Startseite Gemeinsam Und noch einmal zum Brexit

Und noch einmal zum Brexit

Derzeit stehen noch Verhandlungen über den Austritt (und seine Bedingungen) des Vereinigten Königreichs aus der EU aus. Es ist auch möglich, dass das Erscheinungsdatum ...

Derzeit stehen noch Verhandlungen über den Austritt (und seine Bedingungen) des Vereinigten Königreichs aus der EU aus. Es ist auch möglich, dass der Veröffentlichungstermin verschoben wird. Ohne jedoch auf eine endgültige Brexit-Entscheidung zu warten, begann die IND am 13. März mit der Versendung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis an britische Staatsangehörige und ihre im IP lebenden Familien.

Aufenthaltsgenehmigungen erhalten die in der Datenbank der Basisregistratie Personen (BRP) registrierten Personen. Dies garantiert ihr Recht, nach Inkrafttreten des Austritts Großbritanniens aus der EU in der NL zu bleiben. Dies geschieht, um den Menschen Vertrauen in ihre zukünftige Position zu geben.

Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, alle erforderlichen Aufenthaltsgenehmigungen an einem Tag zu erstellen und zu versenden, daher muss dies innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Zusammen mit der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis verschickt der IND Begleitschreiben, in denen ausführlich erläutert wird, wie mit den erhaltenen Dokumenten bei unterschiedlichen Verhandlungsergebnissen umzugehen ist.

Bei Unterzeichnung des Widerrufsvertrags ist keine befristete Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen behalten sich das Recht vor, sich im geistigen Eigentum aufzuhalten und frei zu bewegen.

Wenn sich das Veröffentlichungsdatum verzögert, wird die Vereinbarung möglicherweise später nicht unterzeichnet. Es ist daher wichtig, dass britische Staatsbürger im Falle einer solchen Verzögerung eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis haben. Im Falle einer Verschiebung wird der IND weiterhin alle interessierten Parteien über den Stand der Dinge und den Fortgang der Verhandlungen auf dem Laufenden halten. Während der Nachfrist bis zum Brexit-Datum behalten sich britische Staatsbürger in jedem Fall das Recht vor, sich frei zu bewegen und zu wohnen.

Gültigkeit und Verwendung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis

Die befristete Aufenthaltserlaubnis gilt nur in den Niederlanden in der Übergangszeit vom 29. März 2019 bis 1. Juli 2020. Damit können britische Staatsbürger und ihre Familien nachweisen, dass sie das Recht haben, in den Niederlanden zu leben, zu arbeiten und zu studieren, sofern die Länder dies nicht vereinbaren (dh kein Abkommen über den Austritt Großbritanniens aus der EU schließen).

Es funktioniert wie jede andere Aufenthaltserlaubnis, nämlich: Es kann nur in Verbindung mit einem gültigen Reisepass verwendet werden, und britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen müssen es bei der Ein- und Ausreise in die Niederlande bei sich haben, um nachzuweisen, dass sie eine legale Aufenthaltserlaubnis haben Wohnsitz hier.

Wer braucht keine befristete Aufenthaltserlaubnis?

Britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen, die einen ständigen Wohnsitz in den Niederlanden oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU / EWR-Landes (Europäischer Wirtschaftsraum) oder der Schweiz haben, erhalten zusätzlich zur britischen Staatsbürgerschaft keine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, da sie keine benötigen. Der Brexit hat keinerlei Auswirkungen auf ihr Aufenthaltsrecht in den Niederlanden.

Einladung zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

In der Übergangszeit vom 29. März 2019 bis zum 1. Juli 2020 wird der IND britischen Staatsbürgern und ihren in den Niederlanden lebenden Familien ein Einladungsschreiben zur Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis zusenden.

Weitere Informationen in Niederländisch und Englisch finden Sie auf der IND-Website unter Brexit-Seite.

Veröffentlichungsdatum: 25.03.2019
Stichworte:

News abonnieren

Reisetipps

Reisetipps

Wir beraten in geschäftlichen und steuerlichen Angelegenheiten in den Niederlanden sowie in privaten Angelegenheiten

mehr>
logo nalog

Was halten Sie von dieser Seite? * *

Der Zweck Ihrer Berufung?

Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

Stornierung