Einkommensbeträge für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden für einen Selbstständigen und ein Start-up

Mindesteinkommen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis als Selbständiger vom 1 bis 2022:

Bruttoeinkommen pro Monat (inkl. Urlaubsgeld) 1.304,10 €

 

Mindesteinkommen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Existenzgründer vom 1 bis 2022:

Standardbeträge gelten vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021.

Bruttoeinkommen pro Monat ohne Urlaubsgeld 2.543 €

logo nalog

Einige unserer Themen



Weitere Themen finden Sie auf unserer Startseite oder auf der Speisekarte.

logo nalog

Was halten Sie von dieser Seite? * *

Der Zweck Ihrer Berufung?

Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

Stornierung