Mindesteinkommen für das Partnerfamilienvisum
Mindesteinkommen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für das Zusammenleben mit einem Familienangehörigen vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022:
Aufenthaltserlaubnis für das Leben mit einem Partner
Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld € 1.725,00
Bruttoeinkommen pro Monat mit Urlaubsgeld € 1.863,08
Aufenthaltserlaubnis zum Zusammenleben mit einem anderen Familienmitglied
Sponsor – verheirateter/eingetragener Partner oder unverheirateter Lebenspartner.
Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld € 1.725,00
Bruttoeinkommen pro Monat mit Urlaubsgeld € 1863,08
Sponsor – alleinerziehender Elternteil
Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld € 1.207,50
Bruttoeinkommen pro Monat mit Urlaubsgeld € 1.304,10