Mindesteinkommen für Kulturschaffende

Mindesteinkommen (brutto) für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit in ausgewählten Kunst- und Kulturberufen im Jahr 2022:

 

 

Bogenlehrer € 2.383

Schauspieler € 4.233

Künstlerische (Stellvertretende) Leitung Tanz / Musik / Kulturwerkstatt € 2.987

Opern-Intendant € 4.020

Koordinator für Kunstprojekte € 2.118

Choreograf € 3.200

Tänzer / Musikkünstler € 2.039

Dirigent € 4.000

Erster Begleiter € 4.077

2.383. oder Solist, XNUMX. Harfenist und XNUMX. Pauke € XNUMX

Chefkurator der Kulturabteilungen € 2.536

Designer (inklusive Bühnenbild, Kostüm, Licht, Ton, Video) € 1.921

Stellvertretender Erstbegleiter € 2.683

Direktor € 4.233

Musiksolist / Opernsolist € 4.000

Solocellist € 3.017

Technischer (gestalterischer) Kulturspezialist € 2.118

Sänger / Musikkünstler € 2.971

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