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Beeilen Sie sich und machen Sie Ihren Kindern und Enkeln bis Ende des Jahres ein steuerfreies Geschenk!

Geschenke für Kinder Die am meisten erwarteten Feiertage des Jahres stehen vor der Tür - katholische Weihnachten und Neujahr. Du bist gut gelaunt und denkst...

Geschenke für Kinder

Die am meisten erwarteten Feiertage des Jahres stehen vor der Tür - katholische Weihnachten und Neujahr. Sie haben gute Laune und überlegen, Ihren Kindern eine Überraschung zu bereiten – Geld für ein nagelneues Auto oder Sofa zu spenden.

Wir erinnern Sie daran, dass Sie in diesem Jahr Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter bis zu 6604 Euro überweisen können, die nicht versteuert werden. Fakt ist, dass im Jahr 2021 aufgrund der Coronavirus-Krise die steuerfreie Schenkung vorübergehend um 1.000 Euro erhöht wurde. Mehr Details hier.

Die Steuerbefreiung für die Geldübergabe kann nur einmal im Jahr in Anspruch genommen werden. Wenn Sie beispielsweise im Januar bereits Rechnungen gespendet haben und die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen, können Sie dies im November oder Dezember nicht mehr tun - Sie müssen bis 2022 warten, um keine Steuern zu zahlen.

Wenn Sie Ihrem Kind mehr als die Steuerfreistellung geben möchten, teilen Sie den Betrag besser durch zwei Jahre. Einen Teil können Sie beispielsweise Ende Dezember spenden, den anderen Anfang Januar. Die Pause wird minimal sein und die Einsparungen sind beträchtlich! Der steuerfreie Höchstbetrag beträgt etwa 12.200 Euro (6.600 im Dezember + 5.600 im Januar).

Einmaliges Geschenk

Wenn Ihr Sohn/Ihre Tochter zwischen 18 und 40 Jahre alt ist, haben Sie Anspruch auf ein einmaliges steuerfreies Geschenk von bis zu 26.881 €. Und wenn das Kind seine Lebensumstände verbessern will - ein Haus kaufen oder Wohnungsschulden tilgen - können Sie ihm bis zu 105.302 Euro überweisen!

Steuersatz

Geben Sie mehr, dann zahlt Ihr Kind bis zu einem Betrag von 128.750 Euro 10 % Steuern. Bei mehr als 128.750 wird dieser Betrag mit einem Satz von 20 % besteuert.

 

Geschenke für Enkel

Ein Geldgeschenk an Enkelkinder im Jahr 2021 ist bis zu einem Betrag von 3.244 € steuerfrei.

Wie bei Kindern wurde aufgrund der Coronavirus-Krise der Betrag der steuerfreien Schenkung vorübergehend um 1000 Euro erhöht. Wenn Sie Ihrem Enkel mit einem Betrag von mehr als 3.244 Euro eine Freude machen wollen, dann spenden Sie besser einen Teil im Dezember und einen Teil im Januar. Der Höchstbetrag einer steuerfreien Schenkung am Übergang von zwei Jahren (2021 und 2022) beträgt 5.480 € (3.240 € im Dezember + 2.240 € im Januar).

Steuersatz

Wenn Sie mehr als den Freibetrag spenden, wird alles, was darüber hinausgeht, mit einem Satz von 18% besteuert. Beträge über 128.000 werden mit einem Satz von 36 % besteuert.

 

Steuererklärung

Bis zum 1. März 2022 serviert. Wenn Sie eine Schenkung versteuern müssen, müssen Sie eine besondere Schenkungssteuererklärung abgeben. Dies kann online auf der MijnBelastingdienst-Website erfolgen. Die Erklärung für das Vorjahr muss innerhalb von zwei Monaten nach dem neuen Jahr eingereicht werden.

Wenn Ihnen ein Betrag vorgelegt wurde, der den unter die Freistellung fallenden Betrag nicht überschreitet, müssen Sie keine Erklärung abgeben.

Bei Fragen zum Thema Spende können Sie sich gerne an uns wenden – wir beantworten sie auf jeden Fall!

 

Veröffentlichungsdatum: 18.11.2021
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