Kurzfristiges Geschäftsvisum

Wenn Sie für maximal 90 Tage in die Niederlande einreisen möchten, müssen Sie in der Regel ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen. Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Die Liste der Länder, deren Einwohner visumfrei in das Land einreisen dürfen, finden Sie hier.

роцесс подачи заявки

Wenn Sie ein Visum benötigen, finden Sie in der folgenden Liste die Dokumente, die Sie für die Beantragung eines Visums benötigen.

Bedingungen, die Sie erfüllen müssen:

  • Sie besitzen ein gültiges Reisedokument wie einen Reisepass. Das Reisedokument muss noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. Er darf auch nicht älter als 10 Jahre sein.
  • Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten dar.
  • Sie befinden sich auf einer Geschäftsreise von großer wirtschaftlicher Bedeutung in die Niederlande. Beispiele für Geschäftsziele:
  • Beratung oder Schulung in einer in den Niederlanden ansässigen Geschäftseinheit.
  • An- und Verkauf von Produkten, Geschäftsvorfällen und Preisen.
  • Besuch einer Ausstellung, Konferenz oder eines Seminars.
  • Teilnahme an einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung.
  • Diplomatischer Besuch (Diplomaten).
  • Politischer Besuch.
  • Praktikum oder Studium (weniger als 90 Tage).
  • Sie haben ausreichende Gründe, in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückzukehren. Zum Beispiel, weil Sie dort einen Job haben, Kinder (zur Schule gehen) oder Ihr eigenes Zuhause. Eine Hin- und Rückfahrkarte reicht nicht.
  • Sie wurden von einem Unternehmen oder einer Organisation (z. B. einer Stiftung, einer Freiwilligenorganisation, einem Sportverein, einer Veranstaltungsorganisation, einer Kirche oder einer staatlichen Organisation) in die Niederlande eingeladen. Die einladende Partei muss nicht in den Niederlanden gegründet werden, die Einladung kann von einer ausländischen Organisation kommen. Die Niederlande sollten das Ziel sein.
  • Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für die Geschäftstätigkeit in den Niederlanden und für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden, Transport und/oder Rückreise:
  • Das ausländische Unternehmen (in dem Sie arbeiten) gibt in der Einladung an, wer für die Kosten verantwortlich ist (Ticket, Hotel, Transport, Reisekrankenversicherung);

Oder

  • Für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden stehen Ihnen mindestens 55 EUR pro Person und Tag zur Verfügung.
  • Sie haben eine Reisekrankenversicherung auf Ihren Namen. Die Versicherung deckt mindestens 30 € für Krankheitskosten in den Niederlanden / Schengen-Raum.

Mehr zum Verfahren zur Erlangung eines Visums Lesen Sie hier,.

  • versteckt
  • ✓ Gültige Nummer ✕ Ungültige Nummer
  • Ausfüllen, falls verfügbar. Wenn Sie nicht wissen, was es ist, füllen Sie es nicht aus.
  • Ziehen Sie die Dateien auf dieses Feld oder
    Akzeptierte Dateitypen: jpg, jpeg, png, pdf, doc, docx, xls, xlsx, max. Dateigröße: 120 MB.
    • Dieses Feld ist für die Zwecke der Validierung und sollten unverändert bleiben.
    Eröffnen Sie eine BV in den Niederlanden

    Eröffnen Sie eine BV in den Niederlanden

    Schlüsselfertige Firmenregistrierung.

    mehr>
    Reisetipps

    Reisetipps

    Wir beraten in geschäftlichen und steuerlichen Angelegenheiten in den Niederlanden sowie in privaten Angelegenheiten

    mehr>
    logo nalog

    Einige unserer Themen



    Weitere Themen finden Sie auf unserer Startseite oder auf der Speisekarte.

    logo nalog

    Was halten Sie von dieser Seite? * *

    Der Zweck Ihrer Berufung?

    Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

    Stornierung