So berechnen Sie die Steuer in der Steuererklärung in Feld 3
25.03.2024Zahlungen an den Staat gemäß Feld 3 der Steuererklärung werden oft als Vermögenssteuer bezeichnet: Ersparnisse und Investitionen werden in diesem Feld besteuert. Derzeit basiert die Besteuerung dieser Vermögenswerte auf der sogenannten fiktiven Rendite. Der Prozentsatz der fiktiven Rentabilität für das Vorjahr wird zu Beginn des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres ermittelt.
Welche Vermögenswerte sind in Box 3 enthalten?
Kasten 3 berücksichtigt:
- Sparen: Geld auf Konten, überschüssiges Bargeld, Anteile an einer Wohnungseigentümergemeinschaft, bei einem Notar hinterlegtes Geld.
- Investitionen: Immobilien, mit Ausnahme des Hauses, in dem Sie wohnen (es gehört zu Box 1), Aktien, mit Ausnahme eines wesentlichen Anteils – 5 % oder mehr (sie werden in Box 2 besteuert), Kryptowährung, Gewinne, die noch nicht ausgezahlt wurden.
- Schulden: alle Verpflichtungen aus Darlehen usw., mit Ausnahme der Hypothek auf das Haus, in dem Sie wohnen (die Steuerbefreiung für dieses Darlehen erfolgt in Box 1).
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Fiktive Kapitalrendite Kasten 3
Der fiktive Ertrag ist das Einkommen, das der Eigentümer einer Immobilie nach Ansicht des Staates durch den Besitz dieser Immobilie erzielen sollte. Für die Besteuerung in Box 3 werden fiktive Einkünfte herangezogen, d.
Die fiktive Rentabilität wird so berechnet, dass sie der realen Rentabilität möglichst nahe kommt, sodass die Zahlen jeweils im Januar des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres erscheinen. Dadurch ist es möglich, fiktive Renditen für Folgejahre nur für Investitionen zu berechnen, und zwar nur dann, wenn sich die Gesetzgebung nicht ändert. Daher sehen die angewendeten Prozentsätze wie folgt aus:
Indikatoren nach Jahr
Jahr | 2023 | 2024 | 2025 |
Sparen | 0,92% | - | - |
Investition | 6,17% | 6,04% | 5,88% |
Schulden | 2,46% | - | - |
Wie wird die Steuer in Box 3 berechnet?
Der Steuerberechnungsprozess in Box 3 besteht aus den folgenden Schritten:
- Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens. Der Wert des Vermögenswerts in jeder Gruppe wird mit einem fiktiven Renditeprozentsatz multipliziert, dann werden die Erträge aus Ersparnissen und Investitionen addiert und die Erträge aus Schulden von dem resultierenden Betrag abgezogen.
- Berechnung der Rentabilitätsbasis. Schulden werden vom Gesamtwert der Ersparnisse und Investitionen abgezogen. Es können jedoch nicht alle Schulden abgezogen werden: Es wird nur der Teil abgezogen, der den festgelegten Betrag übersteigt. Im Jahr 2023 beträgt der Betrag 3400 Euro für einen alleinstehenden Steuerpflichtigen und 6800 Euro, wenn ein Partner vorhanden ist. Im Jahr 2024 sind es 3700 bzw. 7400 Euro.
- Berechnung der Investitionsbasis. Von der Rentabilitätsbasis (Ergebnis der Stufe 2) wird ein steuerfreier Betrag abgezogen: In den Jahren 2023 und 2024 beträgt dieser 57 Euro für einen einzelnen Steuerzahler und 000 Euro für Partner. Bei der Abgabe gesonderter Erklärungen haben Gesellschafter das Recht, die Anlagebasis nach eigenem Ermessen aufzuteilen – Hauptsache, die Summe der beiden Teile der geteilten Basis entspricht der vollen Größe der Basis.
- Berechnung des Anteils an der Rentabilitätsbasis. Die Ergebnisse der Stufe 3 werden durch die Ergebnisse der Stufe 2 dividiert und mit 100 multipliziert. Das Ergebnis wird auf das nächste Hundertstel gerundet.
- Gewinnberechnung gemäß Box 3. Das Ergebnis von Stufe 1 wird mit dem Ergebnis von Stufe 4 multipliziert.
- Berechnung des Steuerbetrags für Box 3. Das Ergebnis von Stufe 5 wird mit dem Steuersatz in Box 3 multipliziert. Im Jahr 2023 beträgt der Steuersatz für Box 3 32 %, im Jahr 2024 - 36 %.
Welche Veränderungen sind in Zukunft zu erwarten?
Zu den Plänen der Regierung gehört die Abschaffung fiktiver Einkünfte und der Übergang zur Besteuerung realer Einkünfte aus Ersparnissen und Investitionen. Der Übergang zu diesem System wird voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen.
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