Europäischer Weg

Die Europäische Route, oder wie sie oft genannt wird, ist die Bezeichnung für eine legale Methode zur Umgehung der niederländischen Regeln zur Familienzusammenführung oder Familiengründung, indem man für einige Zeit allein oder mit einem Ehe- oder Lebenspartner in einem anderen EU-Land lebt. Dies ist oft die einzige verbleibende Option für viele Menschen, die andere Möglichkeiten genutzt haben, aber das Ergebnis nicht erreicht haben.

Diese Methode entspricht der europäischen Gesetzgebung (Richtlinie 2004/38). Die europäische Gesetzgebung ist im Bereich der Familienzusammenführung flexibler als die niederländische Gesetzgebung: Wenn einer der Partner oder Familienangehörigen in einem Nicht-EU-Land gemeldet ist, kann er auf Grundlage der oben genannten Richtlinie Dokumente für den rechtmäßigen Aufenthalt erhalten.

 

Worauf basiert der „europäische Weg“?

Mit der Gründung der Europäischen Union wurde ein Gesetz über das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen den EU-Mitgliedern verabschiedet. Diese Rechte gelten nun für alle EU-Bürger. Ab dem 30. April 2006 gelten die Regelungen der Richtlinie 2004/38 in allen 28 EU-Mitgliedstaaten.

Europäische Vorschriften gelten nur für diejenigen EU-Bürger, die das Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, erst dann unterliegen EU-Bürger dem europäischen Recht. Um die Regeln des „europäischen Weges“ anzuwenden, muss ein EU-Bürger also in ein anderes EU-Land einwandern. Das Recht auf Freizügigkeit gilt für bestimmte Familienmitglieder und Partner, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Beispielsweise gilt für einen in den Niederlanden lebenden Niederländer die Familienzusammenführung auf dem „europäischen Weg“ nicht, für einen belgischen oder deutschen Wohnsitz in den Niederlanden gilt der „europäische Weg“. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass ein Bürger der Gemeinschaft über ausreichende Existenzmittel verfügt. Dies können Ersparnisse auf einem Bankkonto, Gehalt oder andere Einkünfte sein.

Man unterscheidet daher zwischen Unionsbürgern, die in einen anderen EU-Staat gezogen sind, und Unionsbürgern, die sich nur im eigenen Land aufgehalten haben. Diese Unterscheidung wird manchmal als Gemeinschaftsbürger bezeichnet, das heißt, ein Gemeinschaftsbürger ist ein Ausländer, der Unionsbürger ist und das europäische Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen hat. Dieser Begriff ist nirgends definiert, wird aber häufig verwendet.

 

 

Beispiele für die Vorteile eines Gemeinschaftsbürgers:

Für den Fall, dass ein Unionsbürger in ein anderes EU-Land umzieht, gelten für ihn europäische Gesetze. Das heißt, die europäische Gesetzgebung hat Vorrang vor nationalen und europäische Rechte können vollständig umgesetzt werden. Auch das Recht auf Familiengründung/-zusammenführung ist ein europäisches Gesetz.

Nach dem Gemeinschaftsrecht hat der Ehegatte/eingetragene Partner/die Familie eines Gemeinschaftsbürgers die gleichen Gemeinschaftsrechte wie ein EU-Bürger, sofern eine Bindung zum EU-Bürger besteht. Der Eingeladene erhält diese Rechte kraft Gesetzes von ihm. Diese Regeln gelten auch, wenn der EU-Bürger mit einem ausländischen Partner aus einem Land außerhalb der EU verheiratet ist oder eine dauerhafte Beziehung mit ihm führt. In den Niederlanden und einigen anderen EU-Ländern wird auch das Zusammenleben berücksichtigt. An der Familienzusammenführung auf dem „europäischen Weg“ können Kinder unter 21 Jahren sowie weitere Angehörige wie Eltern, Schwiegereltern, Großeltern und Enkelkinder teilnehmen. Eine der Voraussetzungen ist, dass die Familie für einen normalen Lebensstandard die Unterstützung eines EU-Bürgers benötigt.

Wann können Sie Angehörige auf den "Europäischen Weg" mitnehmen?

Dieser Weg wird hauptsächlich von Bürgern genutzt, die ihren Partner nicht über das normale MVV-Verfahren mitbringen können, beispielsweise weil der Einladende die Einkommensvoraussetzung nicht erfüllen kann oder der Partner die Integrationsprüfung nicht besteht.
Bei Familiennachzug muss ein Einreisevisum kostenlos ausgestellt werden. Bei der Einreise beginnt das Anspruchsverfahren: Familienbande, Identitätsnachweis und ausreichendes Einkommen müssen nachgewiesen werden.

logo nalog

Einige unserer Themen



Weitere Themen finden Sie auf unserer Startseite oder auf der Speisekarte.

logo nalog

Was halten Sie von dieser Seite? * *

Der Zweck Ihrer Berufung?

Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

Stornierung