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Voraussetzungen für die Rechnungsstellung

Sie haben Ihr Unternehmen registriert, Ihre Arbeit aufgenommen und müssen eine Rechnung für die erbrachte Dienstleistung oder die verkauften Waren ausstellen, um ...

Sie haben Ihr Unternehmen registriert, Ihre Arbeit aufgenommen und müssen eine Rechnung für die erbrachte Dienstleistung oder die verkauften Waren ausstellen. Um dies korrekt zu tun, müssen Sie wissen, welche Anforderungen dieses Dokument erfüllen muss. Hier ist, was Ihre Textur sein sollte:

Deine Daten:

  • Ihr vollständiger Name. Sie geben den legalen Namen Ihres Unternehmens an. Ein Handelsname ist auch möglich, wenn er zusammen mit einer Adresse bei einer Handelskammer (KvK) registriert ist.
  • Ihre vollständige Adresse. Sie geben die Adresse an, an der sich das Unternehmen tatsächlich befindet. Es reicht nicht aus, nur die Postfachnummer zu erwähnen.
  • Ihre BTW-Nummer
  • Ihre KvK-Nummer (Registrierungsnummer in der IP-Handelskammer)

Was können Sie im Abschnitt über Sie noch angeben: Ihre Bankkontonummer, Ihr Logo, Ihr Motto (dies ist nicht erforderlich, aber es ist auch möglich, dass die Textur fester wird), der Standort ist in keiner Weise eingeschränkt (die meisten) oft geschieht dies natürlich in der Kopfzeile).

Käuferdetails:

  • den vollständigen Namen Ihres Kunden
  • tav (terattentievan) des Kunden, wenn sich in der Firma des Kunden eine bestimmte Person befindet, für die das Konto bestimmt ist
  • vollständige Kundenadresse
  • Registrierungsnummer (sehr wünschenswert, insbesondere wenn es sich um einen ausländischen Käufer handelt) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben
  • Wenn der Verkauf oder die Dienstleistung innerhalb der EU erfolgt, dann die BTW-Nummer des Käufers (überprüfen Sie diese unbedingt auf Gültigkeit). In diesem Fall können Sie ihm Waren mit einem Mehrwertsteuersatz von Null verkaufen. Wenn diese Nummer nicht vorhanden ist, kann das Finanzamt dies nicht tun. Gleiches gilt für die BTWverleg-Situation (Übertragung von BTW an einen anderen Zahler, die BTW-Nummer des Zahlers ist erforderlich).

Anmeldeinformationen für die Abrechnung:

  • das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde
  • das Datum, bis zu dem die Rechnung gültig ist
  • fortlaufende Rechnungsnummer (es ist sehr wichtig, dass die Nummerierung mit einer beginnt und keine Nummern fehlen, da dies Fragen des Finanzamtes aufwirft). Es kann vorkommen, dass Sie eine Rechnung löschen müssen (der Kunde hat die Dienstleistung abgelehnt oder die Ware zurückgesandt). Wenn die Rechnung die letzte ist, können Sie sie in diesem Fall einfach löschen und eine neue mit dieser Nummer ausschreiben. Wenn es nicht die letzte ist und bereits neue Rechnungen ausgestellt wurden, muss eine weitere Rechnung (Gutschrift) mit der entsprechenden Seriennummer ausgestellt werden, wodurch die ungültige storniert wird. Es sollte dieselben Informationen wie in der ersten Rechnung und denselben Betrag enthalten, jedoch mit einem Minus. Bei der Nummerierung können Sie Buchstaben oder komplexe Zahlen verwenden. Die Hauptsache ist, die Nummerierung nicht zu verwechseln oder zu duplizieren.
  • den Namen der Waren oder Dienstleistungen, die Sie bereitgestellt haben
  • die Anzahl der Waren oder das Volumen der von Ihnen erbrachten Dienstleistungen (dies ist mit einer Erklärung möglich)
  • das Datum, an dem die Waren oder Dienstleistungen erbracht wurden, oder das Datum der Vorauszahlung (optional, normalerweise wird der Zeitraum der erbrachten Dienstleistungen angegeben, standardmäßig muss die Rechnung innerhalb eines Monats nach ihrer Erbringung ausgestellt werden)
  • den Betrag, den Sie ohne Mehrwertsteuer berechnen

Bieten Sie Dienstleistungen mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen an? In diesem Fall geben Sie bitte separate Beträge an. Geben Sie nach Möglichkeit auch den Stückpreis an.

  • den Mehrwertsteuersatz, den Sie berechnen
  • Mehrwertsteuerbetrag
  • Zu zahlender Betrag

Der Betrag wird nach der mathematischen Methode auf 2 Dezimalstellen gerundet.

Es ist sehr wichtig, nicht zu vergessen, die Kontonummer anzugeben, wo bezahlt werden soll. Und falls das Konto nicht dem Unternehmen gehört, sondern Ihnen persönlich (dies ist zulässig), geben Sie unbedingt an, dass auf diesem Konto unter Angabe des Namens des Kontoinhabers eine Zahlung erforderlich ist, denn wenn Der Name des Unternehmens wird angegeben, und das Konto ist persönlich, dann wird der Bank eine solche Zahlung nicht entgehen.

In einigen Fällen gelten spezielle Abrechnungsregeln. Sie finden sie auf der Website des Finanzamtes. hier

Wir werden die Ausnahmen, die möglicherweise keine Rechnungen anzeigen oder auf andere Weise ausstellen, in einem anderen Artikel erörtern.

Veröffentlichungsdatum: 22.03.2019
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