Verfahren zur Erlangung eines kurzfristigen Geschäftsvisums

Lesen Sie, welche Dokumente für die Beantragung eines kurzfristigen Geschäftsvisums erforderlich sind und welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um es zu erhalten. hier.

Ein Visum erhalten Sie bei der niederländischen Vertretung, bei der Sie sich beworben haben. Ein Kurzaufenthaltsvisum ist ein Visum vom Typ C. Es erscheint in Ihrem Reisepass als Aufkleber.

Bei der Einreise in die Niederlande können Sie erneut überprüft werden. Es wird daher empfohlen, alle für die Beantragung eines Visums erforderlichen Informationen und Dokumente bei sich zu haben.

Gültigkeit des Visums

Ein Kurzzeitvisum ist nicht länger als 90 Tage gültig. Sie erhalten ein Visum für die Anzahl der Tage, die Sie im Antrag angegeben haben. Wenn die Aufenthaltsdauer Ihres Visums mindestens 90 Tage beträgt, können Sie diese mit einem Taschenrechner berechnen. wie sehr Sie die 90/180-Tage-Regel einhalten (Sie haben das Recht, sich innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen 180 Tage lang im Schengen-Raum aufzuhalten).

 

Ein Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) besagt:

  • Ab welchem ​​Datum ist das Visum gültig (ab diesem Tag können Sie in den Schengen-Raum einreisen).
  • Wie viele Tage dürfen Sie sich im Schengen-Raum aufhalten?
  • Ab welchem ​​Datum ist das Visum nicht mehr gültig (in diesem Fall müssen Sie sich außerhalb des Schengen-Raums aufhalten).
  • Ist es möglich, mit einem gültigen Visum einmal (einmalige Einreise) oder mehrmals (mehrfache Einreise) in den Schengen-Raum einzureisen.

Aufenthaltsdauer

Es gibt zwei Arten von Kurzzeitvisa:

  1. Visum für die einmalige Einreise mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen. Damit können Sie sich einmalig für maximal 90 Tage in den Niederlanden / Schengen-Raum aufhalten.
  2. Mehrfachvisum mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Damit können Sie sich maximal 90 von 180 Tagen in den Niederlanden / im Schengen-Raum aufhalten. Es muss nicht konsistent sein. Sie können dies auch neu verteilen. Sie können sich jedoch nie länger als 90 von 180 Tagen in den Niederlanden / im Schengen-Raum aufhalten.

Für beide Visa gilt: Wenn Sie sich 90 aufeinanderfolgende Tage in den Niederlanden oder einem der Schengen-Staaten aufgehalten haben, müssen Sie mindestens 90 Tage warten, bevor Sie in den Schengen-Raum zurückkehren können. Mit dem Kurzaufenthaltsrechner (auf unserer Website unter der Rubrik Tourismus) und auf der Website der Europäischen Kommission können Sie berechnen, wie viele Tage Sie nach der Einreise im Schengen-Raum bleiben können. Sie können dieses Tool auch verwenden, um Ihre Reise zu planen.

Das Recht auf Arbeit

Wenn Sie während eines kurzen Aufenthalts in den Niederlanden arbeiten möchten, benötigt Ihr Arbeitgeber möglicherweise eine Arbeitserlaubnis (TWV). Diese muss der Arbeitgeber beim UWV beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie ehrenamtlich oder unbezahlt tätig sind. Darüber hinaus benötigen Sie möglicherweise die Burgerservicenummer (BSN), die der russischen TIN entspricht (die Gemeinde stellt sie bei der Registrierung beim Ausländerregistrierungssystem (RNI) aus. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde, in der Sie leben / arbeiten.

Kein Einlass

Nach Ablauf Ihres Visums müssen Sie die Niederlande und den Schengen-Raum verlassen. Wenn Sie dies nicht tun, könnten Sie ein europäisches Reiseverbot erhalten. Dies gilt nicht für EU-/EWR-Bürger und deren Familienangehörige.

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