Das Verfahren zur Registrierung eines juristischen Mitarbeiters, der auf einer Geschäftsreise aus einem EU-Land in die Niederlande gekommen ist + Formular
Sind Sie Unternehmer in den Niederlanden und ein Zeitarbeitnehmer ist auf einer Geschäftsreise von einem in einem anderen EU-Land registrierten Unternehmen zu Ihnen gekommen?
Wenn ja, dann seien Sie vorsichtig - Arbeitnehmer, die auf Geschäftsreise aus einem anderen EU-Land gekommen sind, müssen auf dem Portal Postedworkers.nl registriert werden.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften und Gesetze in Bezug auf Arbeitnehmer, die aus einem anderen EU-Land entsandt werden, droht dem Gastland in den Niederlanden eine Geldstrafe von 1.500 € oder mehr.
Ein Arbeitnehmer, der auf einer Geschäftsreise in die Niederlande eingereist ist, hat das Recht, bis zu 4 Monate ab dem Tag der Ankunft ohne Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden zu arbeiten.
Bleibt der Arbeitnehmer länger als 4 Monate in den Niederlanden, muss er sich in diesem Fall in den Niederlanden anmelden. Und sein Arbeitgeber aus einem anderen EU-Land ist in diesem Fall verpflichtet, sich beim Finanzamt in den Niederlanden anzumelden und hier Lohnsteuern zu zahlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 4 Monaten in den Niederlanden ist der Arbeitnehmer für das Fehlen einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden selbst verantwortlich, und wenn er sich nach Ablauf von 4 Monaten nicht meldet, droht ihm ein Bußgeld vom die niederländischen staatlichen Behörden.
Wenn Sie als Gastgeber in den Niederlanden Hilfe bei der Anmeldung von Leiharbeitnehmern auf einer Geschäftsreise in die Niederlande benötigen, Nalog.nl wird Ihnen dabei gerne behilflich sein.