Wie kann ich meinen Aufenthalt in den Niederlanden ohne vorübergehenden Schutz verlängern?

Für Ukrainer, die vor dem Krieg fliehen, bieten EU-Staaten, darunter die Niederlande, an vorübergehender Schutzmodus. Nach der Registrierung bei der örtlichen Gemeinde (gemeente) hat ein Ukrainer Anspruch auf Beschäftigung, medizinische Versorgung und Leistungen vom Staat sowie Bildung für Kinder. Und vor allem können Sie sich legal in den Niederlanden als Person unter vorübergehendem Schutz aufhalten bis zu drei Jahren.

 

Der Status einer Person unter vorübergehendem Schutz zieht jedoch nicht alle Ukrainer an. Viele planen nicht, längere Zeit in den Niederlanden zu bleiben, staatliche Unterstützung zu erhalten und / oder eine Arbeit zu finden. Diese Kategorie von Ukrainern ist mit dem Status eines Touristen oder Gastes zufrieden. Aber Die Höchstdauer für einen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU auf visumfreier Basis (mit einem biometrischen Reisepass) sowie mit einem Touristen-/Geschäfts-Schengen-Visum beträgt 90 Tage. Für Personen, die kurz vor oder unmittelbar nach dem 24. Februar (dem Beginn des Krieges) in die Niederlande eingereist sind, kann diese Frist bereits im Mai enden.

 

Wie kann man weitere 90 Tage in den Niederlanden bleiben? Expertenerklärungen zu diesem Thema gibt Svetlana Koshek, Direktorin von Nalog.nl, in einem Video auf Link. Eine Beschreibung des Verfahrens zur Verlängerung Ihres Aufenthalts in den Niederlanden nach 90 Tagen finden Sie unter Artikel auf der offiziellen Website des IND, der niederländischen Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde.

 

Bedingungen für die Verlängerung eines Schengen-Visums oder "visumfrei"

 

Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer in den Niederlanden für einen Ausländer um weitere 90 Tage ist zulässig bei besonderen und unvorhergesehenen Umständen. Zum Beispiel eine schwere Krankheit, höhere Gewalt oder sehr wichtige persönliche Gründe. Offensichtlich wird der Krieg in der Ukraine von IND-Beamten als „besondere und unvorhergesehene Umstände“ betrachtet.

 

Zur Verlängerung benötigen Sie das „visumfreie“ bzw. Visum:

  1. Bewerben Sie sich vorab beim IND - bis zum Ablauf des Visums oder "visumfrei".
  2. Genügend Geld zum Leben haben - zumindest in Bezug auf 55 Euro pro Tag bleibe. Wahlweise kann ein niederländischer Bürger / Einwohner (Verwandter oder enger Bekannter) die Zahlungsfähigkeit eines Ausländers garantieren. Diese Person trägt dann die Kosten des Ausländers.
  3. Haben Sie eine Reisekrankenversicherung - Sowohl Niederländisch als auch Ukrainisch (oder andere mit entsprechender Abdeckung) reichen aus.
  4. Für einen gültigen Reisepass mindestens noch drei Monate - Während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden und vor Ihrem geplanten Abreisedatum darf Ihr Reisepass nicht ablaufen.
  5. Arbeite nicht – Im Gegensatz zum vorübergehenden Schutzrecht berechtigen „visumfreie“ oder Touristenvisa sowie deren Verlängerung nicht zum Recht auf Beschäftigung.
  6. Bis zum Zeitpunkt der rechtmäßigen Einreichung des Antrags im Land sein - wenn bereits gegen das Aufenthaltsregime verstoßen wurde (die Person befindet sich illegal im Land), kann von einer Verlängerung des Aufenthalts durch das IND keine Rede sein.
  7. Kommen Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt die Person darf keine „Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit“ darstellen (rechtliche Probleme könnten die Anzeige bei der Polizei und/oder die Verhängung einer Geldstrafe wegen ordnungswidrigen Verhaltens sein).

 

Wichtige Nuancen:

  • Sie können nicht einfach 180 Tage in den Niederlanden bleiben, ohne eine Aufenthaltsverlängerung zu beantragen! Dies wird als Verstoß gegen das Visaregime gewertet.
  • Nach 180 Tagen Aufenthalt in den Niederlanden ist ein erneuter Anruf erst nach 180 Tagen möglich – nicht wie üblich nach 90 Tagen.
  • Im Falle einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer in den Niederlanden ist eine Reise in die Ukraine und zurück nicht möglich.
  • Wird die „Visumfreiheit“ verlängert, dann können Sie sich in jedem Staat des Schengen-Raums uneingeschränkt aufhalten. Wenn Sie ein Visum haben, können Sie sich für den Verlängerungszeitraum nur in den Niederlanden aufhalten.

 

Wie beantragt man eine Aufenthaltsverlängerung in den Niederlanden?

 

Verlängerung des Aufenthalts in den Niederlanden ist nur möglich vorbehaltlich eines persönlichen Besuchs eines Ausländers in der IND-Zweigstelle – Einwanderungs- und Einbürgerungsdienste der Niederlande. Dazu müssen Sie: 1) das IND anrufen und einen Termin vereinbaren; 2) zur festgesetzten Zeit für das Treffen eintreffen; 3) Holen Sie sich die IND-Entscheidung.

 

Nehmen Sie alle notwendigen Unterlagen mit zum IND!

 

Wichtig! IND-Mitarbeiter treffen direkt bei einem Treffen mit ihm eine positive oder negative Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltsdauer eines Ausländers im Land:

  • Positive Entscheidung beinhaltet den Erhalt eines Aufklebers (Aufkleber) im Reisepass als Nachweis für die Verlängerung der Aufenthaltsdauer in den Niederlanden.
  • Negative Entscheidung der Arbeitnehmer muss sich rechtfertigen. In diesem Fall hat der Ausländer das Recht, gegen die Weigerung, den Aufenthalt in den Niederlanden zu verlängern, Widerspruch einzulegen.

 

***Hinweis: Wenn Sie beabsichtigen, gegen die Weigerung, Ihren Aufenthalt in den Niederlanden zu verlängern, Berufung einzulegen, sollten Sie einen negativen Bescheid vom IND-Mitarbeiter erhalten. Ein solches Schreiben muss innerhalb von zwei Wochen vorgelegt werden.

 

Eine wichtige Einschränkung:

Die Kosten für die Verlängerung des Visums betragen 30 Euro. Die Zahlung der staatlichen Abgabe erfolgt während des Besuchs im IND. Verlängerung der „Visumfreiheit“ erfolgt kostenlos. Auch bei höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen wird ein Visum kostenlos verlängert.

 

Erforderliche Unterlagen

  1. Ein gültiger internationaler Reisepass (das Ablaufdatum muss mindestens drei Monate zurückliegen).
  2. Bestätigung von "besonderen und unvorhergesehenen Umständen", zum Beispiel - Dokumente, die den Wohnort in der Zone aktiver Feindseligkeiten angeben.
  3. Ein Kontoauszug oder ein Schreiben des Bürgen, das die Zahlungsfähigkeit eines Ausländers bestätigt - ein ausreichender Geldbetrag für die Dauer des Aufenthalts im Land.
  4. Reisekrankenversicherung für eine zusätzliche Aufenthaltsdauer.

 

Wenn Sie immer noch Zweifel haben, was besser zu Ihnen passt - das vorübergehende Schutzregime oder die Verlängerung des "visumfreien" / Visums, lesen Sie mehr Materialien für Ukrainer in den Niederlanden auf unserer Website unter "Ukraine".

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