Aufenthaltserlaubnis für einen Geistlichen
Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden für einen geistlichen Amtsträger
Möchten Sie in den Niederlanden als Seelsorger angestellt werden? Dazu benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Wie ist das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis?
Der Arbeitgeber (oder der Geistliche selbst) muss beim IND eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen. Das IND stellt diesen Antrag beim Arbeitsamt (UWV). Die UWV beurteilt ihrerseits diesen Antrag auf der Grundlage der Gesetzgebung und gibt ihre Empfehlungen an die IND weiter, die auf der Grundlage dieser Empfehlungen über die Erteilung der beantragten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis entscheidet.
Bedingungen
Es gibt eine Reihe von Bedingungen, die für alle gelten. Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen:
- Sie haben die Inburgering-Prüfung bestanden, wenn Sie nicht davon befreit sind;
- Sie verfügen über ein ausreichendes Einkommen: pro Monat ohne Urlaubsgeld 1701 € (mit Urlaubsgeld 1837,08 €);
- Ihre religiöse oder weltanschauliche Organisation muss den Status einer juristischen Person haben oder Teil einer Organisation sein, die den Status einer juristischen Person hat;
- Ihre religiöse oder weltanschauliche Organisation muss eine Reihe zusätzlicher Bedingungen in Bezug auf Zahlungsfähigkeit, Kontinuität und Zuverlässigkeit erfüllen;
- die Organisation muss Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei DUO anmelden, um die Integrationsprüfungen ablegen zu können;
- Ihre Organisation sollte Ihnen die Zeit und Gelegenheit für Ihre Integration geben.
Besonderheiten des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.
Pastor oder Religionslehrer
- Ein geistlicher Geistlicher (Pastor oder Religionslehrer) muss für eine religiöse oder ideologische Organisation arbeiten.
- Dieser Job erfordert eine spezielle Ausbildung, Kenntnisse oder Erfahrung.
- Die Anwesenheit eines geistlichen Dieners ist für die Anbetung und das Funktionieren der Organisation unerlässlich.
- Ein Gehalt gleich oder höher als das eines 21-Jährigen.
- Die Arbeitsdauer beträgt maximal 3 Jahre.
Mönch oder Missionar
- Ein Mönch oder Missionar führt die Aufgaben aus, die zur Erreichung des Zwecks der Organisation erforderlich sind.
Besteht kein Arbeitsverhältnis mit der Organisation, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Gemäß der Charta legt der Mönch ein Armutsgelübde ab und/oder
– Die Organisation gewährt ihm ein Gehalt, das nicht unter dem Mindestgehalt liegt.