! Erhalten Sie die Garantie, dass alle Ihre Steuerermäßigungsrechte voll ausgeschöpft werden!