Teilsteuer ansässig

Bei der teilweisen Steueransässigkeit handelt es sich um eine spezielle, nicht standardmäßige Art der Steueransässigkeit, die es nur in den Niederlanden gibt.

Wenn Sie eine Person sind, die für mehrere Jahre zum Arbeiten in die Niederlande gekommen ist, haben Sie mit diesem Status die Möglichkeit, Ihre Ersparnisse und Einkünfte aus anderen Ländern vorübergehend von der Steuerpflicht in den Niederlanden zu befreien.

Als Teilsteueransässiger müssen Sie in Box 1 Ihr gesamtes weltweites Einkommen angeben. In Box 2 zeigen Sie jedoch nur Anteile niederländischer Unternehmen und in Box 3 nur niederländische Immobilien.

Der Status eines teilweisen Steueransässigen kann zum Zeitpunkt der Einreichung einer Erklärung für diejenigen, die unter die 30%-Rollenregel fallen, unabhängig gewählt werden.

Weitere Informationen zum Status eines teilweise steuerpflichtigen Wohnsitzes finden Sie in unserem Video.

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