Nalog.nl erhält häufig Fragen zu Aufenthaltsgenehmigungen.
Zum Beispiel:
- Können Sie mir bitte sagen, ob ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekomme, wenn ich eine abhängige Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre habe? Oder kann der Vertrag nur befristet sein, bis ich meinen Reisepass erhalte? Vielen Dank im Voraus.
Julia Yurik, Personalleiterin, antwortet:
- Die Dringlichkeit des Arbeitsvertrages hängt nicht von der Art Ihres Aufenthaltstitels ab. Wie Ihr Vertrag aussehen wird, hängt vom Arbeitgeber ab, wie sehr er an Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten interessiert ist. Nach Ablauf von drei aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen oder nach drei Jahren befristeter/befristeter Arbeitsverträge darf einem Mitarbeiter nur noch ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen. Nicht alle Arten von Aufenthaltstiteln erfordern, dass Sie in den Niederlanden arbeiten. Lesen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis aufmerksam durch - Informationen zur Arbeitserlaubnis finden Sie auf der Rückseite. Für EU-Bürger ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich.
Die Art der Aufenthaltserlaubnis richtet sich nach den vorübergehenden und nicht vorübergehenden Aufenthaltszwecken. Mehr Details hier.
Kommen Sie beispielsweise als Partner eines EU-Bürgers, dann gibt es keine Probleme. Zuerst haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre, dann erhalten Sie einen Reisepass.
Veröffentlichungsdatum: 19.11.2021