Vorübergehende und nicht vorübergehende Aufenthaltszwecke in den Niederlanden
ВGürtel und dauerhafter Aufenthaltszweck
Sie kommen immer aus einem bestimmten Grund in die Niederlande. Sie möchten beispielsweise mit Ihrer Familie zusammenleben oder sind zum Arbeiten oder Studieren eingewandert. Der Grund Ihres Aufenthalts ist der Zweck Ihres Aufenthalts. Der Zweck des Aufenthalts kann vorübergehend oder dauerhaft sein.
Mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis können Sie sich für eine begrenzte Zeit in den Niederlanden aufhalten. Sie können einige nicht erneuern Aufenthaltsgenehmigungen auf temporärer Basis. Wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie auch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die niederländische Staatsbürgerschaft beantragen.
Die folgenden Aufenthaltszwecke sind vorübergehend:
- Ein adoptiertes oder adoptiertes Kind, dessen Eltern:
- Befristete Aufenthaltserlaubnis;
oder
- Befristete Asylbewilligung;
- Ausstehender Antrag gemäß Abschnitt 17 des niederländischen Staatsbürgerschaftsgesetzes;
- Au Pair;
- Grenzüberschreitende Dienstleistungen;
- Medizinische Behandlung;
- Unternehmensinterne Übersetzung (Richtlinie 2014/66 / EU);
- Auszubildender und Praktiker und YWEP (Arbeitstraining);
- Saisonale Arbeit;
- Ausbildung;
- Austausch (Arbeitsurlaub oder Kulturaustausch);
- Bleiben Sie bei Ihrer Familie oder einem Familienmitglied. Das Familienmitglied, bei dem Sie wohnen, hat - eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder
– Erlaubnis für vorübergehendes Asyl.
- Bleiben Sie bei einem minderjährigen niederländischen Kind;
- Orientierungsjahr (nach der Ausbildung);
- Aufenthalt gemäß der Entscheidung des Staatssekretärs, sofern in der Entscheidung festgelegt ist, dass das Aufenthaltsrecht befristet ist.
Dauerhafte Aufenthaltszwecke:
Mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis können Sie sich unbefristet in den Niederlanden aufhalten. Sie müssen weiterhin die Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Sie können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die folgenden Aufenthaltszwecke sind nicht vorübergehend:
- Ein adoptiertes oder adoptiertes Kind, dessen Eltern:
- niederländische Staatsbürgerschaft;
- EU-/EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft;
- eine unbefristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis im Zusammenhang mit der Erlangung von Asyl besitzt;
- eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis für eine nicht befristete Anstellung besitzt;
- Arbeite sowohl als benachteiligtes Militär als auch als benachteiligtes Zivilpersonal;
- Bezahlte Arbeit;
- Privates Unternehmen;
- Ausländischer Investor (reicher Ausländer);
- Wirtschaftlich inaktiver langfristiger Wohnsitz in der EU;
- Langfristiger Wohnsitz in der EU;
- Inhaber der Europäischen Blauen Karte;
- Hochqualifizierter Migrant;
- Vorübergehende humanitäre Gründe;
- Sie wohnen bei einem Familienmitglied oder Verwandten. Das Familienmitglied, mit dem Sie zusammenleben, hat:
- niederländische Staatsbürgerschaft;
- EU-/EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft;
- eine unbefristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis im Zusammenhang mit Asyl hat;
- eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis für eine nicht befristete Anstellung besitzt;
- Aufenthalt gemäß der Entscheidung des Staatssekretärs, sofern in der Entscheidung festgelegt ist, dass das Aufenthaltsrecht nicht befristet ist.
- Der Aufenthalt im Rahmen des Austrittsabkommens für die (Verwandten) der Briten ist nicht in allen Fällen vorübergehend. Dieses Aufenthaltsrecht legen Sie mit Ihrem Aufenthaltsdokument und nicht mit Ihrem Aufenthaltstitel vor.