Familientreffen

Die Familienzusammenführung ist einer der Gründe für einen Nicht-EU-Bürger, das Recht auf Aufenthalt in der EU zu erlangen. Das Aufenthaltsrecht bietet den Vorteil der visumfreien Reise innerhalb der EU.

Je nach Staatsangehörigkeit und Familienbürgerschaft gibt es unterschiedliche Schemata für das Nachzugsverfahren.

Möchten Sie mit Ihrem Partner und / oder minderjährigen Kindern wieder vereint sein? Sie müssen sich an die Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzlandes wenden und den Nachzug beantragen. In den Niederlanden ist das Kriterium für eine positive Entscheidung in diesem Bereich die Bedingung Ihres legalen Aufenthalts und der Besitz von ausreichendes Einkommen.

Wenn Sie nicht wissen, wo Sie mit dem Nachzugsverfahren beginnen sollen, helfen wir Ihnen gerne bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten und begleiten Sie bis zum Erhalt einer Aufenthaltskarte. Sie können eine Anfrage im untenstehenden Formular hinterlassen.

Wenn Sie Ihre Eltern oder Verwandten weiter weg bringen möchten als Ihren Partner und Ihr minderjähriges Kind, hängt die Wahl des Nachzugsmodells von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Im Falle der EU-Staatsbürgerschaft können Sie sich im Rahmen des Schemas der Europäischen Route wiedervereinigen. Mehr Details hier... Direkte Kinder und Enkel eines EU-Bürgers unter 21 Jahren, Kinder und Enkel seines Partners unter 18 Jahren, Eltern und Großeltern eines EU-Bürgers haben das Recht auf Familienzusammenführung. Unter zusätzlichen Voraussetzungen kann ein EU-Bürger auch eine Tante, einen Onkel, einen Neffen oder eine Nichte (3. Verwandtschaftslinie) mitbringen.

Im Falle der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes kann die Wiedervereinigungsregelung der Europäischen Route nicht angewendet werden. Bitte beschreiben Sie Ihre Situation und wir werden versuchen, die beste Option für Sie zu finden!

Wer gilt als Familienmitglied?

- Ehepartner / eingetragener Partner;

- minderjährige Kinder

Platzieren Sie den Fragebogen von hier aus Familienzusammenführung - Nalog.nl BV

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