Mindesteinkommen für das Partnerfamilienvisum

Mindesteinkommen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für das Zusammenleben mit einem Familienangehörigen vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022:

Aufenthaltserlaubnis für das Leben mit einem Partner

Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld € 1.725,00

Bruttoeinkommen pro Monat mit Urlaubsgeld € 1.863,08

 

Aufenthaltserlaubnis zum Zusammenleben mit einem anderen Familienmitglied

Sponsor – verheirateter/eingetragener Partner oder unverheirateter Lebenspartner.

Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld € 1.725,00

Bruttoeinkommen pro Monat mit Urlaubsgeld € 1863,08

 

Sponsor – alleinerziehender Elternteil

Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld € 1.207,50

Bruttoeinkommen pro Monat mit Urlaubsgeld € 1.304,10

Eröffnen Sie eine BV in den Niederlanden

Eröffnen Sie eine BV in den Niederlanden

Schlüsselfertige Firmenregistrierung.

mehr>
Reisetipps

Reisetipps

Wir beraten in geschäftlichen und steuerlichen Angelegenheiten in den Niederlanden sowie in privaten Angelegenheiten

mehr>
logo nalog

Einige unserer Themen



Weitere Themen finden Sie auf unserer Startseite oder auf der Speisekarte.

logo nalog

Was halten Sie von dieser Seite? * *

Der Zweck Ihrer Berufung?

Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

Stornierung