Voraussetzungen für Minderjährige, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten
Sie können nur durch Einbürgerung niederländischer Staatsbürger werden. Auch Ihre minderjährigen Kinder können bei Ihnen die Einbürgerung beantragen.
Bedingungen für die Einbürgerung von Kindern
Ein Kind unter 18 Jahren kann die Einbürgerung nicht selbst beantragen. Ihr Kind kann jedoch bei Ihnen die niederländische Staatsbürgerschaft beantragen. In diesem Fall beantragen Sie auch die Einbürgerung Ihres Kindes. Dies wird als gemeinsame Einbürgerung bezeichnet.
Bedingungen für die gemeinsame Einbürgerung von Kindern unter 16 Jahren
- Ihr Kind lebt in den Niederlanden.
- Ihr Kind besitzt eine gültige Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des nicht dringenden Aufenthalts. Die Aufenthaltserlaubnis muss bis zum Tag der Einbürgerungszeremonie gültig sein.
- Kinder ab 12 Jahren müssen Sie bei der Antragstellung in die Gemeinde begleiten. Ihr Kind teilt der Gemeinde mit, was es von einer gemeinsamen Einbürgerung hält.
Gemeinsame Einbürgerungsbedingungen für Kinder im Alter von 16-17 Jahren
- Ihr Kind lebt seit mindestens 3 Jahren in den Niederlanden.
- Ihr Kind besitzt eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis muss bis zum Tag der Einbürgerungszeremonie gültig sein.
- Ihr Kind muss Sie bei der Antragstellung zur Gemeinde begleiten. Dort muss Ihr Kind bestätigen, dass es mit dem Antrag auf gemeinsame Einbürgerung einverstanden ist.
- Ihr Kind muss bereit sein, seinen Einbürgerungswunsch in der Einbürgerungszeremonie zum Ausdruck zu bringen.
Einwilligung des anderen Elternteils
Nur 1 Elternteil beantragt die Einbürgerung? Und beantragt dieser Elternteil auch die gemeinsame Einbürgerung des Kindes? Dann muss der andere Elternteil bei der Gemeinde die Erlaubnis zur gemeinsamen Einbürgerung des Kindes beantragen.