Erwerb der niederländischen Staatsbürgerschaft

Unbefristeter ständiger Aufenthalt

Verlust / Verzicht auf die NL-Staatsbürgerschaft

Dauerhafter Aufenthaltsstatus in der EU

Werde niederländischer Staatsbürger durch Einbürgerung

Sie können die Einbürgerung beantragen, wenn eine der folgenden Situationen auf Sie zutrifft:

  1. Sie leben mit einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden.
  2. Sie leben als Unionsbürger in den Niederlanden. Ein Unionsbürger ist eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines Landes der EU, des EWR oder der Schweiz besitzt. Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Ist Ihr Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, Mitglied der EU geworden, als Sie bereits in den Niederlanden lebten? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die die Jahre abdeckt, in denen Ihr Land noch nicht Mitglied der EU war.
  3. Sie leben im Ausland. Oder Sie leben mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Karibik des Königreichs der Niederlande. Der karibische Teil des Königreichs der Niederlande besteht aus Aruba, Curacao und Sint Maarten. Und 3 besondere Gemeinden: Bonaire, Sint Eustatius und Saba.

Einbürgerungsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Einbürgerung:

  • Sie sind 18 Jahre oder älter.
  • Sie können Ihre Identität und Staatsangehörigkeit mit gültigen Dokumenten nachweisen.
  • Sie leben seit 5 Jahren oder länger ununterbrochen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis im Königreich der Niederlande. Sie haben Ihre Aufenthaltserlaubnis immer rechtzeitig verlängert. In einigen Fällen können Sie die Einbürgerung früher beantragen.
  • Bei der Beantragung der Einbürgerung müssen Sie über einen der folgenden Aufenthaltstitel verfügen:

– dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Asyl- oder gewöhnliche Personen auf unbestimmte Zeit;

– Aufenthaltserlaubnis für einen langfristigen EU-Bürger;

– befristete Aufenthaltserlaubnis für einen nicht dringenden Aufenthaltszweck. Lesen Sie, welche Aufenthaltszwecke nicht vorübergehend sind, wenn Sie niederländischer Staatsbürger werden möchten;

– ein Dokument, das den Aufenthalt als Familienangehöriger eines Unionsbürgers bestätigt (mit Ausnahme des Aufenthalts mit einem minderjährigen niederländischen Kind);

– Sie haben einen Wohnsitz nach EU-Recht, weil Sie Staatsangehöriger eines EU-, EWR- oder Schweizer Staates sind.

 

  • Sie haben am Tag der Einbürgerungszeremonie eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Oder Sie haben noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach EU-Recht. Mit einer Einbürgerungszeremonie wird die Gemeinde Ihnen mitteilen, dass Sie die niederländische Staatsbürgerschaft erhalten haben.
  • Sie haben die staatsbürgerliche Integrationsprüfung bestanden. Oder Sie sind von der staatsbürgerlichen Integrationsprüfung befreit, weil Sie bereits über ausreichende Kenntnisse im Lesen, Schreiben, Sprechen und Verstehen von Niederländisch verfügen.
  • Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit des Königreichs dar.
  • Sie müssen Ihre Staatsbürgerschaft aufgeben. Oder es gibt eine Ausnahme für Sie. Bevor Sie die Einbürgerung beantragen, lesen Sie, ob Sie sich abmelden müssen und was dies bedeutet.
  • Sie müssen bereit sein, sich während Ihrer Einbürgerungszeremonie solidarisch zu erklären. In Ihrer Solidaritätserklärung erklären Sie, dass Sie wissen, dass die Gesetze des Königreichs der Niederlande auch für Sie gelten.

Einbürgerung in der Gemeinde beantragen

Die Einbürgerung können Sie in der Gemeinde beantragen, in der Sie wohnen. Zunächst bespricht ein Mitarbeiter der Gemeinde mit Ihnen alle Voraussetzungen für die Einreichung und prüft, ob alle Unterlagen vorliegen. Die Gemeinde wird dann einen neuen Termin für Sie vereinbaren.

Ausfüllen des Fragebogens in der Gemeinde

In der Gemeinde füllen Sie den Fragebogen mit dem Gemeindemitarbeiter aus und füllen zusätzlich folgende Formulare aus:

  • Verpflichtungserklärung gegenüber den Niederlanden. Mit dem Antrag bestätigen Sie, dass Sie wissen, dass für Sie die Gesetze des Königreichs der Niederlande gelten.
  • Verzicht auf die bestehende Staatsbürgerschaft (falls erforderlich).
  • Befreiung vom Verzicht, wenn Sie berechtigt sind.

Mit den Kosten für Einbürgerungsleistungen können Sie sich unter . vertraut machen Link.

 

Gemeinsame Einbürgerung von Kindern

Haben Sie Kinder unter 18 Jahren? Und möchten auch für sie die Einbürgerung beantragen? Informieren Sie die Gemeinde darüber. Danach werden Ihre Kinder in den Einbürgerungsantrag aufgenommen. Kinder ab 12 Jahren müssen bei der Antragstellung bei der Gemeinde anwesend sein.
Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt? In diesem Fall muss Ihr Kind Sie darüber informieren, ob es niederländischer Staatsbürger werden möchte.

Lösung für Ihre Anwendung

Das IND hat 12 Monate Zeit, um über Ihren Einbürgerungsantrag zu entscheiden. Dieser Zeitraum wird als Entscheidungszeitraum bezeichnet. Dieser Begriff ist im Gesetz verankert. Sie erhalten ein Schreiben mit dem Datum, bis zu dem Sie über Ihren Antrag entschieden werden. Die Entscheidungsfrist für den Einbürgerungsantrag beginnt, nachdem Sie die Antragskosten bezahlt haben.

Positive oder negative Entscheidung

Die Entscheidung erhalten Sie nach Prüfung Ihres Antrags durch das IND in einem Schreiben. Die Entscheidung kann positiv oder negativ sein.

  • Bestätigende Entscheidung: Das IND behauptet, dass Sie niederländischer Staatsbürger werden.
  • Negative Entscheidung: Sie erhalten keine niederländische Staatsbürgerschaft. Die Entscheidung zeigt, warum nicht.

In diesem Fall haben Sie 6 Wochen Zeit, diese Entscheidung anzufechten und beim IND Berufung einzulegen.

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