Zorgtoeslag – Zuschuss zur Krankenversicherung
Jeder Einwohner der Niederlande ist verpflichtet, für die Krankenversicherung aufzukommen. Sie können Ihre Versicherung selbst „anpassen“, indem Sie das einbeziehen, was Sie brauchen, und das ausschließen, was Ihnen nicht notwendig erscheint. Für Geringverdiener gibt es einen Zuschuss zur Finanzierung der Versicherung. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen ab und davon, ob Sie Pflegegeld beziehen oder nicht.
Bedingungen für den Erhalt einer Subvention:
- Sie sind über 18 Jahre alt;
- Sie verfügen über eine gültige niederländische Krankenversicherung;
- Ihr Jahreseinkommen im Jahr 2023 beträgt nicht mehr als 38 € pro Person bzw. 520 € zu zweit, wenn Sie einen Partner haben;
- Sie und Ihr Partner (toeslagpartner) besitzen die niederländische Staatsbürgerschaft, die EU-Staatsbürgerschaft oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis;
- Ihre gemeinsamen Ersparnisse und Ersparnisse (für 2023) überschreiten nicht: 127 € für eine Person bzw. 582 € für zwei Personen, wenn ein Partner vorhanden ist.
Wer hat keinen Anspruch auf den Zuschuss?
- Studierende haben keinen Anspruch auf diesen Zuschuss, da ihre Versicherung bereits günstig ist;
- Ihre Subvention wird gestoppt, wenn die Versicherung nicht bezahlt wird, daher ist es sehr wichtig, sie rechtzeitig zu zahlen.
Um diesen Service zu bestellen, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.
Subventionsverordnung Zorgtoeslag
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Für Sie geeignet, wenn
Du hast nicht danach gefragt und würdest gerne fragen.
- €
Für Sie geeignet, wenn
Sie haben es zuvor angefordert und möchten Änderungen daran vornehmen
- €
Für Sie geeignet, wenn
Sie haben die Zahlungen für Ihre Krankenversicherung eingestellt und möchten die Zahlungen einstellen, damit Sie sie später nicht zurückzahlen müssen.
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