Erforderliche Unterlagen zur Beantragung eines kurzfristigen Geschäftsvisums

Wir haben über die Bedingungen geschrieben, die Sie erfüllen müssen, um ein kurzfristiges Geschäftsvisum zu beantragen hier.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Visums benötigt?

  1. Sie besitzen ein gültiges Reisedokument wie einen Reisepass.
  2. 2 Passfotos. Fotos müssen den niederländischen Anforderungen für Passfotos entsprechen. Sie sind auf der Website der niederländischen Regierung zu finden. hier.
  3. Nachweis über den Zweck Ihrer Reise: Original unterzeichnetes Einladungsschreiben eines Unternehmens oder einer Organisation in den Niederlanden. Dieser Brief hat keine Form, sondern muss auf den Briefkopf des Unternehmens oder der Organisation geschrieben werden. Kleine Unternehmen können auch ein Formular zum Nachweis einer Patenschaft und / oder eines privaten Wohnsitzes verwenden.
  4. Das Einladungsschreiben muss in jedem Fall folgende Angaben enthalten:
  • Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Passnummer).
  • Der Grund für die Einladung (Ziel).
  • Der Zeitraum, in dem Sie in den Niederlanden erwartet werden, einschließlich des Ankunfts- und Abreisedatums.
  • Informationen darüber, wer welche Kosten trägt (Flugticket, Hotel, Transport, Krankenversicherung).
  • Informationen zu Ihrem Wohnort während Ihres Kurzaufenthalts in den Niederlanden.
  • Geben Sie an, ob das Unternehmen oder die Organisation Ihre rechtzeitige Rückkehr in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland garantiert.
  1. Nachweis, dass Sie oder das Unternehmen, für das Sie arbeiten, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um in den Niederlanden Geschäfte zu tätigen und in den Niederlanden zu bleiben, durchzureisen und / oder zurückzukehren. Zum Beispiel:
  • Eine Erklärung (oder Erwähnung im Einladungsschreiben) eines ausländischen Unternehmens, dass es alle Kosten für Ihre Reise und Ihren Aufenthalt in den Niederlanden übernimmt.
  • Nachweise über frühere Geschäfte oder vorläufige Rechnungen.
  • Eintragung in das Handelsregister im Ausland.
  • Nachweis über ausreichende Mittel zur Bezahlung von Geschäftsvorfällen und Angeboten.
  • Eine Kopie der Kontoauszüge der letzten 6 Monate, aus der hervorgeht, dass Sie selbst über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
  • Nachweis über die Zahlung von Steuern.
  1. Eine Kopie des Dokuments, das die Verfügbarkeit einer Reisekrankenversicherung bestätigt. Dieses Dokument müssen Sie bei der Beantragung oder Beantragung eines Visums vorlegen. Dies hängt von der niederländischen Behörde ab, bei der Sie Ihr Visum beantragen.
  2. Nachweis, dass Sie in Ihrem Herkunfts- oder Wohnsitzland einen Arbeitsplatz haben. Zum Beispiel: Arbeitgebererklärung und/oder Arbeitsvertrag.
  3. Möglichkeit oder (vorläufige) Buchung einer Rückfahrkarte. Diese müssen Sie in der Regel erst bei Erhalt Ihres Visums vorlegen.

Achten Sie!

Das niederländische Büro möchte möglicherweise zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten weitere Dokumente einsehen. Offizielle ausländische Dokumente müssen legalisiert oder apostilliert und ins Niederländische, Englische, Französische oder Deutsche übersetzt werden.

  1. Visumantrag und Zahlung:

Sie beantragen ein Visum über das niederländische Konsulat oder eine autorisierte Organisation in Ihrem Land (Herkunftsland). Oder in Ihrem Wohnsitzland mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (Wohnsitzland). Sie können ein Visum frühestens 6 Monate vor der Einreise in die Niederlande beantragen. Personen, die beruflich längere Zeit auf See waren, können 9 Monate vor der Abreise ein Visum beantragen.

Ein Visum muss man fast immer selbst beantragen. Sie können nur jemanden bitten, sich zu bewerben, wenn Sie innerhalb von 59 Monaten nach Einreichung Ihrer Bewerbung zuvor ein Foto und Fingerabdrücke eingereicht haben.

Sie können ein Visum auch über Agenturen beantragen. Sie nehmen den Antrag an und senden ihn zur Bearbeitung an das niederländische Büro. In diesem Fall zahlen Sie neben der Visumantragsgebühr fast immer einen zusätzlichen Betrag an einen externen Dienstleister.

Bitte beachten Sie, dass die Visumbearbeitung lange dauern kann. Fordern Sie es rechtzeitig an. Machen Sie niemals eine endgültige Reisebuchung, bis Sie sicher sind, dass Sie ein Visum erhalten.

Bewerbungskosten

Die Beantragung eines Kurzaufenthaltsvisums kostet Geld. Manchmal erhebt ein externer Dienstleister zusätzliche Gebühren.

  1. Antragsbearbeitung

Der Visumantrag wird in der Regel vom Konsularbüro (CSO) des Außenministeriums bearbeitet. Einige große Auslandsvertretungen bearbeiten Visaanträge selbst.

Der Antrag wird manchmal beim IND Visa Office gestellt. Das Visumbüro kann das Antragsformular an eine Person in den Niederlanden (Sponsor) senden. Er bittet um weitere Informationen. Die Visastelle berät dann den CSO, der letztendlich eine Entscheidung trifft.

  1. Lösung

CSO prüft, ob Sie alle Bedingungen erfüllen. Der CSO muss innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung treffen. Sie haben nach 15 Tagen noch keinen Bescheid erhalten und möchten den Status Ihrer Bewerbung wissen? Sie können sich dann an das niederländische Amt wenden, bei dem der Antrag gestellt wurde. Wird ein Antrag beim IND gestellt, kann die Entscheidungsfrist auf bis zu 45 Tage verlängert werden.

  • Negative Lösung:

Wenn Sie die Bedingungen nicht erfüllen, erhalten Sie kein Visum. Diese Entscheidung ist in dem Schreiben enthalten: Entscheidung. Sie können dieser Entscheidung jederzeit widersprechen und/oder einen neuen Antrag stellen.

 

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