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Einreichung der Jahreserklärung für Ukrainer mit Rabatt!

Ab dem 1. März 2023 beginnt eine neue Saison für die Einreichung von Jahressteuererklärungen durch natürliche Personen in den Niederlanden. Was ist drin...

Ab dem 1. März 2023 beginnt eine neue Saison für die Einreichung von Jahressteuererklärungen durch natürliche Personen in den Niederlanden. Was ist daran so besonders? Natürlich die Tatsache, dass zusammen mit den gastfreundlichen Niederländern Tausende von ukrainischen Flüchtlingen Erklärungen abgeben müssen.

Wenn Sie Ukrainer sind, dann ist dies ein kleiner Leitfaden für Sie mit einem großen Bonus am Ende!

Item 1. Muss ich überhaupt eine Steuererklärung für 2022 in den Niederlanden abgeben??

Die Antwort finden Sie hier: Füllen Sie unseren Fragebogen aus und finden Sie heraus, ob Sie eine Rücksendung einreichen müssen.

Item 2. Welche Art von Erklärung muss ich abgeben?

Da Sie nach dem 24. Februar 2022 in die Niederlande eingereist sind, also nicht das ganze Jahr in den Niederlanden gelebt haben, müssen Sie das Formular M einreichen - mehr dazu hier.

Item 3. Wie fülle ich die Erklärung richtig und mit maximalem Nutzen für mich aus?

Sehr einfach - bestellen Einreichung einer jährlichen Steuererklärung bei Nalog.nl. In diesem Fall gilt eine einfache Regel: Ein Penny spart die Griwna. Indem Sie uns ein wenig Geld für die Dienstleistung zahlen, können Sie das profitabelste Ergebnis erzielen, zum Beispiel eine Steuerrückerstattung sowie Tipps zu Fördermitteln und Vorteilen. Eine Steuererklärung abzugeben lohnt sich!

Und jetzt ein Bonus für Ukrainer:

für die Einreichung einer einfachen (Simple) * oder Standard (Basic) ** jährlichen Erklärung - 50% Rabatt

+ bei Bestellung einer Deklaration gewähren wir 25 Euro Rabatt pro Förderantrag***.

*Hinweis: Einfache Deklaration:

  • bildet P, M, C;
  • Arbeitseinkommen, Renten, Leistungen aus den Niederlanden;
  • Steuerabzüge für Medikamente, Fahrten zur Arbeit, wohltätige Zwecke.

**Hinweis: Basisdeklaration:

  • bildet P, M, C;
  • Arbeitseinkommen, Renten, Leistungen aus den Niederlanden;
  • Einkünfte aus sonstiger Arbeit (Nebenjob);
  • Freiwilligenarbeit;
  • Partnerunterhalt (ehemaliger Partner, keine Kinder);
  • Wohnen im eigenen Haus, einschließlich Hypotheken;
  • Steuerabzüge für Medikamente, Fahrten zur Arbeit, wohltätige Zwecke.

***Hinweis: Folgende Zuschüsse können beantragt werden:

Veröffentlichungsdatum: 13.01.2023
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