Wer kann als Familienangehöriger eines EU-Bürgers eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Als Familienangehöriger eines Bürgers der Europäischen Union können Sie das Recht auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden ausüben. Wir werden uns genauer ansehen, was dafür zu tun ist und welche Verfahren zu durchlaufen sind.
Voraussetzungen für die Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer niederländischen Aufenthaltserlaubnis:
- Sie haben einen gültigen Reisepass.
- Sie haben keine Vorstrafen und es wurden keine Klagen gegen Sie eingereicht.
- Ihr Familienangehöriger, der EU-Bürger ist, ist in den Niederlanden offiziell registriert. Das heißt, er hat vom IND eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Familienangehörige von EU-Bürgern, die eine niederländische Aufenthaltserlaubnis beantragen können:
- Ehepartner oder eingetragener Partner.
- Ein unverheirateter Partner oder Lebenspartner, der vor diesem Antrag mindestens 6 aufeinanderfolgende Monate mit einem EU-Bürger zusammengelebt hat. Oder das Paar hat unter den gleichen Bedingungen ein gemeinsames Kind.
- Kind oder Enkel eines EU-Bürgers unter 21 Jahren.
- Ein Kind oder Enkelkind unter 18 Jahren eines Partners, der nicht verheiratet ist oder mit einem EU-Bürger in einer Partnerschaft lebt und beabsichtigt, bei einem Elternteil oder Großeltern in den Niederlanden zu leben.
- Kind oder Enkel über 21 Jahre oder Elternteil, Großvater/Großmutter eines EU-Bürgers. Und auch sein Ehepartner oder eingetragener Partner. Gleichzeitig ist eine Person von einem EU-Bürger finanziell abhängig, das heißt, er erhält von ihm regelmäßig (z. B. monatlich) Geld für den Grundbedarf an Nahrung, Miete, die er selbst nicht decken kann.
- Onkel, Tante, Neffe oder Nichte eines EU-Bürgers. Und für Sie gelten folgende Bedingungen: 1) finanzielle Abhängigkeit von einem EU-Bürger - eine Person erhält Geld für Grundbedürfnisse; 2) früheres Zusammenleben im Herkunftsland eines Familienangehörigen eines EU-Bürgers; 3) Inanspruchnahme der Hilfe eines EU-Bürgers im Zusammenhang mit schwerwiegenden Gesundheitsproblemen.
Sie finden eine Liste der erforderlichen Dokumente hier.
Entscheidung über den Antrag
Das IND hat 6 Monate Zeit, um über den gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu entscheiden.
Anfechtung der Entscheidung des IND
Gegen die Entscheidung des Migrationsausschusses können Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt einer Antwort auf Ihren Antrag Widerspruch einlegen.
Aufenthaltserlaubnis einholen
Haben Sie einen positiven Bescheid erhalten? Herzliche Glückwünsche! In Kürze erhalten Sie vom IND eine Mitteilung, wann und wie Sie das Dokument erhalten können.
Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre. Danach können Sie es verlängern oder einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis stellen.
Das Recht eines Familienangehörigen eines EU-Bürgers, in den Niederlanden zu arbeiten
Mit diesem Aufenthaltstitel können Sie frei arbeiten, was auf Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt ist.