Fotoanforderungen: Visum für die Niederlande, niederländischer Aufenthaltstitel, Reisepass und Führerschein

Stimmen Sie zu, es ist unangenehm zu hören, dass Ihr Antrag auf Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Reisepass nicht akzeptiert werden kann, nur weil Ihr Foto nicht den Anforderungen entspricht. Keine Panik: Wir informieren Sie ausführlich über die Anforderungen an die Bilder, damit Sie nicht zweimal zum Fotografen gehen müssen.

Die Voraussetzungen für den Erhalt von kurzfristigen und langfristigen Visa für die Niederlande sowie eines MVV-Visums, einer Aufenthaltserlaubniskarte und eines niederländischen Reisepasses sind gleich. Wir empfehlen Ihnen, die untenstehenden Anforderungen auszudrucken und dem Fotografen vorzuzeigen, wenn Sie sich außerhalb der Niederlande bewerben.

Allgemeine Anforderungen       

  • Die Größe des Bildes beträgt 35 mm x 45 mm.
  • Der Abstand von Ohr zu Ohr beträgt 16 mm bis 20 mm. Vom Kinn bis zur Krone: ab 11 Jahren - mindestens 26 mm und maximal 30 mm, bis 10 Jahre - mindestens 19 mm und maximal 30 mm.
  • Volle Mitte des nackten Gesichts. Es ist wünschenswert, dass die Ohren sichtbar sind, aber wenn das Gesicht vollständig sichtbar ist, die Ohren jedoch nicht sichtbar sind, ist dies zulässig.
  • Kopfneigung ist nicht erlaubt: Die abgebildete Person muss nach vorne schauen, der Gesichtsausdruck ist neutral, der Mund ist geschlossen.
  • Das Foto muss in Farbe sein.
  • Das Foto darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein.
  • Beschädigungen, Kratzer, Photoshop sind nicht erlaubt.
  • Der Hintergrund ist weiß.
  • Das Foto muss klar und auf hochwertigem glattem Papier gedruckt sein.
  • Ohrringe, Piercings und Tattoos auf dem Foto sind durchaus akzeptabel.

Foto mit Brille:

  • Wenn Sie ständig eine Brille tragen, ist sie auf dem Bild akzeptabel. Das Foto sollte keine Blendungen und Schatten aufweisen, die Augen sollten vollständig sichtbar sein.

Kinder unter 6 Jahren:

  • Wenn Sie für ein Foto ein Kind in den Armen halten, sollten sich Ihre Hände nicht im Rahmen befinden.
  • Mund geschlossen, Augen in einer Linie, kein Lächeln.

Ausnahmen:

  • Wenn Sie Ihren Kopf aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen nicht unbedeckt lassen können, dürfen Sie ihn bedecken. Die Kopfbedeckung sollte einfarbig sein und sich vom Hintergrund abheben.
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