Memo für einen Einzelunternehmer, der auf einer Geschäftsreise in die Niederlande kam
Memo für einen Einzelunternehmer, der auf einer Geschäftsreise in die Niederlande kam
Sie sind Einzelunternehmer (nachfolgend IE) aus der EU und möchten eine Geschäftsreise in die Niederlande unternehmen? Als Einzelunternehmer aus einem anderen EU-Land haben Sie vorbehaltlich bestimmter Gesetze und Vorschriften das Recht, im Rahmen einer Geschäftsreise in die Niederlande zu reisen.
Wir haben für Sie wichtige Informationen zur Anmeldung Ihres Einzelunternehmers für eine Geschäftsreise in die Niederlande gemäß dem Gesetz über die Beschäftigungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der Europäischen Union (im Folgenden WagwEU) vorbereitet.
Bei Selbständigerwerbenden gilt die Meldepflicht nur für selbstständige Unternehmer, die in bestimmten Branchen tätig sind. Zu diesen Sektoren gehören:
- Konstruktion;
- Reinigung von Räumlichkeiten;
- Nahrungsmittelindustrie;
- Metallbearbeitung;
- Service und Pflege:
- Fenster putzen;
- Landwirtschaft und Gartenarbeit.
Ein Einzelunternehmer, der eine Geschäftsreise in die Niederlande plant, muss eine Reihe von Verwaltungspflichten erfüllen:
- sich im niederländischen Online-Benachrichtigungsportal registrieren;
- über Belege wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeiten und Quittungen verfügen;
- einen Verantwortlichen in den Niederlanden haben, der sich an das SZW (Niederländisches Ministerium für Soziales und Beschäftigung) wenden kann und als Ansprechpartner fungiert. Dies kann ein in den Niederlanden ansässiger Arbeitnehmer sein, beispielsweise ein Arbeitnehmer des Aufnahmelandes in den Niederlanden.
Außerdem können Sie sich mit der Liste der Informationen vertraut machen, die Sie für die Registrierung auf dem Landesportal benötigen.
Persönliche Daten:
- Vorname Nachname
- Geburtsdatum
- Citizenship
- Ihre Identifikationsnummer (Steuerzahler- / Einwohnernummer in Ihrem Land)
- Telefonnummer
Angaben zu Ihrer IP:
- IP-Name
- Registrierungsland des einzelnen Unternehmers
- IP-Registrierungsnummer
- Identifikationsnummer – Mehrwertsteuer (VAT)
- IP-Registrierungsadresse in Ihrem Land
Daten zum Gastland in den Niederlanden:
- Name des Unternehmens
- Gründungsland des Unternehmens
- Registrierungsnummer (KVK-Nummer)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BTW-Nummer)
- Firmenregistrierungsadresse
- Kontaktperson (Person, die mit Regierungsbehörden in den Niederlanden interagiert)
- Telefonnummer, Ansprechpartner
- E-Mail, Ansprechpartner
Informationen zum Projekt (zum Beispiel zum Objekt):
- Art der Tätigkeit des Unternehmens/Sektors (Sie müssen auch einen geeigneten SBI-Code auf dem niederländischen Portal sbi.cbs.nl finden)
- Adresse des Standorts des Objekts in den Niederlanden (tatsächliche Adresse, an der die Arbeiten ausgeführt werden)
- Voraussichtliches Start- und Enddatum der Geschäftsreise
- Verantwortliche Person, die Ihren Lohn zahlt.
Formular A1:
- Wenn Sie das Formular A1 bereits erhalten haben, geben Sie die Nummer und das Ausstellungsland des Formulars an.
- Wenn Sie das Formular A1 beantragt, aber nicht erhalten haben, müssen Sie einen Nachweis über die Einreichung des Formulars A1 vorlegen.
Fragen und Antworten:
- Was ist WagwEU?
WagwEU ist ein Gesetz über die Beschäftigungsbedingungen von Arbeitnehmern, die dienstlich aus EU-Ländern reisen. Als Einzelunternehmer sind Sie verpflichtet, bestimmte in den Niederlanden geltende Regeln einzuhalten, beispielsweise die Arbeitsbedingungen
- Welche Informationen müssen Sie vorbereiten, um Ihren Einzelunternehmer (der auf Geschäftsreise in die Niederlande gekommen ist) zu registrieren?
Angaben über die Art der Arbeit, die Dauer der Dienstreise, die Anschrift (das Objekt, an dem die Arbeit ausgeübt wird) und personenbezogene Daten des Arbeitnehmers.
- Wie läuft die Registrierung ab?
Die Registrierung erfolgt auf dem staatlichen Portal der Niederlande. Die Registrierung muss vor der Ankunft in den Niederlanden erfolgen.
- Was passiert, wenn Sie sich nicht oder falsch registrieren?
Wenn Sie sich nicht an die Vorschrift zur Registrierungspflicht eines Einzelunternehmers halten, droht Ihnen ein Bußgeld (für Selbständige beträgt die Höhe des Bußgeldes 3000 Euro). Dies gilt auch für den Gastgeber in den Niederlanden. Der Arbeitsplatz muss auch einen dokumentarischen Nachweis Ihrer Identität und Informationen über den Gastgeber haben.