Ausländerausweis – Vreemdelingen Identiteitsbewijs (VI)

Wir informieren Sie weiterhin über die für den Aufenthalt von Ausländern in den Niederlanden erforderlichen Dokumente und Ausweise. Früher haben wir darüber geschrieben DigiD, und jetzt reden wir über das VI-Dokument.

Ausländerausweis (Vreemdelingen Identiteitsbewijs, VI) bestimmt für Ausländer aus zwei Kategorien:

  1. die einen Asylantrag gestellt haben und noch keine rechtskräftige Entscheidung über ihren Antrag erhalten haben;
  2. die eine Niederlassungserlaubnis aufgrund der Flüchtlingseigenschaft beantragt haben und noch keine rechtskräftige Entscheidung über diesen Antrag erhalten haben.

Zu Ihrer Information! Früher hieß der Ausländerausweis W-Dokument.

Zweck der Ausstellung eines VI-Dokuments

Mit Hilfe dieses Ausweises und der Beilage mit der Plakette Allgemeiner Wohnsitznachweis kann ein ausländischer Staatsbürger bestätigen:

  1. deine Persönlichkeit;
  2. Staatsbürgerschaft;
  3. rechtmäßiger Wohnsitz in den Niederlanden.

Wichtig! VI ist kein Aufenthaltstitel und Sie können damit nicht ins Ausland reisen.

 

Zwei Arten von Ausländerausweisen W und W2

W-Typ

Typ VI W erhalten von Asylbewerbern. Wenn Sie zum ersten Mal Asyl beantragen, erstellt die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) nach Ihrem Gespräch automatisch ein VI. Sie müssen keine Anfrage stellen.

Ein Antrag auf einen Typ VI W wird von einem Ausländer in folgenden Situationen gestellt:

  • Sie warten auf eine Entscheidung über Ihren Asylantrag – ein VI-Antrag muss nur per Post gestellt werden.
  • Sie stehen vor der Entscheidung über einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder über einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis und Ihre Aufenthaltserlaubnis läuft bald ab – Sie können eine VI postalisch oder online beantragen.
  • Sie warten auf eine gerichtliche Entscheidung über einen Antrag auf Anfechtung der Weigerung des IND, Asyl auf befristete oder unbestimmte Zeit zu gewähren oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Flüchtlingseigenschaft zu verlängern – ein VI-Antrag wird nur per Post eingereicht.

Wichtig! Das Antragsformular auf Ersatz oder Erneuerung eines Ausländerdokuments oder Antrag auf ein Ausländerausweis Typ W oder W2 (6010) ist verfügbar unter Link.

Geben Sie W2 ein

Typ VI W2 ist für einen begrenzten Ausländerkreis bestimmt. Ein Antrag auf einen Typ VI W2 muss in folgenden Situationen schriftlich und ausschließlich per Post gestellt werden:

  • Ihnen wurde aus gesundheitlichen Gründen ein Aufschub Ihrer Ausreise aus den Niederlanden gewährt.
  • Sie sind Opfer oder Zeuge von Menschenhandel.
  • Sie warten auf eine Entscheidung über Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund als Asyl. Zum Beispiel für eine medizinische Behandlung oder weil Sie die Niederlande unverschuldet nicht verlassen können.
  • Ihr W2 Typ VI ist nicht mehr gültig. Sie haben jedoch weiterhin das gesetzliche Recht, sich in den Niederlanden aufzuhalten.

 

Wichtig! Um sich für einen Typ VI W2 zu qualifizieren, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. sich aus einem anderen Grund als der Asylgewährung rechtmäßig in den Niederlanden aufhalten;
  2. keinen gültigen Reisepass haben;
  3. erhalten keine Geldleistungen vom niederländischen Staat für ihren Lebensunterhalt.

***Hinweis: Bei Erhalt von Typ VI W2 wird zusätzlich eine Beilage mit Wohnsitznachweis ausgestellt. Aus dem Wohnsitznachweis geht hervor, bis wann Sie in den Niederlanden bleiben können und ob Sie arbeiten dürfen.

 

Wo und wie bekommt man ein VI-Dokument?

 

Nach Erhalt eines Schreibens vom IND kann das VI-Dokument nach Terminvereinbarung in der nächstgelegenen IND-Filiale abgeholt werden. Wie gehts?

       Wenn Sie Ihren ersten Asylantrag gestellt haben, erhalten Sie in einigen Wochen ein Schreiben zu Ihrem VI-Dokument.

       ***Hinweis: Wenn Sie diese E-Mail nicht erhalten, rufen Sie bitte das IND unter 088 043 0430 an.

       Für den Besuch der IND-Filiale ist eine Voranmeldung erforderlich. So wissen Sie genau, wann Sie an der Reihe sind und müssen nicht warten.

        Sie können online einen Termin vereinbaren. Wenn Sie kurzfristig einen Termin bekommen möchten, sollten Sie öfter in den Terminplaner auf der IND-Website schauen. Aufgrund abgesagter Meetings erscheinen jeden Tag neue Orte. Eine telefonische Anmeldung wird nicht durchgeführt!

 

Zu Ihrer Information! Bei Verlust oder Diebstahl des VI-Dokuments müssen Sie sich an die Polizei wenden. Sie erhalten eine beglaubigte Kopie des Polizeiberichts. Als nächstes sollten Sie beim IND einen Antrag auf Ersetzung des Dokuments stellen und eine Kopie dieses Berichts beifügen.

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