Erwerb der niederländischen Staatsbürgerschaft

Unbefristeter ständiger Aufenthalt

Verlust / Verzicht auf die NL-Staatsbürgerschaft

Dauerhafter Aufenthaltsstatus in der EU

Wohnsitz in der NL für EU-Bürger (allgemeine Regeln)

Wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, das Mitglied der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ist, benötigen Sie für den Aufenthalt in den Niederlanden keine Aufenthaltserlaubnis. Der Reisepass (oder Personalausweis) des Landes, dessen Staatsbürgerschaft Sie sind, ist ein direkter Beweis dafür, dass Sie sich rechtmäßig in den Niederlanden aufhalten und hier arbeiten dürfen. Sie müssen die IND nicht über Ihren Aufenthalt in den Niederlanden informieren und Sie brauchen die IND nicht um einen Nachweis Ihres rechtmäßigen Wohnsitzes zu bitten.

Auch Ihr Arbeitgeber muss für Sie keine Arbeitserlaubnis (TWV) beantragen, wenn Sie in den Niederlanden arbeiten möchten.

Wenn Sie länger als vier Monate in den Niederlanden bleiben möchten, müssen Sie sich bei der allgemeinen Datenbank der Niederlande - de Basisregistratie Personen (BRP) - anmelden. Das Anmeldeverfahren findet in der Regel bei der Gemeinde statt, in der Sie wohnen. Als Ergebnis erhalten Sie eine persönliche Steuernummer (BSN). Wofür ist das? Ihr Arbeitgeber verwendet diese Nummer, um eine Reihe von Problemen zu lösen, z. B. mit Steuern. Hausärzte, Krankenhäuser und Apotheken können Sie ebenfalls nach einer BSN fragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde, in der Sie wohnen.

Wenn Sie weniger als vier Monate in den Niederlanden bleiben möchten, ist die Registrierung bei der Gemeinde optional. Wenn Sie noch eine persönliche BSN-Nummer benötigen, können Sie sich an Ihre Gemeinde wenden, um eine BSN (RNI)-Nummer für Gebietsfremde zu erhalten.

Aufenthalt in der NL für EU-Bürger für mehr als 5 Jahre

Wenn Sie eine EU-/EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit haben oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, aber Familienangehöriger eines EU-/EWR-Staatsangehörigen oder eines Schweizer oder niederländischen Staatsangehörigen sind, der dem EU-Recht unterliegt, und in den Niederlanden leben möchten, können Sie sich bewerben um eine Aufenthaltserlaubnis für einen dauerhaften Aufenthalt zu erhalten – het verblijfsdocument 'Duurzaam verblijf Burger van de Unie'.

Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Sie sind Bürger eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz. Oder Sie besitzen eine andere Staatsbürgerschaft, sind aber Familienangehöriger eines EU-/EWR-Bürgers, Schweizer oder niederländischen Staatsbürgers, der EU-Recht unterliegt.

Als Familienmitglieder gelten folgende Personen:

  • Ehepartner oder (eingetragener) Partner.
  • Verwandte in aufsteigender Reihenfolge: Eltern, Schwiegervater, Großvater oder Großmutter.
  • Nachkommendes Familienmitglied: Kind, Enkel, Urenkel.

Beachtung! Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zusammenleben mit einem niederländischen minderjährigen Kind haben, können Sie keinen Daueraufenthalt beantragen.

  1. Sie haben 5 Jahre in Folge rechtmäßig in den Niederlanden gelebt. Dies bedeutet, dass Sie physisch in den Niederlanden gelebt haben und Sie (oder ein Mitglied Ihrer Familie) über ausreichende Mittel verfügten, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das IND prüft die letzten 5 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung. Für jedes Wohnjahr prüft das IND den rechtmäßigen Wohnsitz.

Die folgenden Situationen werden bei der Berechnung der gesamten „Erfahrung“ des Aufenthalts in einem IP berücksichtigt:

  • Sie haben mindestens 1 Jahr gearbeitet, mindestens 40% der normalen Vollzeitbeschäftigung. Oder Ihr Arbeitseinkommen betrug mindestens 50 % des geltenden Sozialhilfestandards.
  • Sie haben nicht gearbeitet, hatten aber ausreichende Einkünfte, zum Beispiel aus eigenen Ersparnissen.
  • Sie haben nicht gearbeitet, aber Sozialhilfe/Leistungen bezogen. Der Bezug von Sozialhilfe hat keine Auswirkungen und hat keine Konsequenzen für die Erlangung des Lebensrechts.
  • Sie haben Zeit in Untersuchungshaft verbracht. Vor Ihrer Inhaftierung hatten Sie mindestens 5 Jahre lang ihren ständigen und rechtmäßigen Wohnsitz in den Niederlanden.
  1. Sie besitzen einen gültigen Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument. Das Kind kann in den Pass eines Elternteils eingetragen werden.
  2. Sie sind in der Datenbank (BRP) Ihrer Wohngemeinde eingetragen. Diesen Punkt müssen Sie sich nicht selbst beweisen. Das IND prüft, ob Sie diese Bedingung erfüllen.

Ausnahmen

Einige Personengruppen müssen nicht 5 Jahre warten, bevor sie einen dauerhaften Wohnsitz beantragen. Für jede dieser Gruppen gelten zudem spezifische Anforderungen.

Kategorie 1: Sie sind im Ruhestand oder vorzeitig pensioniert, Voraussetzungen:

  • Sie haben 3 Jahre oder länger in Folge in den Niederlanden gelebt.
  • Sie haben in den letzten 12 Monaten in den Niederlanden gearbeitet. Sie haben aufgehört zu arbeiten, weil Sie in Rente gegangen sind (Sie sind 65 Jahre alt). Oder Sie haben das VUT-Verfahren (Early Retirement) abgeschlossen.

Kategorie 2: Sie sind dauerhaft für behindert erklärt, Voraussetzungen:

  • Sie haben 2 Jahre oder länger in den Niederlanden gelebt und gearbeitet, bevor Sie behindert wurden.
  • Sie haben aufgehört zu arbeiten, weil Sie dauerhaft behindert sind.

Kategorie 3: Sie sind infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig erklärt worden, die Voraussetzungen sind:

  • Sie erhalten WAO- oder WIA-Leistungen

Kategorie 4: Sie sind Grenzgänger (grensarbeider), Anforderungen:

  • Sie haben bereits 3 oder mehr aufeinanderfolgende Jahre in den Niederlanden gearbeitet.
  • Sie arbeiten jetzt in einem anderen EU-/EWR-Land oder der Schweiz. Sie leben noch in den Niederlanden und kehren mindestens einmal pro Woche in Ihre Heimat in den Niederlanden zurück.

Vorteile des Erhalts eines Dokuments – „Duurzaam verblijf burgers van de Unie“

Die Rechte sind den Niederländern fast gleich. Mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis haben Sie fast die gleichen Rechte wie eine Person mit niederländischer Staatsbürgerschaft. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Sie bei nationalen Wahlen nicht wählen dürfen und in bestimmten speziellen (staatlichen) Sektoren, wie der Polizei oder der Armee, nicht arbeiten dürfen. Dazu müssen Sie zunächst die niederländische Staatsbürgerschaft beantragen.

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