Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis / Daueraufenthalt
Schauen wir uns zunächst eine Aufenthaltserlaubnis an, die nicht verlängert werden kann.
Welche Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden? Aufenthaltserlaubnis für einen vorübergehenden Aufenthalt. Für solche Aufenthaltstitel gibt es eine maximale Gültigkeitsdauer. Sie kann nur verlängert werden, wenn die Anfangszeit weniger als das Minimum war. Sie können sich über vorübergehende und nicht vorübergehende Aufenthaltszwecke in den Niederlanden informieren hier.
Aufenthaltstiteltypen mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 1 Jahr:
- Aufenthaltserlaubnis eines Teilnehmers am Austauschprogramm für Arbeit und Freizeit (Working Holiday Programm / Working Holiday Scheme)
- Aufenthaltsbewilligung für Umgekehrte (Uitwisseling particuliere organisatie)
- Aufenthaltserlaubnis für eine Nanny (Au Pair)
- Aufenthaltserlaubnis für Praktikanten oder Praktikanten (Verblijf als stagiaire of praktikant)
- Aufenthaltserlaubnis zur jährlichen Stellensuche für eine hochqualifizierte Fachkraft (Zoekjaar hoogopgeleiden)
Die Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit hat übrigens eine maximale Aufenthaltsdauer von 24 Wochen. Verlängerungen sind nur möglich, wenn Sie eine Bewilligung von weniger als 24 Wochen haben.
Wann kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden?
Sie können sich bis zu 3 Monate vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der IND bewerben. Das IND wird genügend Zeit haben, um eine Entscheidung zu treffen. Bei Bewilligung steht Ihnen Ihr neuer Aufenthaltstitel fristgerecht zur Verfügung.
Ist Ihr Aufenthaltstitel noch länger als 3 Monate gültig?
Dann können Sie Ihren Verlängerungsantrag noch nicht einreichen. Das IND kann Ihren Antrag nicht richtig beurteilen.
Bei der Verlängerung des Daueraufenthalts wird der Daueraufenthaltstitel immer für 5 Jahre ausgestellt. Bei Ablauf können Sie eine Verlängerung beantragen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels / Daueraufenthalts? Kontaktiere uns! Wir helfen gerne.