Finanzministerin Sigrid Kaag hat zusammen mit Justiz- und Sicherheitsministerin Dilan Yeşilgöz-Zegerius dem Parlament einen Gesetzentwurf mit einem Aktionsplan zur Bekämpfung der Geldwäsche vorgelegt. Dieser Plan umfasst mehrere neue Schritte zur Rationalisierung und Verschärfung der AML/CFT-Verfahren (Geldwäschebekämpfung/Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung).
Schritt 1. Verbot der Barzahlung für Waren ab 3000 Euro
Bargeld spielt eine wichtige Rolle bei der Geldwäsche. Insbesondere gilt das Verbot der Barzahlung ab einem Betrag von 3000 Euro für Pfandhäuser und Kunsthändler, für Geschäfte in den Niederlanden und von den Niederlanden aus.
Schritt 2. Gemeinsame Überwachung der Kundentransaktionen durch die Banken
Kriminelle legen Gelder oft bei verschiedenen Banken an, um unentdeckt zu bleiben. Die Möglichkeit für Banken, die Transaktionen ihrer Kunden gemeinsam zu überwachen, wird es ihnen ermöglichen, ungewöhnliche Transaktionsmuster besser zu erkennen und Geldwäsche wirksamer zu verhindern.
Schritt 3. Austausch spezifischer Risiken zwischen Instituten
Die Finanzüberwachung (AML/CFT-Verfahren) basiert auf einem risikobasierten Ansatz – der Verteilung von Kunden nach Risikoniveau. Gleichzeitig führt jede Institution ihre eigene finanzielle Überwachung der Kunden durch, die Einkäufe tätigen oder Dienstleistungen bestellen.
Durch den Austausch spezifischer Risiken, die auf Kriminelle hindeuten können, beseitigen Institutionen Doppelarbeit. Aber auch in diesem Fall müssen sie die Privatsphäre der Kunden respektieren und Informationen nicht mehr als nötig weitergeben.
Veröffentlichungsdatum: 29.11.2022