KOR Befreiung

Die Regelung für Kleinunternehmen (Kleinondernemersregeling – KOR) ermöglicht es Unternehmern mit geringem Einkommen, keine Mehrwertsteuer zu zahlen oder zu melden (BTW).

Das maximale Jahreseinkommen für die Teilnahme an diesem Programm beträgt 20 €. Das System kann nicht nur von Einzelunternehmern (eenmanszaak – EMZ), sondern auch von Personenvereinigungen, einschließlich offenen Handelsgesellschaften (Vennootschap onder firma – VOF), angewendet werden. Darüber hinaus kann das KOR-System von juristischen Personen wie Stiftungen (Stichting) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Besloten vennootschap – BV) genutzt werden.

Die Teilnahme am KOR-Programm ist nicht verpflichtend. Zu beachten ist, dass kleine Unternehmen nicht nur keine Mehrwertsteuer zahlen, sondern auch keinen Anspruch auf Rückerstattung haben. Darüber hinaus kann KOR keine Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen, was für Kunden juristischer Personen unpraktisch ist. Daher sollte das System von denjenigen genutzt werden, die keine nennenswerten geschäftlichen Investitionen planen und hauptsächlich Privatpersonen betreuen. Mehr Details - in unserer Rezension и auf der Website der Steuerbehörden.

Sie müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn des nächsten Berichtszeitraums beim Steueramt einen Antrag auf Anwendung der KOR-Regelung stellen. Wir empfehlen, solche Anträge am Ende des Jahres einzureichen, damit Sie das Programm bereits zu Beginn des nächsten Jahres in Anspruch nehmen können.

Wir können für Sie das KOR-Programm beantragen. Servicekosten ab 80 Euro + 21 % BTW* .

Bestellen Sie den Service, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen.

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