Einige Lkw-Fahrer sind selbstständig und arbeiten über ihre eigene EMZ. Diese Fahrer haben Anspruch auf einen Pauschalabzug für das Fernbleiben von zu Hause während längerer Fahrten. Dieser Betrag wird jährlich überprüft.
Der Anspruch auf Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage entsteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Reise muss länger als 24 Stunden dauern,
- Der Unternehmerfahrer muss die Anzahl der Reisetage bestätigen, beispielsweise durch Fahrtenschreiberscheiben, Rechnungen und Fahrtberichte. Der Abreisetag und der Rückreisetag werden als halber Tag gerechnet,
- Der Abzug kann nur bei Abgabe einer Steuererklärung vorgenommen werden. Die Regelung gilt nicht für gemietete Fahrer.
Das Ziel kann auch außerhalb der Niederlande liegen; die maximale Reiseentfernung ist nicht begrenzt.
Wenn es sich um eine internationale Fahrt handelt und das Ziel mehr als 50 km vom Wohnort des Fahrers entfernt ist, kann die Steuerabzugsregelung auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Fahrtdauer weniger als 24 Stunden beträgt. Solche Reisen müssen zwei zusätzliche Bedingungen erfüllen:
- Sie werden mehrere Tage hintereinander durchgeführt,
- Jede Route liegt vollständig weiter als 50 km von der Wohnadresse des Fahrers/Unternehmers entfernt.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und der Inanspruchnahme des Pauschalabzugs zustimmen, ist es nicht erforderlich, Belege über Ihre tatsächlichen Lebenshaltungskosten aufzubewahren.
Feste Abzugsbeträge für die Unterkunft
Im Jahr 2024 beträgt der pauschale Abzug für den Lebensunterhalt für selbstständige Kraftfahrer 48 Euro pro Tag. In den Vorjahren war es:
- 2023: 45 Euro pro Tag,
- 2022: 41,5 Euro pro Tag,
- 2021: 39,5 Euro pro Tag,
- 2020: 38,5 Euro pro Tag.
Übersteigen die Beträge für die Unterbringung die Pauschalbeträge, kann der Unternehmer diese Regelung ablehnen und die tatsächlichen Ausgaben von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Gleichzeitig benötigt er einen dokumentarischen Nachweis, dass die tatsächlichen Ausgaben die Fixkosten übersteigen (Hotelrechnungen etc.). Es ist zu beachten, dass solche Abzüge nur in Höhe der festgelegten Grenzen möglich sind – die Grenzen können eingesehen werden auf der Website der Steuerbehörden.
Um alle Abzüge, auf die Sie Anspruch haben, korrekt zu berücksichtigen und den Steuerservice nicht zu viel zu bezahlen, Anordnung zur Abgabe einer Erklärung durch Sachverständige!
Veröffentlichungsdatum: 08.04.2024