Damit Sie nicht in eine peinliche Lage geraten, ist es wichtig, dass Sie wissen, ob Ihr Lebensgefährte Ihr steuerlicher Partner ist. Nämlich: Angenommen, Sie dachten, Sie und Ihr Ehepartner / Ihre Freundin (Ehemann / Freund) wären steuerliche Partner (in Wirklichkeit sind sie es jedoch nicht) und haben beschlossen, einen Abzug für einen nicht berufstätigen Partner zu erhalten. Fazit: Sie werden abgelehnt.
– Wenn Sie zusammen angekommen sind, verheiratet sind, Ihre Ehe bei der Gemeinde (gemeente) eingetragen haben und sich unter derselben Adresse gemeldet haben, wird es keine Probleme geben. Sie sind Steuerpartner!