Kurzzeitvisa

Wenn Sie für maximal 90 Tage in die Niederlande einreisen möchten, müssen Sie in der Regel ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen. Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Mit einem Kurzaufenthaltsvisum können Sie in die Schengen-Staaten und in die Schweiz reisen.

 

Urlaub und Familienbesuch:

Benötigen Sie ein Visum? In der folgenden Liste finden Sie eine Liste der Dokumente, die Sie für die Beantragung eines Visums benötigen.

Sie müssen außerdem die folgenden Bedingungen erfüllen:

 

  • Sie besitzen ein gültiges Reisedokument wie einen Reisepass. Das Reisedokument muss noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. Er darf auch nicht älter als 10 Jahre sein.
  • Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten dar.
  • Sie haben ein Reiseziel in den Niederlanden. Sie wird durch eine Hotelreservierung oder eine Einladung eines Sponsors aus den Niederlanden bestätigt. Es ist wichtig, dass der Sponsor verwenden muss форму Bestätigung der Patenschaft und / oder des privaten Wohnsitzes
  • Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden, den Transit und/oder die Rückreise.
  • Sie haben mindestens 55 EUR pro Person und Tag für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden,

oder

  • Jemand in den Niederlanden kann als Ihr finanzieller Bürge fungieren. Dies kann ein einladender Sponsor oder ein Dritter sein. Der Bürge verfügt über ein ausreichendes und stabiles Einkommen. Er muss benutzen форму Bestätigung der Patenschaft und / oder des privaten Wohnsitzes
  • (Kranken-)Reiseversicherung in Ihrem Namen. Sie schließen eine Versicherung in Ihrem Herkunftsland (oder in einem anderen Land) ab. Die von Ihnen eingeladene Person kann auch in den Niederlanden eine Versicherung für Sie abschließen.
  • Die Versicherung deckt im Schengen-Raum mindestens 30 Euro für Krankheitskosten ab und deckt mindestens folgende Kosten ab:

– Kosten einer Rückkehr in das Herkunftsland aus medizinischen Gründen.

– Notfallversorgung im Krankenhaus.

  • Sie haben ausreichende Gründe, in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückzukehren. Zum Beispiel Arbeit, Kinder (in der Schule) oder das eigene Zuhause. Eine Hin- und Rückfahrkarte reicht nicht.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Visums benötigt?

 

  1. Sie besitzen ein gültiges Reisedokument wie einen Reisepass.
  2. 2 Passfotos. Fotos müssen den niederländischen Anforderungen für Passfotos entsprechen. Wir haben über sie geschrieben hier.
  3. Nachweis, wohin Sie gehen.

Zum Beispiel:

  • Buchung eines Hotels oder einer anderen Unterkunft;
  • Ursprungsform Bescheinigung über die Patenschaft und / oder den privaten Wohnsitz Diese wird vom Sponsor ausgefüllt und unterschrieben, dessen Unterschrift von der Gemeinde beglaubigt werden muss. Die Legalisationsfrist ist nicht gesetzlich festgelegt.

Möchten Sie mit mehreren Personen in die Niederlande kommen? Dazu muss der Sponsor für jede Person ein separates Formular ausfüllen.

  1. Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden, Transit und/oder Rückreise verfügen.

Zum Beispiel:

  • Ein oder mehrere Kontoauszüge, Reiseschecks oder Bargeld.
  • Ursprungsform Bescheinigung über die Patenschaft und / oder den privaten Wohnsitz. Diese wird vom Bürgen ausgefüllt und unterschrieben, der dokumentarisch nachweisen muss, dass er über ausreichendes und stabiles Einkommen verfügt.
  • Arbeitet der Bürge für den Arbeitgeber? Fügen Sie Kopien hinzu von: Arbeitsvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung und Reisepass (europäischer) Personalausweis / niederländischer Aufenthaltstitel des Bürgen.

Arbeitet der Bürge für sich selbst? Fügen Sie dann Kopien hinzu von: einem aktuellen Auszug aus der Registrierung bei der Handelskammer (KvK uitreksel), der letzten endgültigen Einkommensteuerschätzung des Finanzamtes, einer aktuellen Einkommensabrechnung mit dem Bruttogewinn und einem Reisepass / (Europäischer) Ausweis. / Niederländische Aufenthaltserlaubnis des Bürgen. Die Unterschrift des Bürgen muss bei der Gemeinde beglaubigt werden. Die Legalisationsfrist ist nicht gesetzlich festgelegt.

Ist der Bürge verheiratet? Der Partner des Sponsors muss das Formular ebenfalls unterschreiben. Sind Sponsor und Bürge nicht dieselbe Person? Beide müssen ein separates Formular ausfüllen und unterschreiben. Das Formular kann jeweils nur von einer Person genutzt werden.

  1. Eine Kopie des Dokuments, das die Verfügbarkeit einer Reisekrankenversicherung bestätigt. Dieses Dokument müssen Sie bei der Beantragung oder Beantragung eines Visums vorlegen. Dies hängt von der niederländischen Behörde ab, bei der Sie Ihr Visum beantragen.
  2. Nachweis, dass Sie einen ausreichenden Grund haben, in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückzukehren.

Zum Beispiel:

  • Aussage des Arbeitgebers.
  • Einschulungsnachweis für schulpflichtige Kinder.
  • Nachweis des Eigentums an Ihrem eigenen Haus und / oder anderen Immobilien.
  1. Möglichkeit oder (vorläufige) Buchung einer Rückfahrkarte.

Beachten Sie! Das niederländische Büro möchte möglicherweise zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten weitere Dokumente einsehen. Offizielle ausländische Dokumente müssen legalisiert oder apostilliert und ins Niederländische, Englische, Französische oder Deutsche übersetzt werden.

  1. Visumantrag und Zahlung:

     

Sie beantragen ein Visum über eine niederländische Vertretung, von Link, in Ihrem Land (Herkunftsland). Oder in Ihrem Wohnsitzland mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (Wohnsitzland). Sie können ein Visum frühestens 6 Monate vor der Einreise in die Niederlande beantragen. Personen, die beruflich längere Zeit auf See waren, können 9 Monate vor der Abreise ein Visum beantragen.

Ein Visum muss man fast immer selbst beantragen. Sie können nur jemanden bitten, sich zu bewerben, wenn Sie innerhalb von 59 Monaten nach Einreichung Ihrer Bewerbung zuvor ein Foto und Fingerabdrücke eingereicht haben.

Häufig müssen Sie ein Visum bei einer externen Agentur beantragen: einem externen Dienstleister (EDV) wie VFS Global oder TLS Contact. Dieses Büro nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn zur Bearbeitung an das niederländische Büro weiter. In diesem Fall zahlen Sie neben der Visumantragsgebühr fast immer einen zusätzlichen Betrag an einen externen Dienstleister.

Bitte beachten Sie, dass die Visumbearbeitung lange dauert. Fordern Sie es rechtzeitig an. Machen Sie niemals eine endgültige Reisebuchung, bis Sie sicher sind, dass Sie ein Visum erhalten.

Bewerbungskosten

Die Beantragung eines Kurzaufenthaltsvisums kostet Geld. Manchmal erhebt ein externer Dienstleister zusätzliche Gebühren.

 

  1. Antragsbearbeitung

Der Visumantrag wird in der Regel vom Konsularbüro (CSO) des Außenministeriums bearbeitet, ein Link zur Website ist zu finden hier... Einige große Auslandsvertretungen bearbeiten Visaanträge selbst.

Der Antrag wird manchmal beim IND Visa Office gestellt. Das Visumbüro kann das Antragsformular an eine Person in den Niederlanden (Sponsor) senden. Er bittet um weitere Informationen. Die Visastelle berät dann den CSO, der letztendlich eine Entscheidung trifft.

  1. Ein Kurzaufenthaltsvisum beantragen

Sie können Ihr Visum jetzt bei der niederländischen Vertretung erhalten, bei der Sie den Antrag gestellt haben. Beim Kurzaufenthaltsvisum handelt es sich um ein Visum vom Typ C. Dieses wird als Aufkleber auf Ihren Reisepass gedruckt.

Bei der Einreise in die Niederlande können Sie erneut überprüft werden. Es wird daher empfohlen, alle für die Beantragung eines Visums erforderlichen Informationen und Dokumente bei sich zu haben.

Dringendes Visum:

 

Wenn Sie Ihre Familie aufgrund des Todes oder der unheilbaren Krankheit einer in den Niederlanden lebenden Person besuchen möchten, können Sie ein dringendes Visum beantragen. Ein Notfallvisum ist in der Regel kein Schengen-Visum und berechtigt nur zur Einreise in die Niederlande. Ein Notfallvisum kann nur für Familienangehörige 1. oder 2. Grades einer todkranken oder verstorbenen Person in den Niederlanden beantragt werden:

  • Eltern, Kinder, Brüder und Schwestern,
  • Großmütter und Großväter,
  • Schwäger / Schwägerin, Schwiegersöhne / Schwiegertöchter und Schwiegermutter / Schwiegermutter,
  • Pflegeeltern und Pflegekinder, Stiefbrüder / Stiefschwestern.

Ein Familienmitglied in den Niederlanden kontaktiert das IND telefonisch, Kontaktnummern finden Sie hierum ein Notfallvisum zu beantragen. Dann müssen Sie zur niederländischen Vertretung (Botschaft) gehen, um ein Visum zu beantragen.

Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie besitzen ein gültiges Reisedokument wie einen Reisepass.
  • Sie sind keine Gefahr für die öffentliche Ordnung.
  • Sie haben keine Warnungen im Schengen-Raum
  • Sie können nachweisen, dass Sie in Ihr Herkunftsland zurückkehren,
  • Sie oder ein Dritter haben während ihres Aufenthalts in den Niederlanden ausreichende Unterstützung (Geld).

Visumgültigkeit (mit Kurzaufenthaltsrechner)

 

Ein Kurzzeitvisum ist nicht länger als 90 Tage gültig. Sie erhalten ein Visum für die Anzahl der Tage, die Sie im Antrag angegeben haben.

Ein Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) besagt:

  • Ab welchem ​​Datum ist das Visum gültig (ab diesem Tag können Sie in den Schengen-Raum einreisen).
  • Wie viele Tage dürfen Sie sich im Schengen-Raum aufhalten?
  • Ab welchem ​​Datum ist das Visum nicht mehr gültig (in diesem Fall müssen Sie sich außerhalb des Schengen-Raums aufhalten).
  • Ist es möglich, mit einem gültigen Visum einmal (einmalige Einreise) oder mehrmals (mehrfache Einreise) in den Schengen-Raum einzureisen.

Aufenthaltsdauer

Es gibt zwei Arten von Kurzzeitvisa:

  1. Visum für die einmalige Einreise mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen. Damit können Sie sich einmalig für maximal 90 Tage in den Niederlanden / Schengen-Raum aufhalten.
  2. Mehrfachvisum mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Es erlaubt Ihnen, sich maximal 90 von 180 Tagen in den Niederlanden / im Schengen-Raum aufzuhalten. Sie müssen Ihren Besuch nicht für 90 Tage auf einmal planen - Sie können 90 Tage in kürzere Reisen aufteilen. Sie können sich jedoch nicht länger als 90 von 180 Tagen in den Niederlanden / im Schengen-Raum aufhalten.

Für beide Visa gilt: Wenn Sie sich 90 aufeinanderfolgende Tage in den Niederlanden oder einem der Schengen-Staaten aufgehalten haben, müssen Sie mindestens 90 Tage warten, bevor Sie in den Schengen-Raum zurückkehren können. Mit dem Kurzaufenthaltsrechner (auf unserer Website unter der Rubrik Tourismus) und auf der Website der Europäischen Kommission können Sie berechnen, wie viele Tage Sie sich nach der Einreise noch im Schengen-Raum aufhalten können. Sie können dieses Tool auch verwenden, um Ihre Reise zu planen.

Das Recht auf Arbeit

 

Wenn Sie während eines Kurzaufenthalts in den Niederlanden arbeiten möchten, benötigt Ihr Arbeitgeber möglicherweise eine Arbeitserlaubnis (TWV). Diese muss der Arbeitgeber beim UWV beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie ehrenamtlich oder unbezahlt tätig sind. Darüber hinaus benötigen Sie möglicherweise eine Citizen Support Number (BSN). Diese wird von der Gemeinde ausgestellt, wenn Sie sich beim Ausländerregistrierungssystem (RNI) anmelden. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website der Gemeinde, in der Sie leben / arbeiten oder Webseite .

Kein Einlass

Nach Ablauf Ihres Visums müssen Sie die Niederlande und den Schengen-Raum verlassen. Wenn Sie dies nicht tun, könnten Sie ein europäisches Reiseverbot erhalten. Dies gilt nicht für EU-/EWR-Bürger und deren Familienangehörige.

Zusatzwünsche (erweitern oder ändern)

 

  1. Verlängerung eines Kurzaufenthaltsvisums

Sie können Ihr Schengen-Visum oder Ihren kostenlosen Aufenthalt nur in besonderen Fällen verlängern. Zum Beispiel, wenn Sie die Niederlande wegen schwerer Krankheit oder höherer Gewalt nicht verlassen können. Ihr Gesamtaufenthalt darf 90 Tage nicht überschreiten. Sie müssen auch genug Geld haben, um sich selbst zu ernähren. Um Ihre Anfrage zu senden, müssen Sie einen Termin am IND-Schalter vereinbaren, den Link finden Sie hier.

  1. Ändern Sie das Visum für die einmalige Einreise in das Visum für die mehrfache Einreise

Sie sind mit einem einzigen Einreisevisum in die Niederlande eingereist. Sie möchten dieses gegen ein Visum für die mehrfache Einreise eintauschen. Dies ist nur bei höherer Gewalt, humanitären Gründen, schwerwiegenden beruflichen Gründen oder persönlichen Umständen möglich, die sich seit Ihrer Reise in die Niederlande geändert haben. Um Ihre Anfrage zu senden, müssen Sie einen Termin am IND-Schalter vereinbaren, den Link finden Sie hier.

  • versteckt
  • ✓ Gültige Nummer ✕ Ungültige Nummer
  • Ausfüllen, falls verfügbar. Wenn Sie nicht wissen, was es ist, füllen Sie es nicht aus.
  • Ziehen Sie die Dateien auf dieses Feld oder
    Akzeptierte Dateitypen: jpg, jpeg, png, pdf, doc, docx, xls, xlsx, max. Dateigröße: 120 MB.
    • Dieses Feld ist für die Zwecke der Validierung und sollten unverändert bleiben.
    logo nalog

    Einige unserer Themen



    Weitere Themen finden Sie auf unserer Startseite oder auf der Speisekarte.

    logo nalog

    Was halten Sie von dieser Seite? * *

    Der Zweck Ihrer Berufung?

    Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

    Stornierung