Aufenthaltserlaubnis für einen Elternteil eines minderjährigen Kindes
Aufenthaltserlaubnis für die Eltern eines niederländischen minderjährigen Kindes
Ein Elternteil, der ohne Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden lebt, kann durch sein Kind, das niederländischer Staatsbürger ist, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Gründe für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis durch einen Elternteil eines niederländischen minderjährigen Kindes
- Sie sind Elternteil (oder Pflegeelternteil) eines niederländischen minderjährigen Kindes.
- Ihr niederländisches Kind ist unter 18 Jahre alt.
- Sie sind keine Gefahr für die öffentliche Ordnung.
- Sie besitzen nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz.
- Sie haben kein Recht auf einen rechtmäßigen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat (einschließlich der Niederlande) oder der Schweiz.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit weisen Sie mit einem gültigen Reisepass oder einem anderen Reisedokument nach. Wenn Sie diese nicht haben, können Sie andere Dokumente vorlegen, die Ihre Identität und Staatsangehörigkeit eindeutig bestätigen.
- Sie nehmen konkrete Aufgaben der Betreuung und/oder Erziehung eines Kindes wahr (ggf. mit einem anderen Elternteil).
- Das Kind ist so von Ihnen abhängig, dass das Kind ohne Aufenthaltstitel keine andere Wahl hat, als mit Ihnen das Hoheitsgebiet der Europäischen Union zu verlassen.
- Ihr niederländisches Kind lebt in den Niederlanden. Das bedeutet, dass Ihr Kind in der kommunalen Personendatenbank (BRP) der Gemeinde, in der es wohnt, registriert ist.
Nalog.nl hilft Ihnen gerne bei der Beantragung dieser Art von Aufenthaltserlaubnis. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Formular aus.