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Das Finanzamt widerruft BTW-Nummern von Unternehmern, die "Null" -Berichte einreichen

Die niederländischen Steuerbehörden haben beschlossen, BTW-Nummern von Unternehmern zu widerrufen, die seit mindestens einem Jahr keine oder keine "Null" mehr eingereicht haben ...

Die niederländischen Steuerbehörden haben beschlossen, BTW-Nummern von Unternehmern zu widerrufen, die seit mindestens einem Jahr keine BTW-Berichte mit dem Wert "Null" eingereicht oder eingereicht haben. Diese Tatsache deutet nach Angaben der Steuerbehörden darauf hin, dass das Unternehmen seine Aktivitäten eingestellt hat. Offizielle Briefe wurden von den Steuerbehörden an diese Kategorie von Unternehmern geschickt.

Was ist, wenn Sie einen solchen Brief erhalten?

Wenn Ihr Unternehmen wirklich geschlossen hat, müssen Sie überhaupt nichts tun. Das Finanzamt wird Ihre Daten selbst löschen und Ihnen dies schriftlich mitteilen. Sobald dies geschieht, erwarten die Steuerbehörden keine BTW-Berichte mehr für Ihr Unternehmen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie die bereits erstellten BTW-Berichte ausfüllen und an das Finanzamt senden müssen.

Wenn das Finanzamt Ihre Nummer wegen mangelnder wirtschaftlicher Aktivität widerruft, müssen Sie möglicherweise Steuern auf den Wert des Vermögens des Unternehmens zahlen, das für persönliche Zwecke verwendet wurde.

Wenn Sie einen Brief erhalten haben, Ihr Unternehmen jedoch gut läuft und nicht geschlossen wird, müssen Sie das Finanzamt schriftlich informieren. Dies muss bis zum 25. Februar erfolgen.

Was sollte in dem Brief an das Finanzamt stehen?

Wird Ihr Unternehmen nicht geschlossen und Sie haben beschlossen, die Steuerbehörde darüber zu informieren? In diesem Fall sollten Sie oder Ihr Buchhalter einen Brief mit den folgenden Informationen erstellen:

  • Identifikationsnummer des empfangenen Briefes (ob-nummer)
  • eine Erklärung, warum Sie innerhalb eines Jahres keine BTW-Berichte eingereicht oder eingereicht haben
  • Telefonnummer, unter der das Finanzamt Sie während der Geschäftszeiten kontaktieren kann
  • E-Mail-Adresse (nur wenn die Steuerbehörden Sie per E-Mail kontaktieren können)
  • Ihre Argumente, wenn Sie glauben, dass Ihr Unternehmen unter eine Ausnahme oder besondere Vereinbarung fällt

Nach Erhalt des Schreibens werden die Steuerbehörden Sie per Post oder Telefon kontaktieren, um alle Umstände zu klären, die ihre Entscheidung beeinflussen können.

Bitte beachten Sie, dass vor Ablauf der Frist für die Übermittlung von Informationen an das Finanzamt nur noch sehr wenig Zeit verbleibt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie es selbst schaffen, helfen Ihnen die Spezialisten von Nalog.nl gerne weiter!

Veröffentlichungsdatum: 12.02.2020
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