Einkommensvoraussetzungen für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
24.04.2023Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis) ist eine wichtige Frage, ob ein Ausländer über einen legalen Lebensunterhalt verfügt. Ein Antragsteller für eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden muss über ein unabhängiges, stabiles und ausreichendes Einkommen verfügen. Im Zusammenhang mit der Inflation ändern sich auch die zum Lebensunterhalt benötigten Beträge. Im Jahr 2023 wurde die Höhe des Einkommens, das ein Ausländer (oder sein Zusammenführender) haben muss, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, angepasst. Sie können mehr über die Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden erfahren in unserem Artikel, konzentrieren wir uns hier nur auf die Einkommensbeträge, die erforderlich sind, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Die Höhe des zum Lebensunterhalt erforderlichen Einkommens hängt davon ab, auf welcher Grundlage ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Zusätzlich zu seinem eigenen Einkommen kann ein Ausländer in einigen Fällen einen Patenschaftsbrief einer Person vorlegen, die bereit ist, ihn zu unterstützen. Bei der Bereitstellung eines Sponsoring Letters werden Einkommensanforderungen an den Sponsor gestellt.
Ab dem 1. Juli 2023 gelten für Ausländer bzw. deren Bürgschaftsberechtigte je nach Art der Aufenthaltserlaubnis folgende Einkommensvoraussetzungen. Das nachgewiesene Einkommen darf die in diesem Artikel genannten Beträge nicht unterschreiten. Alle Einkünfte werden brutto, also vor Steuern, ausgewiesen.
Bei der Beantragung eines Kurzaufenthaltsvisums
Auf der Grundlage eines Kurzzeitvisums kann keine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden, aber für die Registrierung ist es auch erforderlich, die finanzielle Zahlungsfähigkeit zu bestätigen, daher werden wir Sie bei der Erlangung über die Einkommensanforderungen informieren.
Anforderungen gelten für den Sponsor eines Ausländers. Sein Einkommen muss ohne Urlaubsgeld mindestens 1995,00 Euro monatlich und mit Urlaubsgeld mindestens 2154,60 Euro monatlich betragen.
Die Voraussetzungen gelten vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.
Aufenthaltserlaubnis für das Zusammenleben mit einem Familienmitglied
Um mit einem Ehe- oder Lebenspartner zusammenzuleben, muss dieser über ein Einkommen von mindestens 1995,00 Euro monatlich ohne Urlaubsgeld und einschließlich Urlaubsgeld von mindestens 2 Euro monatlich verfügen.
Für das Zusammenleben mit einem anderen Familienmitglied ist, wenn der Zusammenführende verheiratet ist oder einen Partner hat, ein Einkommen ohne Urlaubsgeld von mindestens 1995,00 EUR pro Monat und einschließlich Urlaubsgeld von mindestens 2 EUR pro Monat erforderlich. Handelt es sich beim Bürgen um einen alleinerziehenden Elternteil, muss er/sie über ein monatliches Einkommen von mindestens 154,60 € (ohne Urlaubsgeld) und mindestens 1396,50 € (einschließlich Urlaubsgeld) pro Monat verfügen.
Die Voraussetzungen gelten vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.
Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Studierende müssen ein monatliches Einkommen von mindestens 957,87 Euro, Studierende von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen ab 786,59 Euro monatlich nachweisen.
Wenn ein Sponsoring-Letter bereitgestellt wird, sind die Anforderungen an den Sponsor wie folgt:
- Wenn der Studierende an einer Hochschule studiert und der Zusammenführende verheiratet ist oder einen Partner hat, muss er über ein monatliches Einkommen ohne Urlaubsgeld von mindestens 2952,87 Euro und einschließlich Urlaubsgeld – ab 3.112,47 Euro monatlich – verfügen.
- Wenn der Studierende an einer Hochschule studiert und der Zusammenführende alleinerziehend oder alleinstehend ist, muss er über ein monatliches Einkommen ohne Urlaubsgeld von mindestens 2354,37 Euro und einschließlich Urlaubsgeld – ab 2466,09 Euro monatlich – verfügen.
- Wenn der Zusammenführende an einer Schule oder Berufsausbildungseinrichtung studiert und der Zusammenführende verheiratet ist oder einen Partner hat, muss er über ein Einkommen ohne Urlaubsgeld von mindestens 2781,59 EUR monatlich und einschließlich Urlaubsgeld ab 2941,19 EUR monatlich verfügen .
- Wenn der Zusammenführende an einer Schule oder Berufsausbildungseinrichtung studiert und der Zusammenführende alleinerziehend oder alleinstehend ist, muss er über ein Einkommen ohne Urlaubsgeld von mindestens 2183,09 Euro monatlich und einschließlich Urlaubsgeld - ab 2294,81 Euro pro Monat - verfügen Monat .
Die Voraussetzungen gelten vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.
Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätigkeit
Das vertragliche Gehalt muss mindestens 1995,00 Euro monatlich ohne Urlaubsgeld und mindestens 2154,60 Euro monatlich unter Berücksichtigung von Urlaubsgeld betragen.
Die Voraussetzungen gelten vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in bestimmten Berufen im Bereich Kunst und Kultur
Je nach Beruf muss das Gehalt mindestens folgende Beträge (EUR pro Monat) betragen:
- Ein Musiker, der die 2. Geige, Bratsche oder Kontrabass spielt - 2383,
- Schauspieler - 4233,
- Künstlerischer Leiter oder sein Stellvertreter einer Tanz-, Musik-, Kulturwerkstatt - 2987,
- Künstlerischer Leiter oder künstlerischer Berater in Musik und Oper - 4020,
- Koordinator für kulturelle Kunstprojekte - 2118,
- Choreograf - 3200,
- Musikdarsteller, Tänzer - 2039,
- Dirigent - 4000,
- Erster Begleiter - 4077,
- Der erste oder Solo-Bläser, der erste Harfenist und der erste Pauker (Musiker, der die Pauke spielt) - 2383,
- Leitender Projektleiter im Bereich Kultur - 2536,
- Designer, Künstler (einschließlich Kulissen, Kostüme, Licht, Ton, Video) - 1921,
- Stellvertretender Erster Korrepetitor - 2683,
- Leiter von Projekten im Bereich Kultur und Kunst - s. 4233,
- Musical- und Opernsolist - 4000,
- Solocellist - 3017,
- Führende Meisterklasse im Bereich Kultur - 2118,
- Sänger, Begleiter - 2971.
Aufenthaltserlaubnis für Praktikanten und Auszubildende
Das Gehalt eines Auszubildenden beträgt ohne Urlaubsgeld mindestens 1.995,00 Euro monatlich, mit Urlaubsgeld mindestens 2154,60 Euro. Für einen Auszubildenden betragen diese Beträge 997,50 bzw. 1077,30 Euro.
Die Voraussetzungen gelten vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.
Aufenthaltstitel, die im Rahmen des Aktionsprogramms der Europäischen Union ausgestellt wurden
Um den Kennismigrantenstatus oder die Blaue Karte EU zu beantragen, muss ein hochqualifizierter Ausländer im Jahr 2023 mindestens ein Gehalt von (Euro pro Monat) beziehen:
- Im Alter von 30 Jahren und älter (siehe Anmerkung 1) - 5008,00,
- unter 30 Jahren (siehe Anmerkung 1) - 3672,00,
- Bei Anwendung des Kriteriums des reduzierten Lohns (siehe Anmerkungen 1 und 2) - 2631,00,
- Zur Erlangung der Blauen Karte EU - 5867,00.
Was die Blaue Karte EU ist, erfahren Sie hier aus unserem Artikel.
Aufenthaltserlaubnis für Kenis-Migranten und Blaue Karte EU
Um den Kennismigrantenstatus oder die Blaue Karte EU zu beantragen, muss ein hochqualifizierter Ausländer im Jahr 2023 mindestens ein Gehalt von (Euro pro Monat) beziehen:
- Im Alter von 30 Jahren und älter (siehe Anmerkung 1) - 5008,
- unter 30 Jahren (siehe Anmerkung 1) - 3672,
- Bei Anwendung des Kriteriums des reduzierten Lohns (siehe Anmerkungen 1 und 2) - 2631,
- Zur Erlangung der Blauen Karte EU - 5867.
Was die Blaue Karte EU ist, erfahren Sie hier aus unserem Artikel.
Hinweis 1
Arbeitet ein vor Vollendung des 30. Lebensjahres eingestellter Hochqualifizierter beim gleichen Arbeitgeber weiter, gilt für ihn auch nach Vollendung des XNUMX. Lebensjahres das Gehaltskriterium für Young Professionals. Wenn ein solcher Migrant den Arbeitgeber gewechselt hat, wird auf ihn ein Alterskriterium angewendet. Das Lohnminderungskriterium ist altersunabhängig und bleibt daher auch dann gültig, wenn ein hochqualifizierter Migrant den Arbeitgeber wechselt.
Hinweis 2
Das Lohnminderungskriterium kann in folgenden Situationen angewendet werden:
- Der Arbeitgeber beantragt eine Aufenthaltserlaubnis für einen hochqualifizierten Migranten während oder unmittelbar nach dem einen Jahr, das ausländischen Absolventen niederländischer Universitäten zur Arbeitssuche gewährt wird.
- Ein hochqualifizierter Migrant verlor seine Aufenthaltserlaubnis, die ihm zur Arbeitssuche als Absolvent einer niederländischen Universität ausgestellt wurde, hatte aber zuvor eine solche Aufenthaltserlaubnis. Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Hochschulstudiums eine Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer beantragen.
- Ein hochqualifizierter Migrant hatte noch nie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach dem Abschluss, war aber berechtigt, eine zu erhalten. Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Hochschulstudiums eine Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer beantragen.
Aufenthaltserlaubnis zur Tätigkeit als Forscher, Arzt in Ausbildung oder Gastdozent
Das Gehalt muss monatlich mindestens 1396,50 Euro ohne Urlaubsgeld oder 1508,22 Euro inklusive Urlaubsgeld betragen. Die gleichen Anforderungen gelten für hochqualifizierte Migranten, sofern sie in diesen Positionen beschäftigt sind.
Aufenthaltserlaubnis für Startup-Mitarbeiter
Im Jahr 2023 gilt für Gründerinnen und Gründer eine Gehaltsvorgabe von mindestens 2631 Euro monatlich ohne Urlaubsgeld.
Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer
Der Bruttogewinn des Unternehmers muss einschließlich Urlaubsgeld mindestens 1.508,22 Euro pro Monat betragen.
Die Voraussetzungen gelten vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.
Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Au Pair Programms
Das Au-Pair-Programm ermöglicht es jungen Ausländern, bei niederländischen Familien zu leben, im Austausch für Hilfe bei der Hausarbeit und Kinderbetreuung. Die Gastfamilie muss folgende Einkommensvoraussetzungen erfüllen:
- Ist der Gastgeber ein Ehe- oder Lebenspartner, muss er über ein monatliches Einkommen von mindestens 2992,50 Euro ohne Urlaubsgeld und 3231,90 Euro inklusive Urlaubsgeld verfügen.
- Ist der Elternteil der Gastfamilie ledig, muss er über ein monatliches Einkommen von 2394,00 Euro ohne Urlaubsgeld oder ab 2585,52 Euro inklusive Urlaubsgeld verfügen.
Die Voraussetzungen gelten vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.
Aufenthaltserlaubnis zur Behandlung
Abhängig von den Umständen sind die finanziellen Anforderungen für Ausländer, die zur Behandlung in die Niederlande kommen, wie folgt:
- Wenn die zur Behandlung kommende Person der Ehegatte oder Lebenspartner einer in den Niederlanden ansässigen Person ist, muss der niederländische Partner ein monatliches Einkommen von mindestens 1995,00 Euro ohne Urlaubsgeld oder 2154,60 Euro einschließlich Urlaubsgeld haben.
- Wenn die zur Behandlung kommende Person das Kind eines alleinstehenden Einwohners der Niederlande ist, muss die niederländische Person über ein monatliches Einkommen von mindestens 1396,50 Euro ohne Urlaubsgeld oder 1508,22 Euro einschließlich Urlaubsgeld verfügen.
Wenn der Sponsor der Ankunft eines Ausländers zur Behandlung eine Person ist, die nicht durch familiäre Bindungen mit dem Patienten verwandt ist, werden folgende Anforderungen an den Sponsor gestellt:
- Ist der Zusammenführende verheiratet oder in Lebensgemeinschaft und der Ausländer alleinstehend oder alleinerziehend, muss das monatliche Einkommen des Zusammenführenden mindestens 3790,50 Euro ohne Urlaubsgeld oder 4093,74 Euro inklusive Urlaubsgeld betragen.
- Wenn der Bürge verheiratet oder in einer Partnerschaft ist und der Familienstand des Ausländers gleich ist und der Partner mit ihm in die Niederlande zieht, muss das monatliche Einkommen des Bürgen mindestens 3990,00 Euro ohne Urlaubsgeld oder 4 Euro inklusive Urlaubsgeld betragen.
- Wenn der Zusammenführende ledig oder geschieden ist und der Ausländer verheiratet oder in Partnerschaft ist und der Partner mit ihm in die Niederlande kommt, muss das monatliche Einkommen des Zusammenführenden mindestens 3391,50 Euro ohne Urlaubsgeld oder 3.662,82 Euro einschließlich Urlaubsgeld betragen.
- Wenn der Zusammenführende alleinstehend oder alleinerziehend ist und der Ausländer alleinstehend oder alleinerziehend ist und das Kind mit ihm in die Niederlande kommt, muss das monatliche Einkommen des Zusammenführenden mindestens 3192,00 Euro ohne Urlaubsgeld oder 3447,36 Euro einschließlich Urlaubsgeld betragen .
Die Voraussetzungen gelten vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.
Daueraufenthalt (Niederlassungsbewilligung)
Nach Erhalt des Daueraufenthalts muss der Hauptantragsteller sein Einkommen in einer Höhe von mindestens 1396,50 Euro pro Monat ohne Urlaubsgeld oder 1508,22 Euro einschließlich Urlaubsgeld bestätigen.
Es gibt auch Einkommensvoraussetzungen für Familienangehörige des Hauptantragstellers:
- Ist ein Familienmitglied verheiratet oder in einer Partnerschaft, müssen Sie ein monatliches Einkommen von mindestens 1995,00 Euro ohne Urlaubsgeld bzw. 2.154,60 Euro inklusive Urlaubsgeld nachweisen.
- Wenn ein Familienmitglied alleinerziehend ist, müssen Sie ein monatliches Einkommen von mindestens 1396,50 Euro ohne Urlaubsgeld oder 1.508,22 Euro inklusive Urlaubsgeld nachweisen.
Die Voraussetzungen gelten vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.
Andere Arten von Aufenthaltstiteln
Ist der Empfänger der Aufenthaltserlaubnis verheiratet oder hat einen Partner, muss er über ein monatliches Einkommen von mindestens 1995,00 Euro ohne Urlaubsgeld bzw. 2154,60 Euro inklusive Urlaubsgeld verfügen.
Ist der Empfänger der Aufenthaltserlaubnis ledig oder alleinerziehend, muss er über ein monatliches Einkommen von mindestens 1.396,50 Euro ohne Urlaubsgeld bzw. 1.508,22 Euro inklusive Urlaubsgeld verfügen.
Die Voraussetzungen gelten vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.
Wichtiger Hinweis!
Um die Stabilität des Einkommens des Antragstellers für eine Aufenthaltserlaubnis zu bestätigen, überprüft die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde der Niederlande (Immigratie en Naturalisatiedienst - IND) häufig das Einkommen der letzten drei Jahre. Hier sind die Standardbeträge der Einkommen, die früher in Kraft waren.
Antragsteller für eine Aufenthaltserlaubnis mit Ehe- oder Lebenspartnern
Zeit | Einkommen (Euro pro Monat) ohne Urlaubsgeld | Einkommen (Euro pro Monat) mit Urlaubsgeld |
1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 | 1934,40 | 2089,16 |
1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 | 1756,20 | 1896,70 |
1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 | 1725,00 | 1 863,00 |
1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 | 1701,00 | 1837,08 |
1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 | 1684,80 | 1819,59 |
1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 | 1680,00 | 1814,40 |
1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020 | 1653,60 | 1785,89 |
1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2019 | 1635,60 | 1766,45 |
1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 | 1615,80 | 1745,07 |
Alleinerziehende oder Alleinerziehende, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen
Zeit | Einkommen (Euro pro Monat) ohne Urlaubsgeld | Einkommen (Euro pro Monat) mit Urlaubsgeld |
1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 | 1354,08 | 1462,41 |
1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 | 1229,34 | 1327,69 |
1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 | 1207,50 | 1304,10 |
1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 | 1190,70 | 1285,96 |
1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 | 1179,36 | 1273,71 |
1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 | 1176,00 | 1270,08 |
1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020 | 1157,52 | 1250,12 |
1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2019 | 1144,92 | 1236,52 |
1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 | 1131,06 | 1221,54 |
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