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Der Mindestlohn wird ab dem 1. Juli um 3,13 % erhöht

Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 gilt der gesetzliche Mindestbruttolohn für Vollzeitbeschäftigte ab 21 Jahren...

Ab dem 1. Juli 2023 beträgt der gesetzliche Mindestbruttolohn für Vollzeitbeschäftigte ab 21 Jahren: 1995 Euro pro Monat, 460,40 Euro pro Woche und 92,08 Euro pro Tag. Der Anpassungsprozentsatz wurde anhand der vertraglichen Lohnwachstumsrate 2023 (4,925 %) und durch gesetzliche Berechnungen ermittelt. Wie wir wissen, die Erhöhung des Mindestlohns ab dem 1. Januar des laufenden Jahres war signifikanter und überschritt 10 %.

Regeln zur Festlegung des Mindestlohns

Mindestlöhne werden in Monats-, Wochen- und (Arbeits-)Tagesbeträgen ausgedrückt. Das Gesetz sieht noch keinen einheitlichen Mindeststundenlohn vor. Jetzt kann der Stundenlohn je nach Branche variieren und von der Gesamtzahl der pro Woche bei Vollzeit geleisteten Arbeitsstunden abweichen.

Der gesetzliche Mindestlohn basiert auf einer vollen Arbeitswoche. In der Regel beträgt diese je nach Branche 36, 38 oder 40 Stunden pro Woche. Wie lang ist die Arbeitswoche? in Tarifverträgen (kollektive Arbeidsovereenkomst – CAO). In Supermärkten beispielsweise beträgt eine volle Arbeitswoche 40 Stunden, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in Gewächshäusern sind es 38 Stunden pro Woche.

Tabelle: Bruttomindestlohn pro Monat, Woche und Tag ab 1. Juli 2023:

Alter Das Mindestgehalt
Im Monat

(in Klammern - bis 1. Juli)

In der Woche

(in Klammern - bis 1. Juli)

Am Tag

(in Klammern - bis 1. Juli)

21 und älter 1995,00 € (€ 1934,40) 460,40 € (€ 446,40) 92,08 € (€ 89,28)
20 Jahre 1596,00 € (€ 1547,50) 368,30 € (€ 357,10) 73,66 € (€ 71,42)
19 Jahre 1197,00 € (€ 1160,65) 276,25 € (€ 267,85) 55,25 € (€ 53,57)
18 Jahre 997,50 € (€ 967,20) 230,20 € (€ 223,20) 46,04 € (€ 44,64)
17 Jahre 788,05 € (€ 764,10) 181,85 € (€ 176,35) 36,37 € (€ 35,27)
16 Jahre 688,30 € (€ 667,35) 158,85 € (€ 154,00) 31,77 € (€ 30,80)
15 Jahre 598,50 € (€ 580,30) 138,10 € (€ 133,90) 27,62 € (€ 26,78)

 

Tabelle: Brutto-Mindeststundenlohn für eine volle Woche mit 36, 38 und 40 Stunden ab 1. Juli 2023

Arbeitswoche Alter
21 und älter 20 Jahre 19 Jahre 18 Jahre 17 Jahre 16 Jahre 15 Jahre
36 Stunden

(in Klammern - bis 1. Juli)

12,79 €

(€ 12,40)

10,24 €

(€ 9,92)

7,68 €

(€ 7,45)

6,40 €

(€ 6,20)

5,06 €

(€ 4,90)

4,42 €

(€ 4,28)

3,84 €

(€ 3,72)

38 Stunden

(in Klammern - bis 1. Juli)

12,12 €

(€ 11,75)

9,70 €

(€ 9,40)

7,27 €

(€ 7,05)

6,06 €

(€ 5,88)

4,79 €

(€ 4,65)

4,19 €

(€ 4,06)

3,64 €

(€ 3,53)

40 Stunden

(in Klammern - bis 1. Juli)

11,51 €

(€ 11,16)

9,21 €

(€ 8,93)

6,91 €

(€ 6,70)

5,76 €

(€ 5,58)

4,55 €

(€ 4,41)

3,98 €

(€ 3,85)

3,46 €

(€ 3,35)

Einführung eines Mindeststundenlohns

Seit Januar 1 2024 Jahr Es wird ein Mindeststundenlohn eingeführt. Eine solche Zahlung wird für alle Arbeitnehmer gleich sein, unabhängig von der Branche und der Gesamtzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden bei Vollbeschäftigung. Grundlage für die Berechnung des Mindeststundenlohns ist eine 36-Stunden-Woche. Dadurch wird der Mindestlohn für Branchen mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche deutlich angehoben: von wenigen Prozent auf 10 %. Gleichzeitig stellt diese Situation eine gewisse Belastung für kleine und mittlere Unternehmen (kleine en middelgrote bedrijven – MKB) dar, sodass die Regierung bereits Maßnahmen zum Ausgleich entwickelt.

Veröffentlichungsdatum: 22.05.2023
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