Begünstigtenregister juristischer Personen (UBO-Register)

Wie wir bereits berichtet haben, wurde ab September 2020 das Register der Begünstigten juristischer Personen (UBO-Register) in den Niederlanden eingeführt. Dabei handelt es sich um eine durch die europaweite Gesetzgebung (EU-Richtlinie 2015/849) vorgegebene Neuerung, deren Zweck es ist, die Transparenz von Unternehmensstrukturen zu erhöhen. Die Niederlande gehören zu den jüngsten, die diese Vorschriften eingeführt haben. Mehr hier. Ausführliches Video hier.

Als UBO (Endbegünstigter) gilt eine Person, die über mehr als 25 % der Kontrolle (Aktien, Kapital, Stimmen, wirtschaftliche Interessen oder andere tatsächliche Kontrolle) über ein Unternehmen (BV, Stichting usw.) verfügt. Sowohl bei direkten als auch bei mehrstufigen Strukturen ist die Angabe des Endbegünstigten erforderlich – einer natürlichen Person, die nach den gesetzlich vorgeschriebenen Regeln bestimmt wird. Wir sind bereit, in diesem Prozess zu helfen.

Unternehmen, die vor dem 27.09.2020. September 27 gegründet wurden, müssen bis zum 2022. März 4 Daten an das Begünstigteregister übermitteln. Aufgrund des damit verbundenen Dokumentationsaufwands empfehlen wir, die Registrierung nicht bis zum letzten Moment zu verschieben. Für das Fehlen oder die verspätete Eintragung in das Register gibt es Strafen, die eine Verpflichtung zur Beendigung der Tätigkeit und eine Geldbuße der Kategorie 20,500 von bis zu XNUMX € beinhalten können.

Wir helfen Ihnen gerne, die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig einzuhalten, indem wir den Registrierungsprozess im UBO-Register umfassend begleiten. Die Kosten für den Service hängen von der Komplexität der Situation ab:

– Befindet sich Ihr Unternehmen direkt im Besitz von bis zu 4 Personen? Die Kosten betragen 200 EUR exkl. MwSt. MwSt.
– Gehört Ihr Unternehmen einer Muttergesellschaft aus einem beliebigen Land oder mehreren niederländischen Unternehmen? Die Kosten betragen 350 EUR zzgl. MwSt. Mehrwertsteuer (vorausgesetzt, dies ist die einzige Eigentumsebene bis zum Endbegünstigten);
– In anderen Fällen – EUR 500 exkl. MwSt. MwSt.

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