Typischerweise erhöhen sich die Bußgelder für Autofahrer jährlich entsprechend der Inflationsrate, aber dieses Jahr ging die niederländische Regierung noch einen Schritt weiter und fügte zusätzlich zur Standardindexierung an die Inflationsrate (5,7 %) weitere 4,3 % hinzu. Insgesamt erhöhen sich die Bußgelder im Durchschnitt um 10 %, bei einigen Verstößen sogar noch mehr. Insbesondere die missbräuchliche Nutzung eines Mobiltelefons im Auto kostet den Fahrer 40 Euro mehr als im Vorjahr (+10,5 %), und für die Belegung eines Behindertenparkplatzes muss er 40 % mehr bezahlen als ein Jahr zuvor.
Wichtig! Wer mit einer Geldbuße belegt wird, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er unabhängig von der Höhe der Geldbuße zusätzlich 9 Euro Verwaltungskosten zahlen muss.
Bußgeldbeträge im Jahr 2024:
- Geschwindigkeitsüberschreitung: ab 26 Euro (4 km/h auf der Autobahn) bis 421 Euro (30 km/h in besiedelten Gebieten) Punkt). Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h wird ein individuelles Bußgeld verhängt.
- Fahren auf der Gegenfahrbahn: 270 euro.
- Rechts überholen: 300 euro.
- Nicht angelegter Sicherheitsgurt: 180 euro.
- Fahrern auf der rechten Seite wird kein Vorrang eingeräumt: 300 euro.
- Überfahren einer roten Ampel: 300 euro.
- NichtBevorzugung von Krankenwagen: Die Höhe des Bußgeldes wird von der Staatsanwaltschaft festgelegt.
- Abbiegen ohne vorherige Richtungsangabe: 120 euro.
- Autofahren mit schwer lesbaren Nummernschildern: 180 euro.
- Unnötiges Parken am Straßenrand oder am Flughafen: 300 euro.
- Versäumnis, Straßenbahn- oder Busfahrgästen die Möglichkeit zum Ein- oder Aussteigen zu bieten: 300 euro.
- Parken in der zweiten Reihe: 120 euro.
- Parken in mit einer blauen Linie gekennzeichneten Bereichen ohne Blauzonen-Parkkarte mit korrektem Zeitstempel (fest und gut sichtbar): 120 euro.
- Einbau von Nebelscheinwerfern, die nicht bauartbedingt vorgesehen sind: 120 euro.
- Einbau von Nebelschlussleuchten, die bauartbedingt nicht vorgesehen sind: 180 euro.
- Bremslichter nicht funktionsfähig: 180 euro.
- Dritte Bremsleuchte funktioniert nicht (für Fahrzeuge, die nach dem 30.09.2001. September XNUMX hergestellt wurden): 120 euro.
- Benutzen eines Telefons (in der Hand) während der Fahrt (auch beim Beschleunigen und Fahren im Stau): 420 Euro für Autofahrer, 290 Euro für Mopedfahrer, 160 Euro für Radfahrer.
- Parken auf Behindertenparkplätzen ohne entsprechende Genehmigung: 490 euro.
- Überfahren einer roten Ampel: 300 euro.
- Verstoß gegen das Überholverbot: 300 euro.
- Schnittpunkt einer durchgezogenen Markierungslinie: 180-300 euro.
- Falsches Parken: 120 euro.
- Unterlassene Gewährung des Vorrangs für Fahrzeuge, die das Recht auf vorrangige Durchfahrt haben: 300 euro.
- Beförderung von Kindern unter 12 Jahren und einer Körpergröße unter 1,35 m ohne Kindersitz: 270 euro.
- Verletzung der ökologischen Zone: 120 euro.
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Veröffentlichungsdatum: 08.05.2024