Mindesteinkommen für einen Spezialisten

Regeleinkommensanforderungen für hochqualifizierte Migranten und für Bewerber um die Europäische Blaue Karte im Jahr 2022:

 

Hochqualifizierter Migrant 30 Jahre und älter
monatliches Bruttoeinkommen € 4.840

Hochqualifizierter Migrant unter 30
monatliches Bruttoeinkommen € 3484

Minderlohnkriterium
Bruttoeinkommen 2497 €

Europäische Blaue Karte
monatliches Bruttoeinkommen € 5567

 

Ein hochqualifizierter Migrant gilt für das gleiche Lohnalterskriterium, solange er auch nach seinem 30. Wechselt ein hochqualifizierter Migrant den alten Arbeitgeber zu einem neuen, so gilt das Gehaltskriterium nach dem Alter des hochqualifizierten Migranten zum Zeitpunkt des Wechsels zum neuen Arbeitgeber.

Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für hochqualifizierte Migranten, die Anspruch auf ermäßigte Löhne haben. Diese Regel gilt auch dann, wenn der hochqualifizierte Migrant später den Arbeitgeber wechselt. Das Kriterium der Lohnkürzung ist nicht altersabhängig.

Minderlohnkriterium

Das Kriterium der Lohnkürzung gilt in den folgenden 3 Fällen:

  1. Während oder unmittelbar nach dem Studienjahr wird ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit als hochqualifizierter Migrant gestellt.
  2. Der Migrant hat keine Aufenthaltserlaubnis mehr unter der Bedingung „ein Jahr zur Arbeitssuche für Akademiker“. Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Tätigkeit als hochqualifizierter Migrant muss innerhalb von 3 Jahren nach Studienabschluss, Abschluss der Promotion oder Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zur wissenschaftlichen Forschung gestellt werden.
  3. Der hochqualifizierte Migrant hatte noch nie eine Aufenthaltserlaubnis mit der Auflage „ein Jahr zur Stellensuche für Akademiker“, erfüllt aber die Voraussetzungen für diesen Aufenthaltszweck. Er hat zum Beispiel ein Studium abgeschlossen, promoviert oder wissenschaftlich geforscht. Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Tätigkeit als hochqualifizierter Migrant muss innerhalb von 3 Jahren nach Studienabschluss, Abschluss der Promotion oder Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zur wissenschaftlichen Forschung gestellt werden.
logo nalog

Einige unserer Themen



Weitere Themen finden Sie auf unserer Startseite oder auf der Speisekarte.

logo nalog

Was halten Sie von dieser Seite? * *

Der Zweck Ihrer Berufung?

Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

Stornierung