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Wohnen als Geschenk / Erbschaft im Ausland

Fragen und Antworten › Kategorie: Besteuerung von NL › Wohnen als Schenkung/Erbschaft im Ausland 0 +1 -1 Veronica vor 5 Jahren...

Fragen und Antworten > Kategorie: Besteuerung von geistigem Eigentum > Wohnen als Geschenk / Erbschaft im Ausland
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Ehrenpreis 5 Jahren

Die Frage ist: Wenn Sie ein Haus im Ausland als Geschenk / Erbschaft erhalten, ist es steuerpflichtig und sollte ich dies der Steueraufsichtsbehörde melden. Vielen Dank im Voraus

1 Antwort
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Nalog.nl Admin 5 Jahren

Veronica, guten Tag.

Nein, Immobilien im Ausland werden nach dem Doppelbesteuerungsgesetz nicht besteuert. Die Idee ist, dass Sie in dem Land, in dem sich der Wohnsitz befindet, bereits Steuern zahlen. In Bezug auf die Steuererklärung ist alles komplizierter. Theoretisch müssen Sie diese Eigenschaft bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung nachweisen. Wenn Sie jedoch ein hochqualifizierter Fachmann sind und das Recht auf 30% Steuern haben, sind Sie von dieser Verpflichtung befreit.

Grüße, Nalog.nl Team

Veröffentlichungsdatum: 02.10.2019

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