Kinderbijslag - Kindergeld

Wer hat Anspruch auf diese Leistung?

Kinderbijslag - Kindergeld. Sie gilt für alle Kinder unter 18 Jahren, die sich rechtmäßig in den Niederlanden aufhalten. Einem Kind können Leistungen entzogen werden, wenn es die Schule im Alter von 16 bis 18 Jahren verlassen hat.

Aufmerksamkeit! Für Bürger unter vorübergehendem Schutz:

Stehen die Eltern des Kindes unter vorübergehendem Schutz, muss mindestens einer von ihnen offiziell beschäftigt sein, um Kinderbijslag beantragen zu können. Andernfalls können wir keinen Zuschuss für ihr Kind beantragen.

Wann werden Zahlungen geleistet?

Diese Leistung wird am ersten Tag 1 Mal pro Quartal ausgezahlt.

Die Zahlungen beginnen am ersten des Quartals, das auf das Quartal folgt, in dem Ihr Kind geboren (oder registriert) wurde. Wenn Sie beispielsweise am 20. Februar angekommen sind, beginnen die Zahlungen ab dem 1. April. Und die Zahlungen werden in dem Quartal eingestellt, in dem Ihr Kind 18 Jahre alt wird.

Wie viel kannst du erwarten?

Die Höhe des Kinderbijslag hängt nicht vom Einkommen der Eltern und ihrem sozialen Status ab. Ausschlaggebend für die Höhe der vierteljährlichen Zahlungen ist allein das Alter des Kindes. Für das zweite Quartal 2023 gelten die folgenden Kinderbijslag-Größen:

  • Für Kinder von 0 bis 5 Jahren - €261,70 für ein Kind
  • Von 6 bis 11 Jahren - €317,77 für ein Kind
  • Von 12 bis 17 Jahren - €373,85 für ein Kind.

Die Regierung ist verpflichtet, die Höhe der Leistungen in Abhängigkeit von der Inflationsrate anzupassen. Bleiben Sie dran für die Größenänderungen von kinderbijslag.

Die Leistung wird von der Sozialversicherungsanstalt (sociale verzekeringsbank - SVB) gezahlt. Kinderbijslag fragt normalerweise bei der Gemeinde (gemeente) nach, wenn ein Kind angemeldet wird. Wenn er in den Niederlanden geboren wurde, geschieht dies automatisch. Wenn Sie mit einem Kind kommen, kann es sein, dass die Gemeinde dies versäumt, dann müssen Sie sich selbst um die Zuweisung des Zuschusses kümmern.

Wichtig! Achten Sie darauf, auf wessen Namen dieses Handbuch ausgestellt ist. Dies spielt eine Rolle, wenn sich die Eltern scheiden lassen, da derselbe Elternteil weiterhin die Beihilfe erhält. Darüber hinaus werden auch andere Kindergelder daran geknüpft.

Um einen Kinderbijslag zu beantragen, müssen Sie sich auf der SVB-Website bewerben. Der Antrag wird von einem der Eltern (berufstätig) gestellt. Zum Einreichen ist eine DigiD-Nummer erforderlich.

Sie können es selbst tun oder uns kontaktieren, wir helfen Ihnen, Zahlungen anzufordern.

Wenn Sie einen Zuschuss in Nalog.nl beantragen – DigiD-Nummer ist nicht erforderlich, füllen wir ein Papierformular aus.

Bitte beachten Sie, dass es ohne das Kinderbijslag nicht möglich ist, andere Kindergelder zu beantragen.

Um diesen Service zu bestellen, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.

Kosten - 180 euro (mit übrigens)

Wir gewähren einen Rabatt von 25 Euro, wenn Sie in diesem Jahr bereits eine Steuererklärung bei uns bestellt haben.
Um einen Rabatt zu erhalten, schreiben Sie in den Kommentaren zur Bestellung, dass Sie bereits eine Dienstleistung bei uns erbracht haben.

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