Aufenthaltserlaubnis eines Spezialisten

Partneraufenthaltserlaubnis für EU-Bürger – Voraussetzungen

Das IND stellt bestimmte Anforderungen für Bürger anderer Länder der Europäischen Union, die planen, sich länger als 3 Monate in den Niederlanden aufzuhalten. Grundvoraussetzung für alle ist ein gültiger EU-Pass oder Personalausweis.

Andere Bedingungen unterscheiden sich je nach Art der Beschäftigung der Person (Angestellter oder Unternehmer).

Gleichzeitig ist es nicht erforderlich, dass die Person arbeitet. Möglicherweise sucht er nach einem Job in den Niederlanden. Darüber hinaus muss ein solcher Mitarbeiter oder Bewerber folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sein Einkommen übersteigt 50 % der für ihn geltenden Sozialhilfe.
  • Seine Beschäftigung beträgt mindestens 40% der vollen Arbeitswoche.

Liegt Ihr Einkommen unter dem geforderten Einkommen oder arbeiten Sie unter der Erwerbstätigengrenze? Keine Panik. Das Migrationsamt berücksichtigt auch Faktoren wie zum Beispiel, ob Sie im Urlaubs- oder Krankheitsfall ein Gehalt erhalten, die Dauer des Arbeitsvertrags. Bei einem Unternehmer wird berücksichtigt, ob er Kunden hat.

Arbeitslos

Für arbeitslose EU-Bürger gelten folgende Aufenthaltstitel:

  • Verfügbarkeit einer Krankenversicherung.
  • Geld zu haben, um für sich und seine Familienmitglieder zu leben. Das Einkommen gilt als ausreichend, wenn es gleich oder höher ist als der Mindestlohn in den Niederlanden mit Urlaubsgeld. Ist das Einkommen geringer als erforderlich? In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass dieses Einkommen zum Lebensunterhalt ausreicht. Zum Beispiel hat eine Person geringe Ausgaben und ein geringes Einkommen deckt sie.

Bis Ende 2023 müssen Sie über ein monatliches Einkommen von mindestens 1.995,00 € verfügen.

Ab dem 1. Januar 2024 ändert sich das Prinzip der Berechnung des Mindestlohns.
Lesen Sie darüber in unserem Artikel.

Student

Es gibt drei Bedingungen für Studenten, um eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden zu erhalten:

  • Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung in den Niederlanden.
  • Verfügbarkeit einer Krankenversicherung.
  • Genug Geld für sich und Ihre Familienmitglieder.

IND-Registrierung

Sie müssen sich nicht beim IND registrieren.
Gleichzeitig prüft der Migrationsdienst, ob Sie das Recht haben, in den Niederlanden zu bleiben. Allerdings nur, wenn andere Organisationen dem IND mitteilen, dass Sie die Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Land nicht mehr erfüllen.

Wann ist noch eine Anmeldung erforderlich?

In einigen Fällen muss sich ein EU-Bürger beim IND registrieren:

  • Familienangehöriger eines EU-Bürgers, der keinen europäischen Pass besitzt.
  • Wenn die BRP-Registrierungsdatenbank anzeigt, dass die Dauer des Bleiberechts als EU-Bürger abgelaufen ist und eine (erneute) Registrierung beim IND erforderlich ist.

Was braucht man sonst noch, um in den Niederlanden zu leben?

  • Anmeldung bei der Gemeinde.
  • Registrierung der Krankenversicherung.

Es ist notwendig, innerhalb von 4 Monaten ab dem Tag der Ankunft in den Niederlanden eine Krankenversicherung abzuschließen.

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