Startseite Gemeinsam Verkaufe gebrauchte Artikel...

Gebrauchte Artikel online verkaufen? Das Finanzamt beobachtet Sie!

Verkäufe über Online-Plattformen wie Vinted, Marktplaats und Bol stehen unter strenger Beobachtung der Steuerbehörden (Belastungsdienst). Auch wenn Sie verkaufen...

Verkäufe über Online-Plattformen wie Vinted, Marktplaats und Bol stehen unter strenger Beobachtung der Steuerbehörden (Belastungsdienst). Auch wenn Sie gebrauchte Gegenstände verkaufen, könnte das Finanzamt an Ihnen interessiert sein. Gemäß der EU-Richtlinie DAC7 müssen Online-Handelsplattformen Informationen über die Einkünfte der Verkäufer erheben und an die Steuerbehörden übermitteln. Derzeit interessiert sich der Belastdienst für diejenigen, die 30 oder mehr Verkäufe pro Jahr tätigen, und diejenigen, die insgesamt 2000 Euro oder mehr verdient haben. Erstmals übermittelten Internetplattformen diese Informationen am 31. Januar 2024 an die Steuerbehörden. 

Gebrauchtverkäufer betrachten ihr Geschäft normalerweise als Hobby, doch jetzt fürchten sie verschiedene Sanktionen. Die Steuerbeamten versichern, dass sie vorerst nicht zu streng sein werden. Gelder aus solchen Nebeneinkünften können in einer regulären Erklärung als „Sonstige Einkünfte“ gemeldet werden. Wer regelmäßig auf Internetplattformen Geld verdient und wer mehr als 10 Euro pro Jahr verdient, sollte über eine Gewerbeanmeldung nachdenken. 

Möchten Sie mehr darüber erfahren? Holen Sie sich unsere Beratung! Und wenn die Entscheidung zur Eröffnung einer EMZ bereits gefallen ist, Bestellen Sie den Service zur Registrierung Ihres Unternehmens im KvK.

Veröffentlichungsdatum: 09.04.2024
Stichworte:

News abonnieren

logo nalog

Was halten Sie von dieser Seite? * *

Der Zweck Ihrer Berufung?

Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

Stornierung