Erforderliches Mindesteinkommen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung in den Niederlanden
Erforderliche Standardeinkommen für die Behandlung
Mindesteinkommen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Behandlung vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022:
Sie sind verheiratet / eingetragene Partnerschaft oder nicht verheiratet und Ihr Partner kommt in die Niederlande.
Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld € 1.725,00
Bruttoeinkommen pro Monat mit Urlaubsgeld € 1.863,00
Sie sind alleinerziehend oder alleinerziehend und Ihr Kind zieht in die Niederlande.
Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld € 1.207,50
Bruttoeinkommen pro Monat mit Urlaubsgeld 1.304,10 €
Eine Person in den Niederlanden (Sponsor) bezahlt Ihren Aufenthalt zur Behandlung
Standardbeträge gelten vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021.
Familienstandspate: verheiratet / eingetragener Partner oder unverheiratet
Familienstand eines Ausländers: Alleinerziehender oder Alleinerziehender (das Kind kommt in den Niederlanden an)
Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld € 3.277,50
Bruttoeinkommen pro Monat mit Urlaubsgeld 3.539,70 €
Familienstandspate: verheiratet / eingetragener Partner oder unverheiratet
Familienstand eines Ausländers: verheirateter / eingetragener Partner oder unverheirateter Partner (Partner kommt in die Niederlande).
Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld 3.450,00 €
Bruttoeinkommen pro Monat mit Urlaubsgeld 3.726,00 €
Sponsor nach Familienstand: alleinstehend oder alleinerziehend
Familienstand eines Ausländers: verheirateter/eingetragener Partner oder unverheirateter Partner (Partner kommt in die Niederlande):
Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld 2.932,50 €
Bruttoeinkommen pro Monat mit Urlaubsgeld 3.167,10 €
Sponsor nach Familienstand: alleinstehend oder alleinerziehend
Familienstand eines Ausländers: alleinstehend oder alleinerziehend (das Kind kommt in die Niederlande).
Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld 2.706,00 €
Bruttoeinkommen pro Monat mit Urlaubsgeld 2.980,80 €